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14.11.03 , 16:11 Uhr
SPD

Andreas Beran zu TOP 15: Landesregierung wird für eine gute Ausbildung sorgen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 14.11.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 15 – Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe

Andreas Beran:

Landesregierung wird für eine gute Ausbildung sorgen

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zeichnet sich nicht nur durch sei- nen Inhalt, sondern auch durch seine Kürze aus. In kurzer und knapper Form regelt er wesentliches zum Altenpflegegesetz und zur Altenpflegeausbildung. Ein schlankes Gesetz. Der eigentliche Grund zur Freude ist der Auslöser für dieses Gesetzesvorha- ben: Denn Auslöser dieser Gesetzesinitiative ist, dass nun endlich zum 01.08.03 das Altenpflegegesetz des Bundes (vom 17.11.2000) in Kraft treten konnte, nachdem u.a. das Land Bayern gegen dieses Gesetz erfolglos vorm Bundesverfassungsgericht ge- klagt hatte.

Das Altenpflegegesetz des Bundes regelt die Ausbildung und den Beruf der Altenpfle- gerin und des Altenpflegers bundesweit und einheitlich. Damit wurde eine jahrelange Forderung aus der Pflege endlich erfüllt. Dies wurde auch Zeit, um endlich den in den letzen Jahren ständig gestiegenen Anforderungen im Beruf der Altenpflege gerecht zu werden. Oft genug habe nicht nur ich allein immer wieder darauf hingewiesen, dass wir eine qualitativ verbesserte Ausbildung für die Pflege benötigen. Die Landesregierung hat sich in dieser Frage schon immer stark engagiert und mit an die Spitze der Bewe- gung gesetzt. Auch die Altenpflegehilfeausbildung muss qualitativ noch verbessert werden. Doch anders als bei der Altenpflegeausbildung gibt es hier eine alleinige Zuständigkeit der Länder, da es sich bei dieser Ausbildung nicht um eine Ausbildung zu einem Heilberuf Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



handelt, so zumindest das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil. Dieser Geset- zesentwurf regelt zur Durchführung des Altenpflegegesetzes die Zuständigkeit sowie die Einführung eines Rahmenlehrplanes für die gesamte Altenpflegeausbildung.

Durch eine Änderung des Schulgesetzes wird sicher gestellt, dass die seit langem be- stehende Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Verbraucher- schutz für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe erhalten bleibt. Im übrigen sieht der Entwurf zu dieser Ausbildung Rahmenregelungen und eine Verordnungsermächtigung vor.

Damit ist noch nicht die Qualität der Ausbildung gesichert. Doch ich bin sicher, dass wir uns auch hier darauf verlassen können, dass die Landesregierung durch Rahmen- und Inhaltsvorgaben für eine gute Ausbildung sorgen wird. Die Details und deren Aus- wirkungen werden wir im Ausschuss beraten können, daher will ich sie hier nicht im Einzelnen aufführen.

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