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12.11.03 , 17:13 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum Kommunalabgabengesetz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 3 – Kommunalabgabengesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Irene Fröhlich: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 297.03 / 12.11.2003



Notwendige Korrekturen vorgenommen
Das Kommunalabgabengesetz gehört zu den eher häufiger geänderten Rechtsvorschrif- ten den Landes. Mit der heutigen zweiten Lesung können wir glücklicherweise gleich drei Gesetzesänderungsinitiativen der letzten Jahre für erledigt erklären. Die meisten betref- fen Details in der Kalkulation kommunaler Abgaben und viele sind in ihren Feinheiten nur den Fachleuten zugänglich.
Die Vorauszahlung von Müll- und Abwassergebühren werden mit dem heutigen Be- schluss endlich auf sichere rechtliche Füße gestellt. Damit geben wir den Städten und Gemeinden mehr dringend benötigte finanzielle Planungssicherheit. Diese notwendige Korrektur war ebenso Inhalt eines unumstrittenen interfraktionellen Antrags wie auch die Vergrößerung der Kalkulationszeiträume bei der Gebührenkalkulation. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Kostenüberdeckung und die Kostenunterdeckung über mehrere Kalkulationsperioden in den Gebührenhaushalt einzubringen, wie auch die sogenannten frustrierten Aufwendungen in die Kalkulation einzubeziehen.
Diese Einigkeit war nicht in allen hier vorliegenden Punkten von vorne herein der Fall. Ich bin daher sehr froh, dass der Ausschuss schließlich einstimmig zu der Überzeugung ge- kommen ist, die Landeszuschüsse zur Erstellung von Abwasseranlagen nicht auflösen zu lassen. Allerdings war diesem ein zäher Prozess vorausgegangen. Ursprünglich sah der FDP-Antrag vor, diese Zuschüsse, die insbesondere dem Bau moderner Kläranlagen zugute gekommen sind, zugunsten kurzfristig niedrigerer Gebühren aufzulösen und da- mit letztendlich zu verbrauchen. Durch diese Möglichkeit der Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen wären insbeson- dere die von privatisierten Abwasseranlagenbetreibern vorgenommen Verstöße gegen das Kostendeckungsgebot nachträglich geheilt worden. Dies widerspricht nicht nur unse- rem Rechtsverständnis. Es würden damit die finanziellen Bemühungen des Landes zur Modernisierung veralteter Kläranlagen im Nachhinein vereitelt, wenn dieses Kapital durch die Gebührenkalkulation nicht erhalten bliebe. Ich freue mich auch darüber, dass wir hierüber letztendlich dann auch mit dem Gemeindetag einigen konnten und damit dem Umweltschutz einen guten Dienst erwiesen haben.
Nun können es sich die Gemeinden immerhin noch überlegen, ob sie die Beiträge auflö- sen wollen. Als logische Konsequenz haben wir die Möglichkeit eingeführt, Erneuerungs- beiträge zu erheben. Das bedeutet, dass die Grundstückseigentümer dann ggf. zukünftig zu einer erneuten Beitragspflicht herangezogen werden dürften, während die jetzigen Benutzer der Abwasserentsorgung mit Gebührenreduzierung rechnen könnten. Ich be- nutze den Konjunktiv, weil es den Gemeinden freigestellt ist, diese Variante zu wählen. Ich hoffe, dass sie mit Blick auf ihre Haushalte darauf verzichten, zugunsten kurzfristiger Gebührensenkung ihre Liquiditätsmittel zu verbrauchen.

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