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12.12.03 , 15:26 Uhr
SPD

Dr. Ulf von Hilemcrone zu TOP 25: Anhörungsverfahren eröffnen, Vertragsnaturschutz einbeziehen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 12.12.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 25 – Ausweisung von Vogelschutzgebieten auf Eiderstedt


Dr. Ulf von Hielmcrone:

Anhörungsverfahren eröffnen, Vertragsnaturschutz einbeziehen

Zunächst einige Feststellungen: 1. Eine Meldung von Vogelschutzgebieten, etwa Eiderstedt, nach Brüssel hat es bis- her nicht gegeben; eine anderslautende Behauptung ist falsch. 2. Brüssel verlangt jedoch eine solche Meldung, und zwar alsbald. Zwangsgelder sind angedroht. Ein beliebiges Zeitfenster besteht nicht. Die „Halbinsel Eiderstedt“ ist wörtlich erwähnt und bestens bekannt.

Eine Bemerkung hierzu: Der Landrat des Kreises Nordfriesland, der ja stets Vorreiter gegen die Landesregierung ist, wird nicht müde, immer wieder in den Gesprächen die- selbe Augenhöhe – etwa zwischen Kiel und Vertretern der Landwirte – zu fordern. Nur, eine gleiche Augenhöhe zwischen Kiel und Brüssel gibt es schon gar nicht, so dass unser Verhandlungsspielraum gering ist.

Aus diesem Grunde können wir – gerade im Interesse der Betroffenen – nicht dem Wunsch der CDU folgen, die Sache um ein Jahr zu verschieben. Die Regierung ist gut beraten, durch einen Beschluss das Beteiligungsverfahren einzuleiten, schon um deut- lich zu machen, dass wir uns bemühen und zu handeln beginnen, gerade weil wir die Zustimmung Brüssels für mögliche Sonderformen des Naturschutzes benötigen.

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Es gibt zwei weitere Gründen, die ebenfalls gegen eine Pause von einem Jahr spre- chen: Auf der Versammlung in Garding hat der Landrat angekündigt, dass viele Bau- ern die Nisthilfen für die Trauerseeschwalbe vernichten werden, so dass diese im nächsten Jahr nicht mehr auf Eiderstedt brüten können. Erste Tatsachen in diese Richtung sind umgesetzt worden. Unglücklicherweise hat sich ein Bauer, der die Nist- hilfen auf seinem Land entfernt hat, für die Zeitung fotografieren lassen. Aus solchen Aktionen könnte man in Brüssel die Schlussfolgerung ziehen, man brauche auf Ei- derstedt die Pause von einem Jahr, um die Trauerseeschwalbe weitgehend zu vertrei- ben, damit diese dann bei folgenden Zählungen keine Rolle mehr spielt. Auch in Brüs- sel werden Zeitungen gelesen, sogar das Bauernblatt.


Ein weiteres Argument lautet: Man brauche ein Jahr Zeit, um nachprüfbare Daten zu erhalten. Abgesehen davon, dass belastbare und profunde Daten in großem Umfang vorliegen und eingesehen werden können, würde eine weitere Zählung auf Eiderstedt nur zu dem Ergebnis führen können, dass – wenn man den Eiderstedter Bauern glau- ben darf, und das tue ich – es mehr Vögel als je zuvor gibt und nicht etwa weniger. Nach der Logik der Brüsseler Naturschützer ist aber genau dies – das zahlreiche Vor- kommen einer Spezies – erst Recht ein wesentlicher Grund, das Gebiet auszuweisen. Alles in allem: Es spricht sehr viel dafür, jetzt mit dem Beteiligungsverfahren zu begin- nen und nicht zuzuwarten.
Ein Schelm, wer sich übrigens bei dem Wunsch der CDU auf Verlängerung etwas Üb- les denkt und meinen sollte, man wolle die Sache in den Wahlkampf tragen.


