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09.12.03 , 12:02 Uhr
Landtag

Flüchtlingsschutz ist Menschenrecht! Helmut Frenz: "Es gibt noch viel zu tun - auch bei uns"

160/2003 Kiel, 9. Dezember 2003



Flüchtlingsschutz ist Menschenrecht! Helmut Frenz: „Es gibt noch viel zu tun – auch bei uns“
Kiel (SHL) – Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungs- fragen des Landes Schleswig-Holstein, Helmut Frenz, nimmt den morgi- gen Internationalen Tag der Menschenrechte zum Anlass, um auf aktuelle Fragen des Flüchtlingsschutzes und der Lebenssituation von Flüchtlingen in Schleswig-Holstein hinzuweisen und Verbesserungen zu fordern.
Frenz kritisiert, dass ausreisepflichtige Migranten zum Teil bis zu 170 Tage in dem seit Anfang des Jahres in Rendsburg betriebenen Abschie- bungsgefängnis inhaftiert sind. Grundsätzlich lehnt der Flüchtlingsbeauf- tragte die Inhaftierung von Flüchtlingen ab. Wenn diese inhaftiert wer- den, dann sollte die Dauer der Haft so kurz wie möglich bemessen sein. „Die Einschränkung der individuellen Bewegungsfreiheit ist ein erhebli- cher Eingriff in Grundrechte“, betont Frenz.

Im Zusammenhang mit der Abschiebungshafteinrichtung wird von Frenz weiterhin kritisiert, dass nach wie vor ein Vertrag mit dem Land Bran- denburg hinsichtlich der möglichen Unterbringung von Abschiebungsge- fangenen in der Abschiebungshafteinrichtung Eisenhüttenstadt besteht. Dies bedeutet nämlich, dass durch die räumliche Entfernung der Besuch von Verwandten und Freunden erschwert bzw. unmöglich gemacht wird. Noch erheblicher ist, dass Verfahrensberatern und Anwälten der Kontakt erschwert wird. 2


Reformbedarf sieht der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwande- rungsfragen auch beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten. Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten als Landesoberbehörde ist unter anderem zuständig für die Erstaufnahme und die Unterbringung von Asylsuchenden. Kritisiert wird die Dauer des Aufenthaltes bis zu 12 Monaten, bevor eine Verteilung auf die Kreise und kreisfreien Städte erfolgt. Während dieser Zeit sind die in der Erstaufnahmeeinrichtung und in den zugeordneten Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Menschen zum Nichtstun verdammt. „So dürfen sie den zugewiesenen Aufenthaltsbereich, die Stadt Lübeck oder Neumünster, nicht verlassen, können einer Erwerbs- tätigkeit nicht nachgehen und haben nicht einmal die Möglichkeit, selbst Essen zu kochen“, kritisiert Helmut Frenz. Verstärkt wird die unbefriedi- gende Situation noch durch den Zustand der Sanitäreinrichtungen. So sind beispielsweise in der Zentralen Gemeinschaftsunterkunft (ZGU) in Lübeck nicht überall Schamwände in den Duschen oder aber beim Lan- desamt für Ausländerangelegenheiten in Neumünster keine Toilettenbril- len vorhanden.

Zusätzlich wird die Unterbringungssituation dadurch verschärft, dass die in der ZGU untergebrachten Asylsuchenden nicht ausreichend gut über ihre asylrechtlichen und ausländerrechtlichen Perspektiven informiert werden und auch lange Zeit im Ungewissen gelassen werden, wann ei- ne Weiterverteilung auf die Kreise und kreisfreien Städte erfolgt.
Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, der im Dialog mit der Leitung des Landesamtes und dem Innenminister steht, drängt auf eine Verbesserung der Zustände vor Ort.

Eine gravierende Beeinträchtigung der Lebenssituation von Jugendli- chen und jungen Erwachsenen, die Asyl suchen, entsteht durch erhebli- che Schwierigkeiten, eine Ausbildung beginnen zu können. Auch Flücht- lingskinder mit sehr guten Schulabschlüssen bekommen in aller Regel keine Ausbildungsmöglichkeit, weil sie die hierfür erforderliche Arbeits- genehmigung nicht erhalten.

„Es darf nicht sein, dass jungen Menschen eine Ausbildung verwehrt wird“, sagt Frenz. „Unabhängig davon, ob die jungen Menschen irgend- wann ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland erhalten oder aber wer- 3


den ausreisen müssen, von der Ausbildung können sie auf jeden Fall profitieren.“ Hier regt der Flüchtlingsbeauftragte Initiativen des Landes in Richtung der Bundesgesetzgebung an.

Als dramatisch bewertet der Flüchtlingsbeauftragte schließlich die Situa- tion von jungen Erwachsenen, die abgeschoben werden sollen, obwohl ihre Familienangehörigen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. So stehen zurzeit mehrere Personen zur Ausreise an, deren Eltern und Ge- schwister ein Dauer- oder ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht haben. Für Menschen, die in Deutschland geboren sind oder den größten Teil ihrer Kindheit und Jugend in Schleswig-Holstein verbracht haben, ist aus Sicht von Frenz die Rückführung in ein Land, das sie möglicherweise nie gesehen haben, menschlich nicht vertretbar. Für derartige Fälle müsste es eine Härtefallregelung geben, wie vom Land Schleswig-Holstein im Bundesrat angeregt worden ist und auch im Entwurf des Zuwande- rungsgesetzes (§ 25.5 AufenthG) noch enthalten ist. Frenz appelliert an die schleswig-holsteinischen Landesverbände der im Bundestag vertre- tenen Parteien, bei den Beratungen im Vermittlungsausschuss die Här- tefallregelung nicht zu streichen, um den Landesinnenministern die Mög- lichkeit zu geben, in Einzelfällen aus humanitären Gründen ein Aufent- haltsrecht zu gewähren.

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