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12.11.03 , 17:11 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 3: Kommunalfreundliches Kommunalabgabengesetz endlich verabschiedet

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 12.11.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 3 – Änderung des Kommunalabgabengesetzes


Klaus-Peter Puls:

Kommunalfreundliches Kommunalabgabengesetz endlich verabschiedet!

Was lange währt, wird endlich gut: Wir freuen uns, dass es nach fast 1½-jährigen Be- ratungen im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages mit umfassenden schriftli- chen und mündlichen Anhörungen von Organisationen und Verbänden heute endlich zur Verabschiedung eines modernisierten kommunalen Abgabenrechts kommt, und wir freuen uns, dass dies nach den Abstimmungen im Fachausschuss über alle Frakti- onen hinweg voraussichtlich einvernehmlich geschehen wird. Für die intensive inhaltli- che und formelle Unterstützung bei der Erarbeitung des heutigen Beschlussvorschla- ges möchte ich nicht nur für meine Fraktion, sondern darf ich sicherlich namens des ganzen Hauses insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministe- riums herzlichen Dank sagen.

Das zur Abstimmung vorliegende Beratungsergebnis beruht auf Wünschen, Bitten und Anregungen nicht nur der unmittelbar durch Kommunalabgabenrecht betroffenen kommunalen Familie selbst. Gemeinschaftlich mit den kommunalen Landesverbänden haben sich z.B. der Landesverband von Haus und Grund und der Bund der Steuerzah- ler in die Diskussion eingebracht. Wir schaffen im Sinne der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein für die beitrags-, gebühren- und steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger in dreierlei Hinsicht Erleichterungen und Verbesserungen bei der Finanzierung kommunaler Anlagen:
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



1. Den Städten und Gemeinden wird es künftig frei gestellt sein, auf die Einbezie- hung beitragsfinanzierter Anlagenteile bei der Abschreibung zu verzichten. Die Beiträge können zur Minderung der Benutzungsgebühren aufgelöst werden. Mit Zuschüssen und Zuweisungen für den Bau leitungsgebundener Einrichtungen kann – mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde – in gleicher Weise verfahren werden, wenn die Zuschüsse und Zuweisungen zur Entlastung einzelner oder bestimmter Gebührenschuldner gewährt wurden. 2. Wir schaffen auf diese Weise die Möglichkeit, diejenigen Bürgerinnen und Bür- ger nicht „über Gebühr“ ein zweites Mal zu belasten, die z.B. Abwasseranlagen bereits über Anliegerbeiträge und/oder steuerfinanzierte Zuschüsse mit bezahlt haben. Und: 3. Wir sorgen im Ergebnis damit tendenziell dafür, dass die Benutzungsgebühren für kommunale Anlagen insgesamt und damit die Wohnnebenkosten für die Wohnungswirtschaft und – im Überwälzungsfall, der ja die Regel ist – für die Mieterinnen und Mieter von Grund- und Wohnungseigentum spürbar zurückge- fahren werden können.

Darüber hinaus berücksichtigen wir ein Urteil des OVG Schleswig, das die Erhebung von Abschlagszahlungen auf Gebühren mangels einer gesetzlichen Ermächtigung im geltenden schleswig-holsteinischen Kommunalabgabengesetz für unzulässig erklärt hat; und wir ermöglichen – einer Anregung des Innenministers entsprechend – solche Abschlagszahlungen künftig nicht nur für Anlagenbenutzungsgebühren, sondern auch für Fremdenverkehrsabgaben im voraus zu erheben.

Insgesamt sprechen wir der kommunalen Selbstverwaltung damit einmal mehr aus- drücklich unser Vertrauen aus. Wir sind sicher, dass die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein die ihnen heute eingeräumten rechtlichen Möglichkeiten verantwor- tungsvoll nutzen werden.

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