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25.09.03 , 17:13 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zu den Ministerbezügen

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 19 – Ministerbezüge Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Monika Heinold: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 256.03 / 25.09.2003

Altersversorgung muss einheitlich geregelt werden
Meine Fraktion begrüßt es, dass Finanzminister Stegner dieses Thema angepackt hat, wohl wissend, dass er damit nicht everybodys darling werden kann.
Wir halten eine Änderung des Landesministergesetzes für richtig, um den Willen des Landesgesetzgebers so wasserdicht zu machen, dass Bundesrecht diese Absicht in Zu- kunft nicht mehr durchbrechen kann. Die Landesregierung hat dem Parlament einen gu- ten Vorschlag gemacht, den wir nun im parlamentarischen Verfahren prüfen werden mit dem Ziel, im Dezember in Zweiter Lesung ein neues Gesetz zu verabschieden.
Die Diskussion um die Versorgung von MinisterInnen macht deutlich, dass die Altersver- sorgung dringend reformiert werden muss. Das unterschiedliche System von Pension und Rente passt nicht mehr in unsere moderne und flexible Gesellschaft, in der geradezu erwartet wird, dass Menschen aus dem öffentlichen Dienst in die Wirtschaft wechseln – und umgekehrt, und dass auch politische Ämter in diese flexible Berufs- und Lebenspla- nung integriert werden können. Das Zusammentreffen zweier grundsätzlich unterschied- licher Versorgungssysteme ist dabei hinderlich.
Ob für ehemalige MinisterInnen nachgezahlt werden muss, ist eine Ermessensentschei- dung der Verwaltung. Ein Anspruch auf Nachzahlung besteht nicht - so die Landesregie- rung.
Deshalb begrüßen wir die Entscheidung der Regierung, nicht nachzuzahlen. Natürlich kann es nun zu weiteren Klageverfahren kommen. Aber das ist immer noch besser als mit dem Vorwurf zu leben, die Landesregierung würde ehemaligen MinisterInnen Geld zahlen, ohne dass es dafür eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt. Die FDP hat diesen Weg von Anfang an gefordert und im Finanzausschuss die Ent- scheidung der Landesregierung begrüßt. Die CDU hat sich bisher nicht dazu positioniert. Das lassen wir nicht durchgehen, sondern ich fordere die CDU noch einmal eindringlich auf, ihre Meinung kundzutun, ob sie für oder gegen eine solche Nachzahlung ist. Kneifen zählt nicht!
Den Antrag der FDP lehnen wir ab – das wird aber die FDP nicht sonderlich wundern. Schon bei der ersten Beratung im Finanzausschuss habe ich die Landesregierung gebe- ten, in vergleichbaren Fällen das Parlament so rechtzeitig zu informieren, dass wir als Gesetzgeber zügig handeln können. Diese Bitte war im Finanzausschuss unstrittig – von daher bedarf es keiner Zustimmung zum FDP Antrag.

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