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Tierkörperbeseitungsgesetz: Landwirtschaft bleibt frei von Mehrbelastung
Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82PRESSEINFORMATION SSW-Landtagsvertretung Norderstr. 74 D – 24939 Flensburg Tel. (0461) 14 40 83 00 Fax (0461) 14 40 83 05 Kiel, d. 24.09.2003 Es gilt das gesprochene WortTOP 09 Ausführungsgesetz zum Tierkörperbeseitigungsgesetz (Drs. 15/2898) Lars Harms: “Landwirtschaft bleibt frei von Mehrbelastungen“ Wieder einmal holt uns das BSE-Problem ein. Durch das Verfütterungsverbot von Tiermehl und Tierfetten und die damit einhergehende Beseitigung von Tierkörpern haben sich die wirt- schaftlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich verschärft. Dies geht eindeutig aus der Problemstellung des Gesetzentwurfes der Landesregierung hervor. Der SSW hat in den Debatten zur BSE-Krise immer wieder deutlich gemacht, dass wir die Verarbeitung von Tierkörperteilen zu Futtermitteln nicht akzeptieren. Solche Materialien ha- ben im Futter nichts zu suchen und dazu stehen wir auch weiterhin. Es ist aber logisch, dass Kosten entstehen, wenn Tiermehl und Tierfett nicht mehr an die Fut- termittelindustrie verkauft werden dürfen und statt dessen verbrannt werden müssen.Die Finanzierung der Beseitigung von Falltieren, Tierkörpern und Tierkörperteilen ist eine sehr komplexe Materie. Wir haben bereits in Deutschland unterschiedliche Finanzierungsmo- di hierfür und jeder kann sich vorstellen, dass es auf europäischer Ebene erst recht unter- schiedliche Handhabungsmodelle zur Finanzierung gibt. Teilweise beruhen diese sogar auf staatlichen Beihilfen. Und das ist nun auch das eigentliche Problem. Da es EU-weit keine einheitliche Finanzierung gibt, wurde von der EU eine Verordnung er- lassen, die darauf abzielt, dass alle Tierbesitzer ab dem 1. Januar 2004 künftig mindestens 25 % der Beseitigungskosten unmittelbar selbst tragen müssen. Und dies muss künftig deut- lich aus den Beseitigungsbeiträgen hervorgehen. Das verfolgte Ziel ist es, Tierbesitzer nach dem Verursacherprinzip stärker an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Dieser Schritt ist durchaus nachvollziehbar. Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Aber nun wissen wir, dass alle Tierbesitzer in Schleswig-Holstein bereits jetzt in den Tierseu- chenfonds einzahlen, der auch das Sondervermögen für Defiziterstattung verwaltet, der die nachgewiesenen Defizite der Tierkörperbeseitigungsanstalten (TBA) ausgleicht. Mit anderen Worten, die Tierbesitzer tragen bereits die Beseitigungskosten selbst. Da die EU das schleswig-holsteinische System des Tierseuchenfonds leider nicht kennt und auch nicht weiß, wie es aufgebaut ist, werden die Fondsgelder öffentlichen Mitteln gleichge- stellt. Und dies ist die eigentliche Krux.Wenn von der EU jetzt ein Mindestbeitrag von 25 % für die Beseitigungskosten von den Tierbesitzern gefordert wird, scheint dies eine zusätzliche Belastung für die Tierbesitzer zu sein. Nun kann man sich aber vorstellen, dass die Erhebung von 25 % der Beseitigungskosten von jedem einzelnen Tierbesitzer mit einem immensen Verwaltungsaufwand verbunden sein wird. Und um dies zu umgehen, ist die Landesregierung bestrebt, die Beiträge, die sowieso an den Tierseuchenfonds gehen, so aufzuschlüsseln, dass die 25 % Eigenanteil deutlich gemacht werden. Im Klartext bedeutet dies, es entstehen keine zusätzlichen Belastungen für unsere Landwirte und die anderen Tierbesitzer. Und durch die transparente Berechnung der Entgelte für die Entsorgungskosten ist zukünftig sogar mit einer geringeren finanziellen Belastung für Tierbe- sitzer zu rechnen.Was nun die künftige Situation der Kreise und kreisfreien Städte angeht, sieht es ein wenig anders aus. Hier ist mit einem geringen Mehraufwand zu rechnen, da zu der sachgerechten Prüfung der TBA zukünftig auch noch die Ableitung und die Genehmigung der Entgelte für Falltiere kommt. Die Landesregierung geht hierbei zwar nur von einem geringen Mehrauf- wand aus, jedoch wissen wir, dass die finanzielle Situation unserer Kreise und kreisfreien Städte auch nicht rosig aussieht - um es milde auszudrücken. Daher sollten die Kreise und kreisfreien Städte versuchen, ihren Prüfauftrag in Kooperation durchzuführen. Hier müssen Wege gefunden werden, wie die zwei in Schleswig-Holstein bestehenden TBA von den Krei- sen und kreisfreien Städten künftig gemeinsam überprüft werden können, um diese Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Trotzdem ist es aber wichtig festzustellen, dass vor allem die Landwirtschaft nicht mit Mehr- belastungen rechnen muss. Und das ist gut so! Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de