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07.01.04 , 15:55 Uhr
CDU

Thorsten Geißler (CDU): Tiefgreifender Konflikt innerhalb der SPD – CDU stellt sich vor Innenminister Buß

Nr. 08/04 07. Januar 2004
IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
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Justizpolitik Thorsten Geißler (CDU): Tiefgreifender Konflikt innerhalb der SPD – CDU stellt sich vor Innenminister Buß Der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagfraktion Thorsten Geißler hat Innenminister Buß vor Angriffen aus der eigenen SPD-Fraktion und dem SSW in Schutz genommen.
„Der Konflikt zwischen SPD-Landtagsfraktion und Innenminister Buß zeigt, dass es tief greifende Meinungsverschiedenheiten innerhalb der SPD gibt. Im Gegensatz zum Innenminister ist die SPD-Fraktion weiter nicht bereit, der Polizei wirksame Instrumente zur Vermeidung und Aufklärung von Straftaten zur Verfügung zu stellen. Dabei greife sie auf haltlose Argumente zurück,“ sagte Geißler.
So gehe der innen- und rechtspolische Sprecher der SPD-Landtagfraktion Klaus-Peter Puls davon aus, dass die DNA-Analyse Aussagekraft über Erbanlagen und Krankheitsdispositionen liefere. Nach der Strafprozessordnung (StPO) sind Untersuchungen über Erbanlagen und Krankheitsdispositionen unzulässig und werden auch von niemandem gefordert.
Auch die von Puls geforderte Missbrauchsschutzregelung gebe es bereits. So werde in der StPO bestimmt, wer die Untersuchungen durchzuführen habe und welche Voraussetzungen die untersuchende Person zu erfüllen hat. Außerdem seien Regelungen zum Geheimhaltungs- und Datenschutz getroffen. Auch diese Norm werde von niemandem in Frage gestellt.
Gleiches gilt für die von Puls geäußerte Sorge, dass der Polizei Befugnisse zur Analyse und Auswertung von Erbinformationen zugestanden und zugemutet werden sollen. Eine solche Befugnis ist nie gefordert worden.
Eine unverhältnismäßige Ausweitung der Speicherung von DNA-Material sei nicht zu befürchten. Die StPO ordne keinesfalls bei allen Beschuldigten die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen an, sondern ermögliche diese lediglich, wenn sie für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig seien. Dabei sei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.
„Der Innenminister hat folglich in Übereinstimmung mit der CDU Recht mit seiner Forderung, die gesetzlichen Vorschriften zu novellieren und den Einsatz von DNA-Tests in der Verbrechensbekämpfung auszuweiten, da es sich um ein hochwirksames Mittel handelt. Wir werden dem Innenminister Gelegenheit geben, seine Argumente im Innen- und Rechtsausschuss vorzutragen und hoffen, dass es ihm gelingt, seine eigene Fraktion zu überzeugen“, erklärte Geißler abschließend.

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