Allerdings: Zu den Anzuhörenden müssen betroffene Einzelpersonen und die entspre- chenden Verbände, wie Kreisbauernverband, zählen. Einseitig darf sie auf keinen Fall werden. Und die aufgeworfenen Fragen müssen abgearbeitet werden. -3-



Wie soll es aber denn wirklich weiter gehen? Oder wie könnte es weitergehen? Wenn man die Gutachten hinsichtlich der verschiedensten Wiesenvögel liest, erkennt man zweierlei:
Eiderstedt ist eines der wichtigsten Vogelgebiete in Deutschland und das wichtigste für Wiesen-Limikolen, also Feucht-Wiesen-Vögel.
Dieses Vogelvorkommen ist jedoch voll und ganz abhängig von der spezifischen Landnutzung auf Eiderstedt: der Weidelandschaft, und teilweise von aktiven Bruthilfen.
Gerade hier aber besteht das erhebliche Problem: Die Mast der Rinder auf der Wiese wird mehr und mehr durch die Mast im Stall ersetzt. Das hatte bisher häufig einen Umbruch der Weiden zu Ackerland insbesondere für Maisanbau zur Folge und ein Ab- senken der Wasserstände – beides mit drastischen Folgen für das Vogelhabitat. Aber nicht nur dafür, sondern es hat auch durch die Landschaftsveränderung schädliche Folgen für den Tourismus.


Ein Schutzgebiet und das damit verbundene direkte Verbot des Umbruchs, aber auch jede andere Nutzungsänderung würde andererseits dem wirtschaftenden Bauern die Möglichkeit nehmen, sich der Wirtschaftsentwicklung zeitgemäß anzupassen. Dies kann letztlich zu einer ganz realen Bedrohung seiner Existenz führen. Es ist daher nur zu verständlich, dass es hier massive Ängste gibt, die wir zu verstehen haben und be- rücksichtigen müssen. Wenn der Bauer also sich verpflichten soll, kein Weideland um- zubrechen oder seine Wirtschaftsform zu ändern, darf das nicht mit einer möglichen, auch künftigen, Existenzvernichtung einhergehen, sondern im Gegenteil mit einer ga- rantierten Existenzsicherung. Die Lösung wäre ein Vertragsnaturschutz mit hinrei- chenden Vertragslaufzeiten und ein entsprechender finanzieller Ersatz, denn in der Tat übernimmt der Bauer und Landwirt Pflegeaufgaben für die Natur, etwas, was bei- spielsweise bei der Modulation berücksichtigt werden soll.


Ein weiterer Lösungsansatz wäre das verstärkte Aufkaufen von geeignetem Land durch die Stiftung Naturschutz. Dieses Land könnte dann unter Schutz gestellt werden -4-



und die Natur wäre dort völlig ungestört. Unter einem gemeinsamen Dach eines Vo- gelschutzgebietes könnte es dann zu unterschiedlichen Schutzbereichen kommen:
• Vertragsnaturschutz
• strenger unbefristeter Schutz auf eigenen Stiftungs-Ländereien
• und schließlich Gebiete mit eher potentiellem Schutzcharakter bzw. einem gerin- geren Schutz mit speziell festzustellenden Regelungen, die ebenfalls auszuhan- deln wären, wie z.B. kein weiteres Absenken des Wasserstandes, aber mögli- cher Umbruch zu Ackerland, denn nicht überall brüten Vögel.
• Und schließlich Herausnahme besiedelter Flächen.
Dieser Weg kann nur unter zwei Voraussetzungen begangen werden:
1. Der Umweltminister erreicht bei seinen Verhandlungen in Brüssel entsprechendes Verständnis und Zugeständnisse aus Brüssel. - Auch deswegen kann er nicht mit leeren Händen zu den europäischen Gremien reisen.
2. Der Umweltminister und die Vertreter der Betroffenen müssen sich an einen Tisch setzen und die Einzelheiten besprechen und aushandeln. Eine Verweigerungshal- tung darf es im Interesse der Betroffenen nicht geben.
Um ein Vogelschutzgebiet werden wir wohl nicht umhinkommen; wie dies aber gestal- tet werden kann, haben wir möglicherweise noch in der Hand.
Ich fordere also:
• unterschiedliche flächenspezifische Schutzkriterien unter Einbeziehung des Ver- tragsnaturschutzes
• Verhandlungen der betroffenen Gruppen mit dem Ministerium, die unverzüglich aufzunehmen sind,
• sowie die Eröffnung des Anhörungsverfahrens.

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