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12.11.03 , 13:41 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zum 7. Rundfunksänderungsstaatsvertrag

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr.299/2003 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 12. November 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL
Medien/Öffentlich-rechtlicher Rundfunk/Staatsvertrag Veronika Kolb, MdL


Wolfgang Kubicki zum 7.



www.fdp-sh.de Rundfunksänderungsstaatsvertrag In seinem Beitrag zu TOP 14 (7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) sagte der Vorsitzende und innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Wenn wir heute über den siebenten Rundfunkänderungsstaatsvertrag reden, dann sollten wir nicht nur die Einzelpunkte des Gesetzestextes debattieren, sondern auch einmal generell über die Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bzw. die Entwicklung der Gebühren diskutieren.
Seit 1990 hat sich nämlich für die Bürgerinnen und Bürger die monatliche Gebühr von 9,71 € auf heute 16,15 € erhöht. Die Ursache hierfür liegt unter anderem in dem immer noch zu unklar formulierten Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Auch der vorliegende Staatsvertrag heilt diesen Mangel nicht.
Wenn wir uns einig darin sind, dass im Grundsatz der öffentlich- rechtliche Rundfunk eine staatliche Sondereinrichtung zum privaten Rundfunkmarkt darstellt, dann müssen wir klarstellen, dass in Zukunft ein Verzicht auf Werbung und Sponsoring stattfinden muss.
Wir müssen klarstellen, dass in Zukunft eine programmliche Konzentration auf Informationssendungen, Bildungssendungen, Kultursendungen und hochwertige Eigenproduktionen im Unterhaltungssektor erfolgen muss, um eine Sonderstellung gegenüber den Privaten zu rechtfertigen.
Durch diesen Staatsvertrag wird der Status Quo festgeschrieben. Der Vertrag soll lediglich eine Ausweitung des Programmauftrages verhindern. So wird beispielsweise in der Begründung ausgeführt, dass insbesondere im Zusammenhang mit der Filmförderung keine Erweiterung des Programmauftrages verbunden sei und somit keine Grundlage für eine zusätzliche Inanspruchnahme von Gebührenmitteln geschaffen werde. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Man muss sich aber einmal Gedanken darüber machen, ob die Filmförderung als staatliche Aufgabe überhaupt von den öffentlich-rechtlichen Anstalten erfüllt werden muss. Wenn die Politik Filmförderung betreiben will, soll sie das tun. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe scheinen aber die öffentlich-rechtlichen Anstalten wenig geeignet, zumal nur ein kleiner Teil der geförderten Projekte für die Ausstrahlung im Programm geeignet ist.
Positiv sehen wir, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme und Mediendienste gegen besonderes Entgelt zukünftig unzulässig sind. Es war überfällig, klarzustellen, dass weder öffentlich-rechtliches Pay-TV noch Pay-Radio oder andere Bezahlangebote vom Grundversorgungsauftrag der Anstalten gedeckt sind.
Gleiches gilt nach unserem Verständnis auch für öffentlich-rechtliche Sport- oder Wettportale im Internet.
Ein weiterer Knackpunkt findet sich aber bei den sogenannten programmbegleitenden Druckwerken und Mediendiensten. Im Staatsvertrag ist vorgesehen, dass der öffentlich- rechtliche Rundfunk programmbegleitend Druckwerke und Mediendienste mit programmbezogenem Charakter anbieten kann.
Diese Formulierung reicht nicht aus. Es hätte klargestellt werden müssen, dass nur solche Druckwerke und Mediendienste angeboten werden dürfen, die ausschließlich programmbegleitend sind.
Durch die jetzige Regelung erhalten die öffentlich-rechtlichen Anstalten die Möglichkeit, sich durch Werbeerlöse, die sich nicht auf den ausschließlich programmbezogenen Teil der Druckwerke beziehen, die gebührenfinanzierten Hauptangebote quer zu finanzieren. Hier sollen anscheinend neue Geldquellen eröffnet werden, um die Gebührenlast nicht weiter zu erhöhen. Gleichzeitig gräbt aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk den privaten Anbietern einen Teil ihrer Geldquellen ab. Dem werden wir nicht zustimmen.
Durchsetzen konnte sich zum Glück nicht die neue Radioquote. Es sollte auch den privaten Hörfunkanbietern vorgeschrieben werden, in welchem Umfang sie neue deutschsprachige Musik in ihrem Programm zu spielen haben. Ganz davon abgesehen, dass dies verfassungsrechtlich zweifelhaft ist, ist eine solche Regelung auch nicht geeignet, deutsche Produktionen zu fördern. Es gibt auch durchaus Newcomer aus Deutschland, die englische Texte bevorzugen. Für sie gilt diese Bevorzugung nicht. Für so manchen Almdudler aus Österreich würde sie aber sehr wohl greifen.
Schleswig-Holstein mochte dann aber doch nicht so ganz auf diese Regelung verzichten und brachte dies in einer Protokollnotiz zum Ausdruck. Ich stelle also fest: Heide Simonis will mehr Wolfgang Petry hören!
Wir müssen uns in den Ausschussberatungen die Zeit nehmen, einmal in Gänze neue Strukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunkwesen zu diskutieren. Das ist dringend erforderlich, um das gewünschte duale System in Deutschland zu erhalten.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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