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26.09.03 , 12:31 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 31: Eingliederungshilfe als effektives Leistungssystem erhalten

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 26.09.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! aktuell Sperrfrist: Redebeginn

TOP 31 – Eingliederungshilfe für behinderte Menschen


Wolfgang Baasch

Eingliederungshilfe als effektives Leistungssystem erhalten

Die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung muss geprägt sein von Selbstbe- stimmung und Teilhabe. Unsere Diskussion hier im Hohen Haus von Februar 2003 haben wir im Sozialausschuss aufgegriffen und, wie ich finde, in einem vernünftigen und sachgerechten Beschluss zusammengefasst. Ein Beschluss, der den nebulösen Forderungskatalog der CDU-Fraktion erledigt hat und unsere gemeinsame Verantwor- tung für eine Politik beschreibt, die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung auf- zugreifen und für Chancengleichheit und ein Benachteiligungsverbot in den Mittelpunkt zu stellen.

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, das Beseitigen von Barrieren für Men- schen mit Behinderung, Teilhabe und Selbstbestimmung einzufordern, sind die politi- schen und gesellschaftlichen Aufgaben, den wir uns stellen müssen. Gerade wir Sozi- alpolitiker müssen diese besonderen Herausforderungen in der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung immer im Blick haben und sollten nicht verantwortungslos eine Verunsicherung bei Betroffenen betreiben.

Die Ministerin für Soziales, Heide Moser, hat am 17. Februar in Rendsburg vor Betrof- fenen und Fachöffentlichkeit erklärt: Den Menschen mit Behinderung werden keine Leistungen gekürzt! Dies hat sie am 21. Februar hier im Parlament wiederholt und am
Schleswig- Holstein

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17. April 2003 im Sozialausschuss erneuert. Es bleibt also festzuhalten, die Unruhe war und ist unbegründet.

Es bleibt aber festzuhalten, die Eingliederungshilfe muss als effektives Leistungssys- tem erhalten werden. Daher muss eine sorgfältige Kostenanalyse erfolgen, um die Eingliederungshilfe zu sichern, bevor sie an die Grenzen der Finanzierbarkeit stößt. Ein Benchmarking-Prozess, so wie er durchgeführt wird, ist hier ein richtiger Schritt. Dieser Prozess berührt aber nicht die Ansprüche Einzelner, die berechtigten Ansprü- che von Menschen mit Behi nderung.

Wir wollen einen Benchmarkingprozess, der folgende Zielvorgaben aufgreift: • Ein leistungsfähigeres, an den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung orientiertes, qualifiziertes Angebot zur Unterstützung und Hilfe für Betroffene soll auch in Zukunft sichergestellt sein. • Mittel der Eingliederungshilfe müssen wirtschaftlich und zielgerichtet für die Be- troffenen eingesetzt werden. • Ein differenziertes Leistungsangebot durch Einrichtungen und Träger muss sich auch einem vergleichenden Prozess stellen.

Aufgrund der demographischen Entwicklung werden wir in den nächsten zehn bis 15 Jahren einen spürbaren Anstieg von Leistungsberechtigten haben. Die Gewährleistung einer leistungsfähigen Eingliederungshilfe ist somit ebenfalls eine große Herausforde- rung für unsere sozialen Sicherungssysteme.

Mit dem Beschluss im Sozialausschuss werden wir dem A nliegen gerecht, und dies ist gerade auch im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung ein richtiges Sig- nal.

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