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15.12.03 , 09:37 Uhr
Landtag

Symposium des Schleswig-Holsteinischen Landtages und des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz "Informationsfreiheit - Vom Norden lernen" am 15. Dezember 2003 im Landeshaus

164/2003 Kiel, 15. Dezember 2003

Es gilt das gesprochene Wort!

Symposium des Schleswig-Holsteinischen Landtages und des Unab- hängigen Landeszentrums für Datenschutz „Informationsfreiheit – Vom Norden lernen“ am 15. Dezember 2003 im Landeshaus

Kiel (SHL) – In seiner Rede anlässlich des Symposiums „Informationsfreiheit – Vom Norden lernen“ erklärte Landtagspräsident Heinz-Werner Arens u.a.:
„Es würde sicherlich beim überwiegenden Teil der Menschen Überraschung hervorrufen, wenn Sie mit einer Schlagzeile konfrontiert würden: ‚Datenschüt- zer fordern offeneren Umgang mit Informationen.’
Es liegt in der Natur der Sache, dass das Thema Information und Daten- schutz eher in den Zusammenhang mit restriktivem Umgang mit Daten ge- stellt wird. Und auch das wird nicht immer unkritisch beäugt.
So formulierte sich beispielsweise vor etwas über einem Monat in der Be- richterstattung mehrerer Tageszeitungen Kritik an den strengen Maßstäben des Datenschutzes, die aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden in vielen Fäl- len die Verfolgung von Straftaten nicht unerheblich erschweren würden.
Natürlich besteht öfter ein behördliches oder wirtschaftliches Interesse an privaten Informationen, um unter dem Label des Gemeinwohlinteresses be- ziehungsweise der Dienstleistungsoptimierung Daten zu erlangen und sinn- entsprechend zu verwerten. Aus deren Sicht verständlich, da die Informati- onsdichte über Einzelpersonen mittlerweile eine erstaunlich genaue Erstel- lung eines Persönlichkeits- und Verhaltensprofils ermöglicht.
Es gibt hierbei einen Grenzbereich, insbesondere bei öffentlich-rechtlicher Erlangung und Verwertung von Informationen, der Licht- und Schattenseiten sowohl aus Sicht des Informationssuchenden als auch des Datenschutzes 2


hat. Denn genauso wie dem einen die Arbeit durch Datenschutz erschwert wird, besteht auf der anderen Seite die Gefahr, ja auch die konkrete Anwen- dung von Datenmissbrauch. So wie zweifelsohne der Datenschutz die Verfol- gung von Straftaten beispielsweise erschwert, verhindert der Datenschutz auf der anderen Seite auch ein Ausufern von Ermittlungen aufgrund informeller Verdachtsmomente. Wie auf der einen Seite gibt es auch auf der anderen Seite hinreichend Beispiele. Und meist erfahren Bürgerinnen und Bürger nicht einmal davon, dass aufgrund von Daten gegen Sie ermittelt wurde, beziehungsweise gar Überwachungsmaßnahmen ergriffen worden sind. Das ist selbstverständlich aber im Interesse der Menschen, schon gar der Betroffenen.
Das Interesse der Bürgerinnen und Bürgern an Tätigkeiten und Informations- lagen behördlichen Handelns ist somit latent. Als Gegenpol oder besser: Er- gänzung zum Datenschutz kommt hier das Informationsrecht ins Spiel, wel- ches im Jahr 2000 in Schleswig-Holstein durch das Informationsfreiheitsge- setz, kurz IFG, Ausdruck gefunden hat. Und in der Tat könnte man hier sa- gen: ‚Datenschützer fordern offeneren Umgang mit Informationen.’ Das will allerdings etwas genauer erläutert sein.
‚Informationsgesetz - Vom Norden Lernen’ heißt der Titel des heutigen Sym- posiums, und das meint nicht, dass Schleswig-Holstein als nördlichstes Bun- desland mit seinen seit dem Jahr 2000 gewonnenen Erfahrungen in der An- wendung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) nach vorne tritt und fest- stellt: ‚Das könnt ihr auch.’ Schleswig-Holstein ist zwar selbstbewusst, aber nicht anmaßend. Nein, auch wir sind immer noch Lernende.
Die Experten kommen aus den nordischen Ländern und ich freue mich, dass für heute namhafte Referenten aus Schweden, Dänemark und Finnland gewonnen werden konnten, um das Thema Informationsfreiheit aus Sicht ihrer Länder für uns zu beleuchten. Dort ist traditionell die Information über Menschen zum einen inhaltlich wesentlich dichter gespeichert und zum anderen bestehen erhebliche größere Möglichkeiten der Informationsabfrage gerade gegenüber öffentlichen Stellen.
Die Anwendung des Schleswig-Holsteinischen Informationsfreiheitsgesetzes hat uns wesentliche Erkenntnisse über Nachfragesituationen und Informati- onsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf staatliches Handeln geben können. Und eines lässt sich feststellen: Das Interesse und die Nach- frage an Informationen über staatliches Handeln ist hoch. 3


Es unterstreicht die Notwendigkeit des Zusammenspiels zwischen Daten- schutz auf der einen Seite und dem Recht auf Informationszugang auf der anderen Seite.
Das hohe Interesse an Information über staatliches Handeln zeigt das große Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger an demokratischer Teilhabe an staatli- chen Entscheidungsprozessen. Dem wird durch das IFG Rechnung gezollt.
Die Anwendung des IFG hat zudem einen weiteren – aus meiner Sicht – sehr positiven Aspekt nach sich gezogen: Nämlich die permanente Überprüfung in den Behörden, ob bestimmte Informationen zurückgehalten werden müssen oder nicht. In nahezu fast allen Fällen hat auf Informationsanfragen eine ge- nauere Überprüfung ergeben, dass eine Geheimhaltungsrelevanz für diese Informationen in aller Regel nicht gegeben ist. Diese Erfahrungen führen wie- derum auch dazu, dass behördliches Handeln und auch das Informationsma- nagement öffentlicher Stellen insgesamt transparenter und damit auch bür- gerfreundlicher wird. Das ist eine vertrauensbildende beziehungsweise ver- trauensstärkende Maßnahme im Verhältnis Bürger – Staat. Ein begrüßens- werter Effekt.
Sie werden heute noch hinreichend mit dem Thema Informationsfreiheit in Theorie und Praxis im Rahmen dieses Symposiums konfrontiert werden. Ich bin sicher, es gibt dabei für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer Neues und Hilfreiches zu hören und zu lernen.
Mein Dank gilt dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz, das mit viel Aufwand und Überzeugung das heutige Symposium geplant und organi- siert hat.
Ich wünsche uns allen informative und weiterführende Stunden.“

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