Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Heinz Maurus: Das KAG muss insgesamt auf den Prüfstand
Nr. 474/03 12. November 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik TOP 3 Heinz Maurus: Das KAG muss insgesamt auf den Prüfstand Mit der heutigen Gesetzesänderung wird den Kommunen mehr Verantwortung bei ihrer Gebührenkalkulation übertragen„Im Zuge der Änderung des Kommunalabgabengesetzes überträgt das Land mehr Verantwortung im Bereich der Gebührengestaltung an die Kommunen,“ stellte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Heinz Maurus, fest.„Mit unserer heutigen Entscheidung, den Kommunen und Verbänden eine Wahlmöglichkeit zwischen der Auflösung von Beiträgen oder den bisherigen herkömmlichen Abschreibungsverfahren einzuräumen, haben Kommunen und Verbände mehr Spielraum bei der Gestaltung der erforderlichen Gebühren erhalten. Wir erwarten, dass die Verantwortlichen ihre Entscheidung aber im vollen Bewusstsein der finanzwirtschaftlichen Folgen treffen. Alle Gutachten wie auch die dazu eingeholte Stellungnahme des Landesrechnungshofes zeigen deutlich auf, dass zwar heute bei Auflösung von Beiträgen eine Entlastung des Gebührenzahlers möglich ist, diese jedoch morgen zu einer wesentlich stärkeren Belastung führt. Das heißt im Klartext, dass die durchgeführte Gesetzesänderung nicht in jedem Fall das Rezept zur Entlastung des Gebührenzahlers darstellt,“ so Maurus während der Plenardebatte.Abschließend verwies der Abgeordnete auf die stets missliche Situation, das 1969/70 diskutierte und beschlossene Kommunale Abgabengesetz aufgrund sich verändernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ändern zu müssen.Maurus forderte in diesem Zusammenhang, das ganze Kommunale Abgabengesetz (KAG) auf den Prüfstand zu stellen. „Wir müssen uns alle die Frage stellen, ob es noch die richtige Reaktionsweise des Gesetzgebers ist, bestimmten Erscheinungsformen staatlicher und kommunaler Verwaltung sowie den zunehmenden Kooperationen zwischen Verwaltungsträgern und der Privatwirtschaft nur mit punktuellen Änderungen des Abgabenrechtes Rechnung zu tragen. Auf diese Weise verliert der Gesetzgeber seine Gestaltungsmacht und ist dazu verurteilt, tatsächlichen Entwicklungen hinterher zu hecheln,“ machte Maurus deutlich