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12.12.03 , 09:16 Uhr
Landtag

Rede zum Nachtragshaushalt der Finanzausschussvorsitzenden

162/2003 Kiel, 11. Dezember 2003



Rede der Vorsitzenden des Finanzausschusses, Ursula Kähler, MdL, zum Nachtragshaushalt
Kiel (SHL) – „Die Landesregierung hat dem Landtag am 21. November 2003 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines 2. Nach- trags zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 vorgelegt. Der 2. Nachtrag ist notwendig geworden aufgrund weiterer im Rahmen der No- vember-Steuerschätzung festgestellter Steuerausfälle, anderer Ausfälle von Einnahmen, die entgegen dem Plan im Haushaltsjahr 2003 nicht realisiert werden konnten (Veräußerung von LEG und NordwestLotto) und zwangsläufiger Mehrausgaben, zum Beispiel beim Wohngeld und bei der Sozialhilfe.

Diese Belastungen sollen nach den Vorschlägen der Landesregierung durch eine Erhöhung der Neuverschuldung um rund 628 Millionen € ausgeglichen werden. Die Gesamthöhe der Kreditaufnahme im Haus- haltsjahr 2003 von über 1,2 Milliarden € überschreitet die in Artikel 53 der Verfassung vorgegebene Obergrenze der Kreditaufnahme, wonach die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan veran- schlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen. Eine Überschreitung dieser Grenze ist nur zulässig, wenn entweder das ge- samtwirtschaftliche Gleichgewicht oder die Wirtschafts- und Beschäfti- gungsentwicklung des Landes ernsthaft und nachhaltig gestört sind. 2


Die Landesregierung hält das Überschreiten der verfassungsrechtlich zugelassenen Neuverschuldung angesichts der Entwicklung von Wirt- schaftswachstum und Arbeitslosigkeit für begründet, um in konjunkturell schwierigen Zeiten Maßnahmen zur Beseitigung der Störung des ge- samtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu ergreifen. Über die Frage, ob und inwieweit eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliegt, die Maßnahmen der Landesregierung geeignet sind, der Stö- rung entgegenzuwirken, und die Höhe der Neuverschuldung des Landes gerechtfertigt oder zulässig ist, gibt es unterschiedliche Auffassungen; ich will der Aussprache nicht vorgreifen.

Der Finanzausschuss hat sich mit dem Nachtragshaushalt im Zusam- menhang mit der Beratung des Doppelhaushalts am 27. November und 4. Dezember 2003 befasst.
Im Namen der Mehrheit des Finanzausschusses empfehle ich Ihnen, den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines 2. Nachtrags zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 unverändert anzuneh- men.“

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