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Manfred Ritzek: Bedeutung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung in der EU-Verfassung mit Leben füllen
Nr. 457/03 05. November 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deEuropapolitik Manfred Ritzek: Bedeutung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung in der EU-Verfassung mit Leben füllen „Die im Entwurf der Europäischen Verfassung in Art. 5 beschriebene Bedeutung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung muss konkreten Niederschlag in der abschließenden Regierungskonferenz zur EU-Verfassung finden,“ erklärt der europapolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Manfred Ritzek. Zusätzlich sei das von der Union in Art. 9 definierte Subsidiaritätsprinzip und der in Art. 6 festgelegte Dialog mit den repräsentativen Verbänden der Kommunen und Regionen genau zu beachten.„Die rot-grüne Landesregierung muss, für alle erkennbar, alle Möglichkeiten der Einflussnahme nutzen, dass die mitgliedstaatliche Identität der Regionen und Kommunen und damit die regionale und lokale Ebene ausdrücklich in die Verhandlung der Regierungskonferenz einbezogen wird, ohne Abstriche bei den bisherigen Vorschlägen im Entwurf. Zusätzlich muss genau definiert werden, was unter einem offenen , transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden zu verstehen ist. Auf unpräzise Formulierungen in der Verfassung dürfen wir uns nicht einlassen.Unser Forderung ist, dass wir auch noch jetzt über mögliche gravierende inhaltliche Veränderungen zu diesem „kommunalen und regionalen“ Komplex unterrichtet werden. Bei Vorhaben der EU ist das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie das Recht der Regionen zur Regelung der örtlichen und regionalen Gemeinschaften zu wahren und zu schützen. Das ist von substanzieller Bedeutung,“ so Ritzek abschließend.