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21.01.04 , 09:51 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Arbeit statt Arbeitslosigkeit bezahlen"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 013/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 21. Januar 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL
Große Anfrage/Aktive Arbeitsmarktpolitik Schleswig-Holstein



www.fdp-sh.de Heiner Garg: „Arbeit statt Arbeitslosigkeit bezahlen“ In seinem Redebeitrag zu TOP 10 (Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zur Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein) sagte der stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg u.a.:
„Die Landesregierung hat im letzten Jahrzehnt mit ihrer aktiven Arbeitsmarktpolitik versagt.
Der Hauptfehler der Landesregierung ist die mangelnde Zielgenauigkeit ihrer Politik. Sie hat sich verzettelt, als sie alle offiziell arbeitslos Gemeldeten als Hauptzielgruppe für ASH wählte, anstatt sich auf Problemgruppen zu konzentrieren. Wie darüber hinaus die neuen Instrumente des Bundes wirken, weiß noch niemand—die allgemeinen Arbeitsmarktdaten sprechen allerdings noch gegen durchgreifende Erfolge.
Hohe und steigende Arbeitslosigkeit bei rückläufiger Beschäftigung ist das größte gesellschaftliche und wirtschaftliche Problem in Schleswig-Holstein. Überdurchschnittlich betroffen sind Menschen mit geringer Qualifikation. Die Arbeitslosigkeit zu senken und die Erwerbstätigkeit zu steigern sollten vordringliche politische Aufgaben sein—nicht nur in den politischen Reden, sondern auch in den politischen Taten.
Die rot-grüne Landesregierung lobt stets ihre eigenen Bemühungen und Erfolge in der Arbeitsmarktpolitik. Ihr zentrales Instrument ist das Programm „ASH – Arbeit für Schleswig-Holstein“. Hiermit sollte die Arbeitslosigkeit gesenkt und die Erwerbstätigkeit gesteigert werden: Arbeitslose Menschen sollen schneller in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden und hierfür nicht ausreichend qualifizierte arbeitslose Menschen sollen so weitergebildet werden, dass sie eine Chance auf Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt bekommen.
Die FDP-Landtagsfraktion hat hierzu eine Große Anfrage an die Landesregierung gestellt, auf deren Grundlage wir die Ergebnisse der Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung bewerten und eine Alternative vorschlagen. Dabei beschränkt sich die Große Anfrage der FDP-Fraktion auf die aktive Arbeitsmarktpolitik seit 1996, d.h. die Programme ASH III, ASH 2000, das Job-AQTIV-Gesetz und die ersten „Hartz-Reformen“.

ASH III Das Programm ASH III richtete sich in dem Zeitraum von 1996 bis 1999 an alle in Schleswig-Holstein arbeitslos gemeldeten Menschen. Die Antwort der Landesregierung macht deutlich, dass sie ihre selbstgesteckten Ziele mit ASH III nicht erreicht hat: Knapp ein Zehntel der Zielgruppe wurde durch das Programm erreicht und das Programmziel lediglich bei anderthalb Hunderstel der Zielgruppe verwirklicht. Gleichzeitig ist die Arbeitslosigkeit in Schleswig-Holstein im Programmzeitraum signifikant gestiegen: In der aktiven Arbeitsmarktpolitik hat die Landesregierung mit ASH III fast vollständig versagt.

ASH 2000 Das Programm ASH 2000, dessen Daten in der Großen Anfrage für den Zeitraum von 2000 bis Ende August 2003 betrachtet worden sind, richtete sich ebenfalls an alle in Schleswig-Holstein arbeitslos gemeldeten Menschen. Die Auswertung der Großen Anfrage zeigt, dass gegenüber ASH III die Ziele erweitert, die Angebote differenziert und auf Initiative der FDP Erfolgskriterien für die einzelnen Programmteile eingeführt – die selbstgesteckten Ziele der Landesregierung dennoch nicht erreicht worden sind. Nach der Hauptzielgruppendefinition der Landesregierung erreichte das Programm ASH 2000 mit den Maßnahmen, die das Ziel der Vermittlung verfolgen, in • 2000 8,0%, • 2001 6,8% und • 2002 7,0% der Hauptzielgruppe. Im Hinblick auf die vermittelten Frauen und Männer ergibt sich ein noch düsteres Bild: Demnach konnten von der Hauptzielgruppe der Landesregierung im Jahr • 2000 2,0%, • 2001 1,7% und • 2002 1,4% vermittelt werden. Zwar nahmen mehr als dreimal so viele Menschen an ASH 2000 teil als an ASH III. Einen positiven Einfluss auf den Arbeitsmarkt oder die Struktur der Arbeitslosigkeit in Schleswig-Holstein zeigten die Daten der Landesregierung nicht. Trotz der über einem Jahrzehnt betriebenen aktiven Arbeitsmarktpolitik im Rahmen der verschiedenen ASH- Programme, ist die heutige Lage am schleswig-holsteinischen so schlimm wie zuletzt vor 51 Jahren.

