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10.12.03 , 15:46 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: Studiengebühren für Langzeitstudierende sind ein Anreiz für ein zügiges Studium und verbessern die Finanzlage der Hochschulen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 344/2003 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 10. Dezember 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL
Hochschulpolitik/Studiengebühren Veronika Kolb, MdL


Ekkehard Klug: Studiengebühren für Langzeit-



www.fdp-sh.de studierende sind ein Anreiz für ein zügiges Studium und verbessern die Finanzlage der Hochschulen In seinem Redebeitrag zur 1. Lesung des FDP-Gesetzentwurfs über Studiengebühren an schleswig-holsteinischen Hochschulen (TOP 9) erklärte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Studiengebühren für Langzeitstudierende haben zwei wesentliche Effekte:
Erstens schaffen sie einen Anreiz, das Studium zügig abzuschließen, und erhöhen damit die Berufsaussichten der Absolventen;
zweitens verbessern sie die finanzielle Lage der Hochschulen und tragen damit auch zu besseren Studienbedingungen bei.
Die FDP-Fraktion versteht ihre erneute Initiative als Teil eines hochschulpolitischen Aktionsprogramms, das wir im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen auch durch höhere Leistungen des Landes unterlegen wollen, und zwar
• durch jährliche Erhöhung der Globalzuweisungen an die schleswig-holsteinischen Hochschulen um 2,2 Mio. €; • durch höhere Überlastmittel von jährlich 1,8 Mio. €; • und durch eine Aufstockung des Sonderfonds für Berufungs- und Bleibeverhandlungen um 1,3 Mio. €.
Durch die beantragte Studiengebührenregelung kämen weitere Millionen- beträge hinzu. Nach den uns vom Statistischen Landesamt kürzlich mitgeteilten Zahlen befanden sich an den staatlichen Hochschulen des Landes zuletzt mehr als 4.070 Studierende im 15. oder sogar in einem noch höheren Fachsemester. Nach den Erfahrungen anderer Bundesländer bleibt bei Einführung einer Gebühr ein erheblicher Teil der Langzeitstudenten immatrikuliert und zahlt die Gebühr. In Baden-Württemberg liegt der Anteil bei 56%, in Niedersachsen bei 60%. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Übertragen auf Schleswig-Holstein würde dies für unsere Hochschulen eine Einnahme von jährlich rund 2,4 Millionen € bedeuten, wenn bei uns ein ähnlich hoher Anteil der Langzeitstudenten künftig eine Semestergebühr von 500 € zu entrichten hätte. Die Regelstudienzeit, vier weitere Semester und ein Prüfungssemester blieben gebührenfrei.
Wir halten eine solche Regelung nach wie vor für sinnvoll angemessen. Sie wäre auch vergleichsweise rasch umsetzbar und damit schnell wirksam.
Ähnliche Bestimmungen gibt es, wie erwähnt, bereits in Baden-Württemberg und Niedersachsen. In Niedersachsen beruht dies noch auf einem Beschluss der früheren SPD- Landtagsmehrheit. In Nordrhein-Westfalen hat die rot-grüne Landesregierung kürzlich die Einführung von Studienkonten für Langzeitstudierende beschlossen –verbunden mit einer Strafgebühr von 650 Euro pro Semester bei Überziehung des Studienkontos. Die Grünen in Baden-Württemberg treten - laut „Spiegel online“ vom 13. November - ebenfalls neuerdings für ein Studienkontenmodell auf der Basis von „StudienCredits“ ein, die pro Veranstaltung abgebucht werden und bis zu einem bestimmten Umfang gebührenfrei, dann aber kostenpflichtig sind.
Solche Studienkontenmodelle haben den Nachteil, dass sie einen relativ hohen Verwaltungsaufwand erfordern. Die von uns vorgeschlagene Regelung lässt sich demgegenüber mit geringem Aufwand mit der üblichen Rückmeldung zum folgenden Semester verbinden.
Die Diskussion über Studiengebühren hat längst auch die SPD erreicht. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck erklärte kürzlich, das Thema dürfe „kein Tabu mehr sein“. Sigmar Gabriel aus Niedersachsen stößt in das gleiche Horn. Zitat: „Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es Länder gibt, in denen der Anteil von Arbeiterkindern an den Hochschulen trotz Studiengebühren höher ist als in Deutschland“. (SPIEGEL online, 8. November 2003).
In Schleswig-Holstein signalisierte Heide Simonis in dieser Sache zwar Bereitschaft zum „Nachdenken“, die Fraktion der SPD hat sich dagegen auf ein Nein festgelegt. Es ist aber absehbar, dass dieses Nein höchstens bis zum nächsten Wahltermin Bestand haben wird. Vor der Wahl ist nicht nach der Wahl: Sozialdemokraten erwerben neue Einsichten regelmäßig erst dann, wenn sie vorher den Wählern etwas anderes versprochen und ihnen damit Sand in die Augen gestreut haben. Die Unaufrichtigkeit, mit der Rot-Grün Politik betreibt, kennt keine Grenze.
Ein erstes Einfallstor zur Erhebung von Studiengebühren wird vom nächsten Jahr an allerdings auch in Schleswig-Holstein geöffnet. Die rot-grüne Mehrheit des Bildungsausschusses hat in die neue Hochschulgesetznovelle, die in dieser Tagung zur 2. Lesung ansteht, eine Änderung eingeführt, der zufolge die Hochschulen für Master- Studiengänge, die nicht Teil eines konsekutiven Studienmodells sind, auch Gebühren erheben können.
In Deutschland hat die Studentenzahl mittlerweile die 2-Millionen-Schwelle überschritten. Für 2011 sagt die Kultusministerkonferenz 2,4 Millionen Studierende voraus. Viele Länder - von Berlin bis Bayern – veranstalten heute jedoch im Hochschulbereich ein großes Streichkonzert. Schleswig-Holstein exportiert nach den Angaben der Erichsen-Kommission Studierende in Rekordzahlen in andere Länder, gibt für seine Hochschulen mehr als 100 Millionen Euro weniger aus, als es nach der Bevölkerungszahl dem Durchschnitt der Flächenländer entspräche.
Die von uns vorgeschlagene Regelung wäre ein Beitrag neben anderen, um die Hochschulen unseres Landes finanziell besser zu stellen und sie damit konkurrenzfähiger zu machen. In Flensburg haben die Universität und die Fachhochschule für ihre gemeinsame Bibliothek jährlich 200.000 Euro zur Verfügung. Das entspricht dem Bibliotheksbudget von zehn ordentlichen Professuren an der Universität Mainz - und in Flensburg muss es für fünf- bis sechstausend Studenten von zwei Hochschulen reichen!“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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