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Thorsten Geißler:Biometrische Personenkontrolle endlich einführen
Nr. 402/03 25. September 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik TOP 17 Thorsten Geißler: Biometrische Personenkontrolle endlich einführenDer Anschlag auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 hat den Deutschen Bundestag veranlasst, ein umfangreiches Maßnahmenpaket zu einem wirksameren Schutz Deutschlands vor Terroristen und Extremisten zu verabschieden. Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz wurden in § 4 Passgesetz und § 1 Personalausweisgesetz nahezu gleichlautende Regelungen folgenden Inhaltes aufgenommen: „Pässe und Personalausweise dürfen neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern, Händen oder Gesicht des Inhabers enthalten. Alle biometrischen Merkmale und die Angaben über die Person dürfen auf den Ausweispapieren verschlüsselt gespeichert werden. Durch ein Bundesgesetz ist folgendes zu regeln:• Arten der biometrischen Merkmale, • Einzelheiten der Einbringung von Merkmalen und Angaben in verschlüsselter Form, • Art der Speicherung und Art ihrer sonstigen Verarbeitung und Nutzung.Die biometrischen Merkmale dürfen nur verwendet werden, um die Echtheit des Dokumentes und die Identität des Inhabers zu prüfen, eine bundesweite Datei darf nicht eingerichtet werden. Seinerzeit kündigte die Bundesregierung an, Verhandlungen mit Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aufzunehmen mit dem Ziel, eine einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen. Seit dem ist wenig passiert, von regelmäßigen Ankündigungen einmal abgesehen. Der Bundesinnenminister verkündet regelmäßig, Deutschland müsse Augen und Ohren offen halten, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Auch Deutschland sei erklärtes Feindesland von Terroristen und Teil eines Gefahrenraumes. Ich zitiere aus einer Pressemitteilung: „Bei den Antiterrorgesetzen bestehe in einigen Punkten Ergänzungsbedarf, dies gelte für die Aufnahme von biometrischen Daten wie dem Fingerabdruck in Ausweispapiere.“ Vor wenigen Tagen wurde nun ein Test zur biometrischen Personenkontrolle auf dem Frankfurter Flughafen angekündigt, dafür sind allerdings lediglich als unbedenklich eingeschätzte Testpersonen ausgesucht wurden, die dann bei der Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten ohne die herkömmliche Kontrolle mit dem prüfenden Blick des Beamten in den Pass und in die Augen des Reisenden passieren können. Zeitgleich kündigte der Bundesinnenminister Otto Schily an, er wolle die rechtlichen Grundlagen für die Einführung biometrischer Merkmale in Ausweispapieren und Visa auf europäischer Ebene schaffen. Was hat er eigentlich bisher getan? Anzunehmen ist in diesem Zusammenhang, dass ebenfalls auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, der Abgeordnete Volker Beck, zu diesem Vorschlag vorsichtige Zustimmung bekundet hat. Gegen mehr Fälschungssicherheit sei nichts einzuwenden, insbesondere bei Visa-Anträgen. Derselbe Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen hatte in der Debatte des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2001 erklärt: „Ich bin durchaus offen, was die Frage der Speicherung eines biometrischen Merkmals in Pass und Personalausweispapieren zur Verbesserung der Identitätssicherung zwischen Passinhabern und Pass angeht.Und das ist auch richtig! Denn die bisher in Ausweisen und Pässen enthaltenen biometrischen Angaben, Unterschrift bzw. Lichtbild, sind nicht in ausreichendem Umfang geeignet, eine zuverlässige Identitätsprüfung des Inhabers vornehmen. Auch die Datenschutzbeauftragten räumen ein, ein automatischer Vergleich der vorhandenen mit einer bei der Kontrolle geleisteten Unterschrift wäre wenig sinnvoll, weil die zur Erkennung erforderlichen dynamischen Daten der Unterschrift (Druckverlauf, Schreibpausen) im Ausweis nicht gespeichert sind. In der selben Stellungnahme heißt es, es sei zwar grundsätzlich möglich, mit vorhandener Technik das Foto auf dem Personalausweis automatisch mit dem Gesicht zu vergleichen, die den Ausweis vorlegt, aber auch gleichzeitig eingeräumt, dass die zur Zeit verwendeten Passbilder die Qualitätsanforderungen an eine automatisierte Verarbeitung nicht in vollem Umfang erfüllen können. Ein weiteres Problem dabei ist die Gültigkeitsdauer von Personaldokumenten. Biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke, Lichtbilder und Irisfotos aber können die Identifikation Einreisender verbessern und damit einen erheblichen Sicherheitsgewinn ermöglichen.Und dies lässt sich auch datenschutzgerecht realisieren. Die Erfassung biometrischer Merkmale erfolgt mit Hilfe von Sensoren, die so gewonnenen Rohdaten werden weiterverarbeitet und aus ihnen ein sogenanntes Template erzeugt, ein relativ kleiner Datensatz, der in komprimierter Form die für einen Vergleich notwendigen Daten enthält und üblicherweise keine unmittelbaren Rückschlüsse wie etwa ein Foto auf die beschriebene Person erlaubt. Es geht also um Verifikation und Identitätssicherung. Dieses ergibt sich nicht nur aus dem Gesetz, sondern übrigens auch aus allen Anträgen, die von der CDU/CSU- Bundestagsfraktion hierzu gestellt worden sind.Zu berücksichtigen ist auch, dass einige biometrische Merkmale neben der Nutzung zur Identifizierung auch völlig andere Auswertungen zulassen. Die sind in der Regel nur aber aus den biometrischen Rohdaten ableitbar, nicht aber aus den daraus gewonnenen sogenannten bereits erwähnten Templates.Auf erhebliche verfassungsrechtliche Probleme wird nur derjenige stoßen, der eine zentrale Speicherung der gewonnenen biometrischen Daten will und damit jedenfalls bei einer entsprechenden Anzahl von Lesegeräten zu der Bildung eines einheitlichen Personenkennzeichens gelangen könnte, dass nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts unzulässig ist.Die Biometrie bietet große Chancen, nicht nur im Hinblick auf die von mir geschilderte Behebung von Sicherheitsdefiziten bei der Identitätssicherung in Zeiten terroristischer Bedrohung. Anwendungsbereiche sind auch die Zutrittssicherung, die Rechnerzugangskontrolle die Schließfachsicherung und der Einsatz biometrischer Verfahren bei Geldautomaten. Stets gilt es dabei sicherzustellen, dass Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung die von der Verfassung nicht gedeckt sind, vermieden werden. Der Antrag der FDP gibt Gelegenheit, dass sich auch dieser Landtag sachgerecht und in sehr differenzierter Form mit der komplexen Materie auseinandersetzt. Aber die FDP macht es sich zu einfach in ihrem Antrag und daher werden wir ihm auch in dieser Form nicht zustimmen.