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Ursula Kähler zu TOP 7: Änderung des Ministergesetzes ist angemessen
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 11.12.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 7 – LandesministergesetzUrsula Kähler:Änderung des Ministergesetzes ist angemessenEs steht außer Zweifel, dass das Landesministergesetz eine Änderung erfahren muss- te. Darin sind sich alle Fraktionen sowohl in den vergangenen Debattenbeiträgen als auch in der Ausschussberatung einig gewesen. Und ich stelle heute erneut fest, dass der Finanzminister keinesfalls die Absicht gehabt hat – vor Einbringung des Gesetz- entwurfes zur Änderung des Ministergesetzes – noch mal eben ein erhöhtes Ruhege- halt auch an schon bereits im Ruhestand befindliche Landesminister auszukehren, wie das der Fraktionsvorsitzende der FDP am 12. November von diesem Platz aus be- hauptet hat.Vielmehr hat er sich ausschließlich zu einer rechtlichen Prüfung dazu geäußert. Und das, sehr geehrte Kollegen von der FDP, können Sie in dem entsprechenden Protokoll der Finanzausschusssitzung nachlesen. In dem heute zu verabschiedenden Minister- gesetz werden die Regelungen des Versorgungsgesetzes 2001 nachvollzogen und der Höchstruhegehaltssatz bei der Versorgung von 75% in mehreren Schritten auf 71,75% gesenkt. Auch für derzeitige Versorgungsempfänger wird diese Kürzung vorgenom- men.Beim Zusammentreffen von Ministergehalt mit dem Versorgungsbezug aus einem an- deren Dienst- oder Arbeitsverhältnis wird das Ruhegehalt aus dem Ministerverhältnis Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-nur insoweit gezahlt werden, als es das Ruhegehalt oder ähnliche Versorgung aus ei- nem anderen Dienst- oder Amtsverhältnis übersteigt.Und der Herr Finanzminister hat dies ja schon im November gesagt: Für den Fall, dass sich für ehemalige Minister auf Grund dieser Regelung ein geringerer Zahlungsbetrag ergibt, wird eine Übergangsregelung aus Gründen des Vertrauensschutzes und recht- licher Vorgaben vorgesehen. Es wird jeweils ein Ausgleichsbetrag gezahlt werden, der in vier gleichmäßigen Schritten jährlich abgebaut wird.Diese Gesetzesänderung eignet sich überhaupt nicht, um die Bevölkerung glauben machen zu wollen, Minister würden zu viel verdienen oder bekämen zu hohe Ruhege- hälter. Niemand käme auf den Gedanken zu bezweifeln, dass Manager in der privaten Wirtschaft in der Regel ihre Gehälter zu Recht erhalten, und ich habe auch nicht ge- hört, dass der Fraktionsvorsitzende der FDP dem Herrn Landtagspräsidenten angebo- ten hätte, auf einen Teil seiner Fraktionsvorsitzendenzulage zu verzichten.Vergleicht man das Schleswig-Holsteinische Ministergesetz mit denen anderer Bun- desländer, so können wir feststellen, dass unser Bundesland im westlichen Vergleich seinen Ministern am wenigsten zahlt. Dem FDP-Antrag zum Ministergesetz wollen wir nicht zustimmen, nicht zuletzt deshalb, weil wir ihn für populistisch halten, und was den zweiten Teil des FDP-Antrages betrifft, der sich mit der Änderung im Abgeordnetenge- setz befasst, stelle ich fest, dass sowohl die CDU als auch die SPD im Sommer dieses Jahres für sich entschieden haben, das Abgeordnetengesetz frühestens in der 16. Le- gislaturperiode wieder aufzurufen, und auch hier muss ich einen gewissen populisti- schen Ansatz erkennen.Dieses heute zu verabschiedende Ministergesetz ist ein angemessener, adäquater Weg, dem letztlich nichts hinzuzufügen ist. Von der Bundesebene müssen wir mit Nachdruck fordern, dass man sich dort endlich mit einem einheitlichen Versorgungs- system befasst, damit das leidige Thema „Beamtenversorgung und Angestelltenver- sorgung“ nach gleichen Kriterien bemessen wird. Dass die Ministerbezüge und die -3-Abgeordnetenversorgung dabei mit einbezogen werden sollten, versteht sich aus mei- ner Sicht von selbst.