Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Wolfgang Kubicki: "Menschen und Bürgerrechte sind die besten Garanten der inneren Sicherheit"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 261/2003 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, den 25. September 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdLInnen- und Rechtspolitik/ Biometrische Daten in Ausweisen Veronika Kolb, MdLWolfgang Kubicki: „Menschen und Bürgerrechte sind www.fdp-sh.de die besten Garanten der inneren Sicherheit“ In seinem Redebeitrag zu TOP 17 (Aufnahme biometrischer Daten in Ausweispapiere) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Der Antrag meiner Fraktion mag so manche überrascht haben. Ist es doch so, dass die Aufnahme biometrischer Daten in Ausweispapieren bereits nach den geltenden Bestimmungen als Folge der beiden Schily-Pakete grundsätzlich möglich ist.Nun macht sich der Bundesinnenminister an die Umsetzung dieser Regelung. Er plant die konkrete Aufnahme von biometrischen Daten in Personalausweise und Reisepässe.Es ist Aufgabe dieser Papiere, die Ermittlung der Identität des Inhabers zu ermöglichen. Wir bestreiten auch nicht grundsätzlich, dass eine Aufnahme biometrischer Daten einen höheren Grad an Zuverlässigkeit bei der Überprüfung der Identität haben kann.Stellen wir uns aber überhaupt noch die Frage der Notwendigkeit dieser Maßnahme? Ist es so, dass wir den Anlass aller Regelungen, die Terrorgefahr von innen und außen, überhaupt schon hinreichend analysiert haben?Wir meinen nicht.Bevor dies nicht geschehen ist, sollten wir uns vor weiterem gesetzgeberischen Aktionsismus hüten, bzw. diejenigen Regelungen, die bei Schily II ohne größere Diskussion praktisch mit durchgerutscht sind, kritisch überprüfen.Eines scheint nämlich sicher. Die Anschläge vom 11. September in New York hätten auch ohne die Aufnahme biometrischer Daten in Ausweis- und Visapapiere verhindert werden können und müssen. Wenn die Geheimdienste wirkunsvoll zusammengearbeitet und bestehende Informationen genutzt hätten, dann wären die Anschläge mit einer hohen Wahrscheinlichkeit verhindert worden. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Vor diesem Hintergrund muss man sich in einem freiheitlich liberalen Rechtsstaat bei jeder einzelnen Maßnahme, die eine weitere Einschränkung dieser Freiheitsrechte bedeutet, die Frage nach der Notwendigkeit stellen und auch auf die Folgegefahren hinweisen.So hat der hessische Datenschützer darauf hingewiesen, das die Geeignetheit der Aufnahme biometrischer Daten in Ausweispapiere zur Terrorismusbekämpfung im parlamentarischen Verfahren nicht ausreichend diskutiert worden ist. Die Auswirkungen, die die Aufnahme derartiger Merkmale betreffend das Recht auf informationelle Selbstbestimmmung haben kann, seien nicht angemessen berücksichtigt worden.Die Datenschutzbeauftragten der Länder konnten vielmehr gerade noch verhindern, dass eine bundesweite Datei für diese Daten eingerichtet wird. Ob das künftig so bleiben wird, ist die nächste Frage.Als Argument pro Aufnahme biometrischer Daten wird durchgehend die Fälschungssicherheit angeführt. Durch die Aufnahme insbesondere von Fingerabdrücken und Aufnahmen der Iris sei eine einwandfreie Identifikation der überprüften Person möglich.Das ist nicht unumstritten. So führte erneut der hessische Datenschützer aus:‚Die Fälschungssicherheit ist durch biometrische Merkmale kaum zu erhöhen, da schon heute die Ausgestaltung der Bundespersonalausweise das Risiko „gen Null“ gehen lässt.‘Auch die Aufnahme von Fingerabdrücken in Ausweispapiere bringt keine hundertprozentige Sicherheit einer Identitätsfeststellung. Die Fehlerquote bei den angewandten Leseverfahren liegt nach einer Studie des Frauenhofer-Institutes bei 5 %.Die Aufnahme der Augeniris, bei der das Muster des Gewebes rund um die Pupille mittels eines Laserstrahls gemessen wird, bringt auch keine absolute Sicherheit. Krankheiten und Schädigungen der Hornhaut können hier zu Veränderungen führen. Es kann also dazu kommen, dass die Daten im Ausweis nicht mehr mit den gemessene Daten einer Person übereinstimmen.Die Gefahren, die die Aufnahme dieser Daten in Ausweispapiere bringen, müssen wir beachten.So kann nicht nur die Augeniris durch Krankheiten ihr Muster verändern, es ist auch für Fachleute erkennbar, welche Krankheit die betreffende Person hat.Ich glaube auch nicht, dass sich die Datenschützer künftig erneut erfolgreich gegen eine bundesweite Refrenzdatei wehren können. Wenn die Daten erst einmal existieren, dann wird auch die bundesweite Datei zur Nutzung der Daten bei der Strafverfolgung kommen.Abschließend möchte ich aus einer denkwürdigen Rede der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Limbach, vor dem Deutschen Anwaltsverein zitieren:‚Auch in einer stabilen Demokratie bedarf es treuer Wächter, die der Politik Paroli bieten, wenn diese in Zeiten der Krise versucht, den liberalen Rechtsstaat in seinem Kernbestand einzuengen.....bleiben sie weiter auf ihrem Posten als Verteidiger des Rechtsstaates und werden sie niemals müde zu betonen, dass die Menschen- und Bürgerrechte noch immer die besten Garanten der inneren Sicherheit sind.‘Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/