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25.09.03 , 17:16 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 17: Biometrische Daten erleichtern Identifizierung

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 25.09.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! aktuell Sperrfrist: Redebeginn

TOP 17 – Aufnahme biometrischer Daten in Ausweispapiere

Thomas Rother:

Biometrische Daten erleichtern Identifizierung

Vielen Dank erst einmal an Herrn Kubicki, der uns über die Zielrichtung dieses Antrags (hoffentlich) aufgeklärt hat. Die war nämlich nicht ganz klar. Denn es ist ja so, dass das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 09. Januar 2002 (auch wenn es ohne die Stim- men von FDP und PDS im Bundestag beschlossen wurde) in den Artikeln 7 und 8 eine Änderung des Passgesetzes und des Gesetzes über Personalausweise umfasst mit der gleichlautenden Formulierung in den Vierer-Absätzen, dass das Ausweispapier neben dem Lichtbild und der Unte rschrift auch weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht enthalten darf.

In den Fünfer-Absätzen wird festgelegt, dass die Art der biometrischen Merkmale, ihre Einzelheiten und die Einbringung von Merkmalen und Angaben in verschlüsselter Form sowie die Art ihrer Speicherung, ihrer sonstigen Verarbeitung und Nutzung durch ein weiteres Bundesgesetz geregelt werden. Und ganz wichtig: Eine bundesweite Da- tei wird nicht eingerichtet.

Dieses weitere Bundesgesetz gibt es noch nicht – nicht einmal im Entwurfsstadium. Es muss noch international abgestimmt werden, welche Daten denn nun letztlich aufge- nommen werden. Denn nur so ergibt es einen Sinn. Gerade mit der Internationalen Zi- villuftorganisation laufen zur Zeit die Verhandlungen darüber. Wann ein Gesetzesent- wurf vorliegen wird, ist noch völlig offen. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Zur Biometrie hat sich die Landesregierung bereits am 26.11.2002 mit der Beantwor- tung unserer Großen Anfrage zur Datenschutzpolitik für Schleswig-Holstein auf den Seiten 45 und 46 ausführlich geäußert. Die Landesregierung sieht demnach in der Verwendung von biometrischen Verfahren eine geeignete Möglichkeit zur Überprüfung der Authentizität von Dokumenten oder zur Identitätsfeststellung von Personen. Das haben wir zur Kenntnis genommen!

Unser Datenschutzbeauftragter stellt in seiner Stellungnahme vom 07. Dezember 2001 zum Terrorismusbekämpfungsgesetz fest, dass für eine automatisierte Ausweisprü- fung und eine verbesserte Zuordnung von Personen und vorgelegten Ausweisen eine Speicherung der biometrischen Daten allein auf dem Ausweis ausreichend ist. Damit soll vermieden werden, dass diese Daten auch für andere Zwecke genutzt werden können.

Im Terrorismusbekämpfungsgesetz steht in den Sechser-Absätzen von Pass- und Personalausweisgesetz daher auch, dass die im Dokument enthaltenen verschlüssel- ten Merkmale und Angaben nur zur Überprüfung der Echtheit des Dokuments und zur Identitätsprüfung des Ausweispapier-Inhabers ausgelesen und verwendet werden dür- fen. Datenschutzbezogen also alles klar – es ist daher auch nicht zu befürchten, dass im neuen Gesetzesverfahren durch die Hintertür das bestehende Gesetze unterlaufen werden sollte.

Zur Zeit ist es auch viel wichtiger, dass Forschungsvorhaben dazu führen, dass die Manipulation oder die missbräuchliche Verwendung der biometrischen Merkmale ausschließbar wird. Das ist der eigentlich bedeutende Punkt hierbei. Denn der Grund- satz steht ja gar nicht mehr in Frage! Und die Notwendigkeit zum Handeln ist ange- sichts anhaltender terroristischer Bedrohung weiterhin gegeben! Sie sollten daher nicht vorschnell den Te ufel „Überwachungsstaat“ an die Wand malen. Denn mit Lichtbild oder Unterschrift sind ja schon jetzt – wie Sie mittlerweile selbst festgestellt haben – zwei biometrische Daten in den Ausweispapieren enthalten. Allerdings ist die Zuver- -3-



lässigkeit dieser Daten von subjektiver Wahrne hmungsfähigkeit abhängig und wird auch durch zahlreiche Faktoren, wie z.B. die Qualität des Lichtbildes, den natürlichen Alterungsprozess, die Veränderung von Bart- oder Haartracht beeinträchtigt.

Weitere biometrische Daten können die Identifizierungsmöglichkeiten also ganz we- sentlich verbessern. Mit Fingern, Händen und Gesicht sind alternativ drei Körperberei- che genannt, auf die sich die neuen biometrischen Daten beziehen können. Der Ver- gleich von Personen erlaubt dann auch, dass ähnlich aussehende Personen sich nicht mehr mit fremden Papieren ausweisen können.

Den Antrag werden wir daher ablehnen.

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