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12.11.03 , 15:44 Uhr
CDU

Herlich Marie Todsen-Reese: Landesnaturschutzgesetz mündet in Schildbürgerstreich

Nr. 473/03 12. November 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Umweltpolitik TOP 19 Herlich Marie Todsen-Reese: Landesnaturschutzgesetz mündet in Schildbürgerstreich Gesetzespfusch juristisch einwandfrei beheben
Wieder einmal steht das Landesnaturschutzgesetz in der Kritik.
„Gesetzgeberischer Schwachsinn“ – so stand es am 30.10.2003 in der Landeszeitung!
Worum geht es? Nach dem Landesnaturschutzgesetz vom Mai 2003 steht dem Land nach § 40 ein Vorkaufsrecht zu, wenn das Grundstück in bestimmten Fällen (siehe § 40 Abs. 1 Ziffer 1 – 6) für Zwecke des Naturschutzes benötig wird.
Dieses Vorkaufsrecht ist zunächst nichts Neues, sondern war bereits im bisherigen Landesnaturschutzgesetz verankert.
Neu ist dagegen folgende Ergänzung in § 40 Abs. 5, ich zitiere: „§ 28 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden.“
Hört sich zunächst ganz harmlos an, entpuppt sich in der Praxis aber als ABM – Arbeitsbeschaffungsmaßnahme – für das LANU.
Ich will dieses gerne näher erläutern: Im § 28 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches heißt es – ich zitiere: „Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist.“
Daher muss nunmehr von den Notaren für jeden Kaufvertrag – vom Grundstückserwerb über das Erbbaurecht bis hin zur Eigentumswohnung - dieser Nachweis geführt und vom LANU eingeholt werden.
Dafür gibt es auch konkrete Beispiele, so der Verkauf von Wohnungseigentum im „Fliegenden Holländer“, einem Gebäudekomplex im Kiel-Schilksee.
Oder in einem anderen aktuellen Fall, wo das LANU zur Entscheidungsfindung sowohl den Auszug aus einer 25.000er als auch einer 5.000er Karte verlangte. Da Notare im allgemeinen nicht über so umfangreiche Kartenwerke verfügen, forderte das LANU diese beim Katasteramt an. Wer hier noch allen Ernstes glaubt, es gebe keine Zeitverzögerungen, der muss schon auf beiden rot-grünen Augen blind sein.
Dass sich bei der Anzahl von Kaufverträgen in ganz Schleswig-Holstein die Anfragen im LANU türmen werden, liegt auf der Hand. Wie war das noch mit verschlanken und entbürokratisieren, Frau Ministerpräsidentin?
Unter dem Strich kann man sagen: Auch in diesem Punkt ist das Landesnaturschutzgesetz kein gesetzgeberisches Meisterstück, sondern führt zu ausufernder Regulierung und Bürokratie und wird zum Hemmschuh für eine zügige Abwicklung von Kaufverträgen – auch für Bereiche, die mit Natur- und Umweltschutz überhaupt nichts zu tun haben.
Dieser gesetzgeberische Pfusch muss so schnell wie möglich und juristisch einwandfrei geheilt werden.
Darum haben wir in einer schnellen Reaktion auf viele Notarhinweise aus dem Land unseren Gesetzentwurf eingebracht, um die erforderliche Gesetzesänderung kurzfristig auf den Weg zu bringen.
Der Erlassweg der Landesregierung ist ein Holzweg. Es ist nur zu offensichtlich, dass sie mit diesem Erlass lediglich Ihren erneuten Gesetzespfusch vertuschen wollten.
Es ist ein untauglicher Versuch, den Sie selber mehr oder weniger eingestehen, wenn Sie in Ihrem Schreiben vom 21. Oktober 2003 an die Schleswig-Holsteinische Notarkammer im letzten Satz formulieren – ich zitiere: „Sollte die Neuregelung hier wider Erwarten zu größeren Problemen führen, wird über weitere Schritte nachzudenken sein.“
Beenden Sie lieber sofort Ihren Schildbürgerstreich, aber nicht halbherzig über den Erlassweg, sondern über die von uns geforderte Gesetzesänderung.
Ich beantrage die Überweisung in den Umweltausschuss.

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