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12.11.03 , 17:03 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 12: Hürden der elektronischen Kommunikation in der Verwaltung beseitigen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 12.11.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 12 – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikati- on in der Verwaltung:

Thomas Rother:

Hürden der elektronischen Kommunikation in der Verwaltung beseitigen

Die Landesregierung hat als Punkt 2 ihrer Beschlüsse von Ende März 2003 für mehr Bürgernähe und wirtschaftliche Verwaltungsstrukturen angegeben: „Die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung durch Behörden des Landes und der Kommunen im Rahmen der Offensive für mehr Bürgernähe und wirtschaftliche Verwal- tungsstrukturen in Schleswig-Holstein erhöhen sich, wenn die Ansätze von e- Government systematisch von Kommunen und Land weiter entwickelt werden. Die Landesregierung will noch in diesem Jahr eine entsprechende Vereinbarung mit den Kommunen abschließen.“ Ein Vorhaben, das von der SPD-Fraktion ausdrücklich un- terstützt wird.

Zur wirksamen Umsetzung dieses Vorhabens ist es allerdings auch erforderlich, eine Vielzahl von Vorschriften zu ändern, was durch den vorliegenden Gesetzentwurf ge- schehen soll. Bereits im Mai dieses Jahres diskutierten wir hier im Landtag einen Ge- setzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes zur För- derung des e-Governments, der aber nur Änderungen zu diesem einen Gesetz bein- haltete und daher auch im Innen- und Rechtsausschuss auf Wiedervorlage liegt, bis eben der umfassendere Entwurf der Landesregierung vorliegt.

Schon im Mai waren wir uns einig, dass zweifellos immer mehr Bürgerinnen und Bür- ger über einen Internet-Anschluss verfügen und diesen für auch zur Klärung von Be- ig- Schlesw Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



hördenangelegenheiten nutzen möchten. Umfragen sprechen von 69 % der Bevölke- rung, die dies wünschen. Staatliche Dienstleistungen sollen schneller und umkompli- zierter in Anspruch genommen werden können. Bereits 48% aller öffentlichen Dienst- leistungen sollen laut Europäischer Kommission in Deutschland online verfügbar sein. Damit belegt Deutschland allerdings nur Platz 16 des EU-Rankings; führend sind die Schweden mit 87%. Da ist also noch einiges zu tun.

Nach der Änderung der bundesrechtlichen Vorschriften sind nunmehr die landesrecht- lichen Vorschriften zu verändern, insbesondere um den Gebrauch der digitalen Signa- tur umfassend zu ermöglichen. Das nützt nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern, auch die IT-Branche sagt dem E-Government ein großes Wachstum voraus und hofft natür- lich auf weitere Aufträge in einem Geschäft, das schon jetzt eine deutlich steigende Tendenz hat. Allein die Bundesregierung steckt zur Zeit rund 1,23 Mrd. € in das Pro- jekt „bund online 2005“.

Ich denke, ich kann’s an diesem Punkt kurz und damit Schluss machen, denn wir wer- den uns im Innen- und Rechtsausschuss bestimmt schnell über den Beschluss dieser Vorlage einig sein.

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