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Dr. Henning Höppner zu TOP 12: Kein Mangel an Religionslehrern zu befürchten
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 10.12.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 12 – Religionsunterricht an Schulen in Schleswig-HolsteinDr. Henning Höppner:Kein Mangel an Religionslehrern zu befürchtenDie vorliegende Antwort auf die Große Anfrage macht ein Problem deutlich: Da wird von der Opposition ein Fragenkatalog eingereicht, der feinste Strukturen und Veräste- lungen in der Erhebung von Statistiken voraussetzt. Wenn diese Statistiken aber nicht erhoben werden, können die Antworten eben nur entsprechend ausfallen und rufen vermutlich die Kritik der Opposition hervor.Auf der anderen Seite stellt sich diese Opposition immer auf die Seite der Schulen, die nach ihrer Auffassung von überflüssiger Verwaltungsarbeit befreit werden müssen. Die Erhebung solcher Statistiken kann nur in den Schulen erfolgen, und das ist eine durchaus aufwendige Verwaltungsarbeit. Es ist schon eine etwas merkwürdige Dialek- tik, die in solchen Anfragen steckt.Was die statistischen Erhebungen im Bereich der Zugehörigkeit zu Religionsgemein- schaften in unserem Lande betrifft, so ist das verfügbare Datenmaterial noch sehr viel problematischer. Die letzte Erhebung zur Religionszugehörigkeit unserer Bevölkerung stammt vom 25.5.1987 im Rahmen der Volkszählung.Religion ist an den Schulen Schleswig-Holsteins ordentliches Unterrichtsfach. Ent- sprechend unserem Grundgesetz müssen die Bundesländer diesem Unterrichtsfach dieselbe Stellung einräumen wie anderen vergleichbaren Lehrfächern. Die Teilnahme Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-am Religionsunterricht ist freiwillig. Ein für den Schüler verpflichtender Ersatzunterricht kann nicht irgendein beliebiger Unterricht sein. Diese Urteil des OVG haben wir im Jahre 2001 vernommen; in Betracht kommt nur ein gleichwertiger Ethikunterricht. In- soweit ist die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Religions- oder Philoso- phieunterricht weitaus verpflichtender, als sich das manch ein Bürger heute vorstellt, insbesondere diejenigen, die aus der Kirche ausgetreten sind.Die Zahl der am Religionsunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wird sta- tistisch nicht erhoben, wie wir erfahren haben, sondern nur die Zahl derer, die statt dessen am Philosophieunterricht teilnehmen.Von 65.000 Realschülerinnen und Realschülern in Schleswig-Holstein wählen 8.200 das Fach Philosophie, das sind 12 %, von 70.000 Gymnasiasten 3.320, das sind 4,8 %. Dann müsste es umgerechnet immerhin fast 57.000 Realschüler und fast 67.000 Gymnasiasten geben, die am Religionsunterricht teilnehmen. Angesichts des in den letzten Jahren stark gestiegenen Anteils von Konfessionslosen in unserer Bevölkerung wäre das dann immer noch ein erstaunlich hoher Anteil.Leider ist das verfügbare statistische Material über die Religionszugehörigkeit unserer Bevölkerung ausgesprochen dürftig; vorhanden ist lediglich die Erhebung vom Mai 1987 im Rahmen der Volkszählung, nach der 17,0 % der Bevölkerung Schleswig- Holsteins keiner Konfession angehören. Der Anteil mag 2003 deutlich höher sein.In persönlichen Gesprächen mit Religionslehrerinnen und Religionslehrern habe ich jedoch erfahren, dass viele Schüler das Fach Religion wählen, auch wenn ihre Eltern aus der Kirche ausgetreten sind oder nie der Kirche angehört haben. Als Grund hierfür wird der etwas leichtere geistige Zugang der Lehrstoffes im Fach Religion gegenüber dem Fach Philosophie angeführt.Der Religionsunterricht an Beruflichen Schulen, sprich die Teilnahme von Auszubil- denden am Religionsgespräch, ist bedenklich gering. Von 54.543 Berufsschülerinnen -3-und Berufsschülern nehmen 10.165 das Angebot an, das sind rund 18,6 %. Nur an den Berufsfachschulen und Fachgymnasien ist dieser Anteil (43,5 % und 25 %) höher.Haben wir nun einen Mangel in der Lehrerversorgung aktuell oder in der näheren Zu- kunft zu befürchten? Ich glaube: nein! Die Bedarfsanmeldungen der Schulen nach Lehrkräften mit der Fachanforderung Religion ist rückläufig, wie wir aus dem Bericht erfahren. Ursache hierfür ist der Erwerb der zusätzlichen Lehrbefähigung für das Fach Religion im Zusammenhang mit den Lehrgängen des IPTS/IQSH und des Pädago- gisch-Theologischen Instituts. Hierdurch, so hält der Bericht fest, hat sich die Fachver- sorgung in den Schulen verbessert.Auch die Frage nach der Bedarfsdeckung mit angehenden Religionslehrern ist unter Berücksichtigung von Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Bundesländern po- sitiv zu beantworten, wenn es bei der jetzigen Situation bleibt. Evangelische Religion wird in den allgemeinbildenden Schulen Schleswig-Holsteins und den allgemeinbil- denden Ausbildungsgängen an den beruflichen Schulen von Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet; kirchliche Lehrkräfte kommen fast nur an Berufsschulen zum Einsatz. Ka- tholische Religion wird hingegen im Wesentlichen von geistlichen und kirchlichen Lehrkräften erteilt. Nach meiner Einschätzung ist auch im evangelischen Religionsun- terricht ein verstärkter Einsatz von kirchlichen Lehrkräften denkbar.Wenn wir über stärkere kommunale Profile von Schulen auf der einen Seite nachden- ken und auf der anderen Seite zur Kenntnis nehmen müssen, dass in vielen Kirchen- gemeinden nur noch halbe Pastorenstellen ausgeschrieben werden oder Stellen geteilt werden, dann denke ich, können Schule und Kirche in einer Gemeinde auch über den pädagogischen Einsatz von Pastoren und kirchlichen Lehrkräften enger zusammen rü- cken.Auch über solche Fragen hinsichtlich einer zukünftigen Lehrerversorgung im Fach Re- ligion sollten wir uns im Bildungsausschuss unterhalten. Ich bitte den Bericht zur ab- schließenden Beschlussfassung in den Bildungsausschuss zu überweisen.