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06.01.04 , 12:50 Uhr
CDU

Manfred Ritzek: EU-Verfassungsentscheidung im ersten Halbjahr 2004

Nr. 06/04 06. Januar 2004
IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Europapolitik Manfred Ritzek: EU-Verfassungsentscheidung im ersten Halbjahr 2004
„Wenn am 1. Mai 2004 die radikale Erweiterung der Europäischen Union um weitere zehn Mitgliedstaaten erfolgt, dann muss zum gleichen Zeitpunkt auch die radikale Vertiefung der größeren EU erfolgen,“ so der europapolitische Sprecher der Schleswig-Holsteinischen CDU-Fraktion Manfred Ritzek.
„Die EU ist schon aus vielen Krisen gestärkt hervorgegangen, sie wird es auch diesmal schaffen. Allerdings müssen alte und neue Mitglieder, insbesondere seien hier Spanien und Polen genannt, Abschied davon nehmen, europäische Interessen in erster Linie im Lichte ihrer innenpolitischen Interessen zu sehen. Eine 25-Staaten-Union mit der Entscheidungsstruktur von Nizza wäre handlungsunfähig. Ohne klare Kompetenzabgrenzungen, Verbesserung der Entscheidungsfähigkeit der Institutionen und einer Demokratisierung der Entscheidungsabläufe wird es zu Gruppenbildungen innerhalb der Staaten kommen.
Natürlich hat auch das unrühmliche Verhalten von Frankreich und Deutschland durch die Nichtbeachtung des Stabilitätspaktes zumindest indirekt dazu beigetragen, dass auch andere Länder die absolute Bindung an notwendige Vereinbarungen in politischen Verhandlungen ausloten, mit dem bekannten Ergebnis, dass die Regierungskonferenz mit dem Ziel der Verabschiedung der Verfassung gescheitert ist,“ so Ritzek.
Nur das erste Halbjahr 2004 bleibe den Regierungen für eine Einigung. Ein Großteil der vorgeschlagenen Verfassung sei ja schon konsensfähig. Diese müssten von den Außenministern zu Beginn des kommenden Jahres konsolidiert werden, um das Erreichte zu bewahren. Ohne diese Einigung drohe die Entwicklung einer Kernbildung einzelner Staaten und damit die Zweitklassigkeit der anderen EU-Mitglieder. Auch die ereichten Einigungen über die Kompetenzregelungen, die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, die Klagerechte von Bundestag und -rat sowie des AdR wären gefährdet wie auch die ausdrücklich im Verfassungsentwurf dokumentierte Bedeutung der Kommunen und Regionen. Ritzek: „Auf alle Fälle müssen wir Landespolitiker darauf achten, dass die für die Länder und Kommunen in dem Verfassungsentwurf vorgesehenen Gestaltungsfelder nicht auf dem Altar der Abstimmungsproblematik geopfert werden.
Nur das kommende Halbjahr steht für eine Einigung zur Verfügung. Anschließend wird die Bindekraft des Konventsresultates nicht mehr halten“, so Ritzek abschließend.

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