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12.11.03 , 16:55 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: "e-Government" Schlüssel zur Entbürokratisierung

Nr. 476/03 12. November 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP 12 Thorsten Geißler: „e-Government“ Schlüssel zur Entbürokratisierung Die private Nutzung des PC und des Internet ist für viele Bürger zwischenzeitlich eine Selbstverständlichkeit.
Bereits mehr als jeder zweite Deutsche verwendet das Internet. Die Verbreitung der Informations- und Kommunikationstechnik und des Internets verändern auch die Erwartung der Bürger an die öffentliche Verwaltung. Mehr als die Hälfte der Deutschen kann sich vorstellen, Behördenangelegenheiten zukünftig mit dem PC von zu Hause aus abzuwickeln. Der öffentlichen Verwaltung kommt damit eine Vorreiterrolle zu.
Das Internet kann von der Verwaltung somit als wirkungsvolles Instrument genutzt werden, um öffentliche Dienstleistungen den Bedürfnissen der Bürger und der Wirtschaft angepasst, serviceorientiert jederzeit verfügbar, einfach und schnell anzubieten. Darüber hinaus ist e-Government im heutigen Wettbewerb der Regionen ein wichtiger Indikator für die Innovationsfähigkeit eines Staates und somit ein strategischer Standortfaktor.
Dies haben andere Staaten nicht zuletzt im Ostseeraum längst erkannt und entsprechende Umstrukturierungen vorgenommen. Nur Deutschland droht im Bereich e-Government international den Anschluss zu verlieren. Nach der Studie eines bedeutenden Management- und Technologiedienstleisters „e-Government 2003“, das zum 4. Mal in Folge online-Angebote in insgesamt 22 Ländern untersucht hat, ist Deutschland nur Mittelmaß; im Vorjahr sind wir sogar um einen Platz auf Platz 10 zurückgefallen. Die Folge: Deutschland wird für Investoren weiter an Attraktivität verlieren.
Das e-Government ist ein maßgeblicher Schlüssel zur Entbürokratisierung, zu einem schlanken und effizienten Staat und somit zu mehr Wachstum und Beschäftigung. Die Umsetzung bedeutet weniger Gesetze, schnellere Verfahren und geringere Kosten. Bislang aber haben weder die Bundesregierung noch diese Landesregierung diese Chancen wahrgenommen. Der Bund hat sein Verwaltungsverfahrensrecht erst mit Wirkung vom 1. Februar dieses Jahres geändert. Die Verabschiedung der entsprechenden Gesetze war bereits am 21. August 2002 erfolgt. Eine Anpassung des Landesrechts wäre also zu einem erheblich früheren Zeitpunkt möglich gewesen. Vielleicht hätten wir noch länger auf die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes warten müssen, wenn nicht die FDP-Fraktion bereits im Mai dieses Jahres eine Gesetzesinitiative ergriffen hätte.
Andere Bundesländer machen uns längst etwas vor. So wurde Bremen jüngst für das „integrierte Portal für e-Government-Transaktionen, seine Sicherheit und seine rechtlich bindenden elektronische Signaturen“ mit der höchsten e-Government- Auszeichnung Europas gewürdigt. 100 Anwendungen aus Wirtschaft und Verwaltung stehen im Bremer online-Service zur Verfügung. Die Angebote richten sich sowohl an Bürger als auch an Unternehmen. Dort sind auch unter dem Motto „Multichannel für Benutzer des Bremer online-Service“ öffentliche Nutzerplätze eingerichtet worden. Auch wer nicht über einen eigenen Internetanschluss verfügt oder unterwegs seine online-Geschäfte erledigen will, kann dort den Bremer online-Dienst nutzen. An diesen Nutzerplätzen stehen Computer zur Verfügung, die über die notwendige Hard- und Softwareausstattung verfügen, um den Bremer online-Service nutzen zu können. Bisher gibt es 8 Stellen in Bremer Bibliotheken, Jugendzentren, Internetcafes und Stadtteiltreffs, die neben der technischen Ausstattung auch Betreuung durch geschultes Personal bieten, um Neunutzern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Die Nutzerzahlen des Bremer Online-Service sind innerhalb kürzester Zeit stark angestiegen.
Davon sind wir in Schleswig-Holstein noch weit entfernt.
Wir werden den Entwurf der Landesregierung in den zuständigen Fachausschüssen ebenso sorgfältig wie zügig beraten. Weitere Verzögerungen können wir uns nicht leisten.
Dabei wissen wir: Die Bürger werden die neuen elektronischen Dienstleistungsangebote des e-Government nur in Anspruch nehmen, wenn sie einfach zu gebrauchen sind und keine zusätzlichen Kosten entstehen oder diese zumindest durch sonstige Vorteile kompensiert werden. Darüber hinaus hängt die Akzeptanz der Bevölkerung – wie verschiedene Umfragen belegen – entscheidend davon ab, dass sie Vertrauen in die Sicherheit ihrer persönlichen Daten haben können. Den Kommunikationspartnern der Verwaltung ist vor allem daran gelegen, dass ihre persönlichen Daten und Betriebsgeheimnisse vor einer unberechtigten Preisgabe geschützt sowie unverfälscht übermittelt werden.
Die Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder hat eine Handreichung „Datenschutzgerechtes e-Government“ erarbeitet.
Der Fortschritt des e-Government hat deutlich gezeigt, dass besonders die Business to Government-Anwendungen hohe Rationalisierungspotentiale bergen. Die Gewinne an Effizienz und Finanzen, die sich aus diesen Anwendungen ergeben, werden die Mittel sein, die in Zukunft zur Verfügung stehen, um neue Anwendungen für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und populär zu machen.
Die Fassung von Rechtsvorschriften ist das eine, auf tatsächlicher Ebene jedoch gibt es noch viel zu tun. Die Landesregierung ist zum Handeln aufgefordert.

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