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14.11.03 , 16:45 Uhr
SSW

Änderung des Schulgesetzes

PRESSEINFORMATION Kiel, den 14.11.2003 Es gilt das gesprochene Wort

TOP 18: Änderung des Schulgesetzes (Drs. 15/3009)
Anke Spoorendonk: „Eine gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht ist nicht hilfreich um die Probleme an unseren Schulen zu lösen!“
Um es gleich vorweg zu sagen: Der SSW wird der vorliegenden Änderung des Schulgesetzes nicht zustimmen. Ich werde meine Begründung dafür auch sehr kurz halten:

Erstens: Wir sind der Meinung, dass die Eltern bereits heute ausreichende Informati- onen von der Schule über die Entwicklung ihrer Kinder erhalten und erhalten können, wenn sie es denn auch selbst wollen. Die Informationspflicht der Schule gegenüber den Eltern, also zum Beispiel über die schulische Entwicklung und den Leistungs- stand ihrer Kinder, ist unserer Meinung nach eine Selbstverständlich für Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahren. Deshalb brauchen wir auch keine gesetzliche Bestim- mung. Sie ist schlicht und einfach überflüssig und führt nur zu mehr Bürokratie und gerade diese will doch die CDU eigentlich abbauen oder nicht?

Zweitens: Eine Informationspflicht der Schule gegenüber Eltern, deren Kinder bereits volljährig sind, besteht bisher nicht, und das hängt natürlich mit der Volljährigkeit zusammen. Genau wie man nicht halb schwanger sein kann, kann man nicht auch nur halb volljährig sein. 2



Wenn der Gesetzgeber beschlossen hat, dass junge Menschen mit 18 Jahren volljäh- rig mit allen Rechten und Pflichten sind, dann muss man ihnen auch zutrauen, ihren schulischen Werdegang selbst zu regeln, ohne dass die Eltern gleich mit eingeschaltet werden.

Selbst, wenn die Schülerinnen und Schüler Widerspruch gegen eine schriftliche Un- terrichtung der Eltern bei auffallendem Absinken des Leistungsstandards einlegen können, bleibt der Beigeschmack, dass die Volljährigkeit nicht respektiert wird.

Wir sind der Auffassung, dass es die Schule in beiden beschriebenen Fällen selbst in der Hand hat, um mit Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern oder eben bei Voll- jährigkeit nur mit den Schülerinnen und Schülern die angesprochenen Probleme zu bereden und zu lösen. Weiterhin hat die Schule die Möglichkeit, mit Erlaubnis der volljährigen Schüler auch die Eltern zu solchen Gesprächen mit einzuladen. Das ge- schieht ja auch in den allermeisten Fällen.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht ist jedenfalls nicht sehr hilfreich um die Probleme an unseren Schulen zu lösen.



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