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12.12.03 , 11:07 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Wertgutachten Provinzial

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 17 – Wertgutachten Provinzial Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 340.03 / 12.12.2003
Panikmache der FDP überflüssig
Der Landtag diskutiert nun schon seit mehreren Jahren über ein Wertgutachten für die Provinzial. Dabei geht es um das Anliegen aller Fraktionen im Landtag, dass sicherge- stellt wird, dass die im Kaufvertrag von 1995 verankerte Zusage, dass Übererlöse durch einen späteren Weiterverkauf dem Land Schleswig-Holstein zukommen, eingehalten wird.
Dazu haben wir uns bereits im Mai 2001 darauf verständigt, dass wir als Landtag die Landesregierung bitten, ein Wertgutachten vorzulegen.
Inzwischen hat die Landesregierung mit dem Sparkassen- und Giroverband (SGV) ver- handelt. Dabei hat sich herausgestellt, dass der SGV der Erstellung eines Wertgutach- tens nicht zustimmt.
Dieses Verhalten des SGV deckt sich mit der Kritik des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 1994, als der Rechnungshof der Landesregierung empfohlen hatte, eine weitgrei- fendere Nachbesserungsklausel zu vereinbaren, die schon gleich nach der Umwandlung der Provinzial in eine Aktiengesellschaft hätte aktiviert werden können.
Das Land hat sich damals aber für einen anderen Vertragstext entschieden: Nur im Falle eines Aktienverkaufes sollen eventuell anfallende Übererlöse ganz oder teilweise an das Land abgeführt werden.
Auf dieser Rechtsgrundlage muss der Landtag nun sein weiteres Vorgehen ausrichten. Das Land kann dem SGV kein Wertgutachten aufzwingen, solange ein Verkauf der Pro- vinzial nicht ansteht oder solange es zu keiner Fusion der Provinzial-Versicherung oder des Sparkassenverbandes kommt.
1/2 Deshalb begrüßt meine Fraktion den von der Landesregierung und vom SGV ausgear- beiteten Kompromiss, dass nicht ein Wertgutachten, sondern bis April 2004 ein Rechts- gutachten erstellt wird. Dieses Rechtsgutachten soll Klarheit schaffen, unter welchen Be- dingungen ein Wertgutachten erstellt werden kann, wann der Übererlös-Tatbestand aus- gelöst wird und wem wann welche Übererlöse zufallen.
Das Verhalten des SGV ist nachvollziehbar, denn eine öffentlich diskutierte Wertermitt- lung der Provinzial kann zur Verschlechterung der Wettbewerbsposition des Unterneh- mens führen.
Die FDP als eine Partei, die von sich behauptet, wirtschaftsnah zu sein, kann dieses be- stimmt intellektuell nachvollziehen.
Da eine Fusion der Sparkassenverbände Schleswig-Holstein und Niedersachsen nur stattfinden kann, wenn zum einen der Landtag das Sparkassengesetz ändert und wenn zum anderen von der Landesregierung ein Staatsvertrag erarbeitet wird, ist die Panikma- che der FDP überflüssig. Wer die Presse gelesen hat weiß, dass beides zur Zeit nicht beabsichtigt ist.
Auch eine Fusion der Provinzial-Versicherungen kann nur stattfinden, wenn der Landtag entsprechenden Veränderungsanträgen des oben genannten Vertrages zustimmt, da beim Verkauf der Provinzial vereinbar worden ist, dass 75,1 Prozent der Aktienanteile vom SGV gehalten werden müssen und dass der Sitz in Kiel bleibt.
Aufgabe des Landtages ist es nun, sich im April 2004 mit dem dann vorliegenden Rechtsgutachten zu beschäftigen und darauf hinzuwirken, dass anschließend sicherge- stellt wird, dass das Land alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, die im Vertrag zuge- sicherten Übererlöse zu realisieren - sollte es zum Verkauf oder zu einer Fusion kom- men.
Alle offenen Fragen werden jetzt über das Rechtsgutachten geklärt – dann hat der Land- tag das letzte Wort.
Aber wir stehen als Landtag auch in der Pflicht, meine Damen und Herren von der Oppo- sition, jede Aktivität zu vermeiden, die die beiden Unternehmen Provinzial und SGV durch unsachliche öffentliche Diskussionen und Spekulationen beschädigen.
Der von der Landesregierung eingeschlagene Weg ist der einzig richtige und er führt da- zu, dass der Landtag eine seriöse Grundlage für weitere Entscheidungen erhält.
Eine Missbilligung der Landesregierung ist hingegen völlig unangebracht. Meine Fraktion lehnt den Antrag der FDP ab.
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