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25.09.03 , 17:40 Uhr
CDU

Caroline Schwarz:CDU lehnt Antidiskriminierungsgesetz ab

Nr. 404/03 25. September 2003
IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP 34 Caroline Schwarz: CDU lehnt Antidiskriminierungsgesetz ab
Am 10. Juni 2003 hat die Landesregierung einen Bericht über den aktuellen Sachstand des geplanten zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes des Bundes vorgelegt unter besonderer Beachtung der Fragestellung, ob und inwieweit das Kriterium der sexuellen Identität und Orientierung hierbei Berücksichtigung findet. Zwischenzeitlich hat nun die rot-grüne Koalition auf Bundesebene entschieden, dass das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz in seiner geplanten Form auf absehbare Zeit nicht umgesetzt wird.
Darauf verständigte sich die Bundesjustizministerin mit dem Bundeskanzler und den zuständigen Parlamentariern bei der Kabinettsklausur in Neu-Hadenberg. Der Bundeskanzler hatte zu Recht vor einem “bürokratischen Monstrum” gewarnt und festgestellt, dass er keine neuen Regelungen wolle, die von der Wirtschaft als Hemmnis empfunden werden könnten. Recht hat er !
Die CDU unterstützt diese Auffassung ausdrücklich und sagt deutlich, dass sie sich auch ohne ein Antidiskriminierungsgesetz vehement gegen jede Art von Diskriminierung ausspricht.
Mit dem vorgelegten Diskussionsentwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vom 10. Dezember 2001 hätte in der Praxis kein wirklich effektiver Schutz bewirkt werden können. Die Union hat deshalb von Anfang an dieses Gesetz abgelehnt, zumal es erheblich in die verfassungsrechtlich garantierte Privatautonomie und damit in die Freiheitsrechte der Bürger eingreift.
Besondere Kritikpunkte sieht die Union in folgenden Bereichen:
• Das Gesetz misstraut prinzipiell den Bürgern. Kommt ein Vertrag mit einem Behinderten, Farbigen, einem Moslem oder – nach den Vorstellungen der SPD und den Grünen – einem Homosexuellen nicht zu Stande, unterstellt das Gesetz grundsätzlich eine Diskriminierungsabsicht. Das geht erheblich zu weit. Auf diesen Aspekt weist auch der Bericht der Landesregierung auf Seite 8 hin, der in dem entsprechenden Paragraphen einen erheblichen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Vertragsabschluss- und Vertragsgestaltungsfreiheit sieht. Ein solcher Eingriff würde unüberschaubare rechtliche Konsequenzen für das Wirtschaftsleben haben.”
• Des weiteren legt die geplante Beweislastumkehr zugunsten des angeblich Diskriminierten die freie Wahl eines Vertragspartners lahm. Macht ein Betroffener Tatsachen glaubhaft, die eine Verletzung des Benachteiligungsverbotes durch eine bestimmte Person vermuten lassen, obliegt der Person, der ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung vorgeworfen wird, die Beweislast dafür, dass eine Benachteiligung nicht vorliegt.
Ein solches Verfahren lehnt die CDU ab.
Der Gesetzentwurf führt zu einer Unmenge weiterer Probleme:
Als Beispiel möchte ich den Schadensersatzanspruch anführen. Der kann z.B. eventuell dann entstehen kann, wenn ein Restaurantverbot ausgesprochen werden soll. Welchen Schaden soll ein solches Restaurantverbot überhaupt schaffen?
Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien bedanke ich mich für den vorgelegten Bericht, auch wenn ich seine Notwendigkeit anzweifle. Abschließend bleibt festzustellen, dass dieses Antidiskriminierungsgesetz nach Ansicht der CDU schnellstmöglich ad acta gelegt werden sollte. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist in unserem Grundgesetz bereits festgeschrieben und bedarf keiner weiteren Ergänzung.
Notwendig ist etwas ganz anderes: Ein Umdenken in unserer Gesellschaft, das sich ja Gott sei Dank schon merkbar und spürbar entwickelt. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, dass sich jeder Gedanke an die Notwendigkeit eines solchen Antidiskriminierungsgesetzes möglichst bald erübrigt.

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