Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Ursula Kähler zu TOP 17: Gutachten wird vergeben - Antrag ist überflüssig
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 12.12.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 17 – Wertgutachten ProvinzialUrsula Kähler:Gutachten wird vergeben – Antrag ist überflüssigDie FDP begründet ihren Antrag damit, dass der Finanzausschuss im Februar 2002 festgestellt hat, dass das Wertgutachten vor einer Fusion der Sparkassen- und Giro- verbände Schleswig-Holstein und Niedersachsen erstellt werden soll, und die Landes- regierung hat den Beschluss des Landtages ja auch aufgegriffen.Gleichwohl hat sie in mehreren Sitzungen des Finanzausschusses dargestellt, warum es gar nicht so einfach ist, den Sparkassen- und Giroverband von der interfraktionellen Forderung, ein Gutachten zur Wertermittlung zu erstellen, zu überzeugen, denn so- wohl im Umdruck 15/2870 als auch mündlich vorgetragen mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 30. Juni 1995 lediglich festgelegt ist: „Die Aufteilung des Übererlöses wird auf der Grundlage eines von einem Wirtschaftsprüfer zu erstellenden Gutachtens zwischen Land und Verband vereinbart.“Zwischenzeitlich gab es eine gemeinsame Verständigung zwischen dem Sparkassen- und Giroverband und der Landesregierung, in der ein Rechtsgutachten zum Tatbe- stand eines eventuellen Übererlöses, seine Ermittlung und die Bestimmung der Moda- litäten zur ganzen oder teilweisen Abführung eines eventuellen Übererlöses gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 30. Juni 1995 festgestellt wird. Das Gutachten umfasst auch die Klärung der Frage, ob und ggf. wie die Ermitt- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-lung eines Übererlöses im Falle einer gesellschaftsrechtlichen oder organisatorischen Veränderung erfolgt.Nun haben wir in einer der letzten Finanzausschusssitzungen lesen und hören kön- nen, dass das Gutachten vergeben wird und der Name des Gutachters auch feststeht, auf den sich der Sparkassen- und Giroverband und die Provinzial am 20. November verständigt haben. Dieser Tatbestand allein und die Kenntnis der Ausschussmitglieder ist Grund genug, die von der FDP beantragte Missbilligung gegen die Landesregierung als absolut unbegründet zurückzuweisen.Ferner verweist die FDP in ihrer Antragsbegründung darauf, dass der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein am 21. November 2003 seine Fusion mit dem Sparkassen- und Giroverband Niedersachsen zum 01. Januar 2005 beschlossen hat. Hier jedoch macht die FDP die Rechnung ohne den Wirt, und der Wirt, verehrter Kol- lege Garg, ist in diesem Fall das oberste Organ des Landes, und das sind wir selbst. Wir entscheiden, ob und wann wir einer Fusion unsere Zustimmung geben, und damit allein ist es ja auch nicht getan, aber das können Sie sich ja noch einmal vom Juristen Kubicki erklären lassen.Kurzum: Der Antrag ist in einem Punkt zurückzuweisen und im zweiten Teil unbegrün- det, da bereits Aktivitäten eingeleitet wurden. Fazit: Der gesamte Antrag ist überflüs- sig. Wir lehnen ihn deshalb ab.