Job-Aqtiv-Gesetz Mit dem sog. Job-Aqtiv-Gesetz (Aqtiv = Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren, Vermitteln) sollte die Arbeitsverwaltung neu ausgerichtet werden. Die Anwendung des Job-Aqtiv-Gesetzes obliegt der Arbeitsverwaltung, nicht der Landesregierung. Wesentliche Kenntnisse über die Wirkungen des Job-Aqtiv-Gesetzes hat die Landesregierung aus den Daten der Arbeitsverwaltung scheinbar nicht gewonnen: Von 37 Fragen beziehen sich 29 auf Daten, die die Grundlage der Bewertung des Erfolges des Job-Aqtiv-Gesetzes sind. Die Landesregierung antwortete auf 19 dieser 29 Fragen nach konkreten Daten nur, dass die Daten nicht vorlägen.
Alternative: Weniger ist mehr Die FDP will deshalb die aktive Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein effizient auf besonders benachteiligte Arbeitslose konzentrieren: Gering qualifizierte und anders benachteiligte Langzeitarbeitslose sollen schneller in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden: Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 I. Neustrukturierung der Arbeitsverwaltung II. Qualifizierte Ausbildungsabschlüsse zur „Fachhilfskraft“ III. Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren – Lohnergänzungsleistungen statt Lohnersatz IV. Faire Chancen für alle – zielorientierte besondere Unterstützung

I. Neustrukturierung der Arbeitsvermittlung Die Antworten auf die Große Anfrage zeigen, dass gerade im Bereich der Vermittlung von Arbeitssuchenden eine Mammutbehörde, wie die neu firmierte „Bundesagentur für Arbeit“ nicht effizient genug arbeiten kann. Deshalb ist es aus Sicht der FDP notwendig, die bisherigen Aufgaben der „Bundesagentur für Arbeit“ neu zu fassen und in drei rechtlich und organisatorisch voneinander unabhängige Bereiche aufzugliedern: 1. Dezentralisierte und regionalisierte Vermittlung, Beratung und Weiterbildung In einer Dienstleistungsagentur vor Ort soll sich ein Coach, der die individuellen Stärken und Schwächen seines Kunden auslotet, ausschließlich um die Vermittlung kümmern. Deshalb fordert die FDP-Landtagsfraktion das Verhältnis von Vermittlern zu dem Arbeitssuchenden auf höchstens 1 bis zu 100 zu vermindern. Darüber hinaus werden die Berufs- und Ausbildungsberatung, die Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung, Arbeitsmarktberatung sowie die Organisation von Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen aus der „Bundesagentur für Arbeit“ ausgegliedert und regionalisiert. 2. Erfassung der Arbeitslosigkeit und Auszahlung von Geldleistungen Die reine Arbeitsverwaltung wird im Zuge der von der FDP unterstützten Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf soziale Dienstleistungszentren übertragen. 3. Berichte und Statistik Die Arbeitsmarktberichtserstattung sowie das Führen zentraler Arbeitsmarktstatistiken soll einer bundesunmittelbaren Behörde für Arbeitsverwaltung überlassen bleiben.

II. Qualifizierte Ausbildungsabschlüsse zur „Fachhilfskraft“ Maßnahmen, die darauf abzielen, die Ausbildungsfähigkeit zu verbessern, erreichen die Personen nicht mehr, die dem Arbeitsmarkt theoretisch bereits zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund sind im dualen System neue Ausbildungsgänge für praktisch begabte Frauen und Männer zur „Fachhilfskraft“ zuzulassen, die sich an alle Frauen und Männer richtet, die keinen Berufsabschluss haben. Dabei sind Berufsbilder - insbesondere im Dienstleistungs- und Sozialsektor - zu modernisieren und für Frauen und Männer ohne Schulabschluss schlanke, Theorie geminderte bzw. verkürzte Berufsbilder zu entwickeln und entsprechend zu zertifizieren. Diese neu zu schaffenden Berufsbilder haben sich dabei an zwei Forderungen zu orientieren: • Grundsätzlich muss bei diesen Ausbildungsberufen die Durchlässigkeit zu anderen dazugehörigen beruflichen Abschlüssen bestehen. Die Bereitschaft jedes Einzelnen zur beruflichen Weiterqualifizierung ist dabei zu fördern. • Die Ausbildungsdauer hat sich an bestehenden Ausbildungsgängen und dem Lernpotential der Betroffenen orientieren.

III. Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren – Lohnergänzungsleistungen statt Lohnersatz In Deutschland nimmt das Angebot an einfachen Tätigkeiten, das bisher Personen ohne Berufsausbildung eine Chance auf dem Arbeitsmarkt geboten hat, allein schon aus Kostengründen immer mehr ab. Ziel muss es deshalb sein, bisher nicht marktfähige Leistungen mittels eines sog. „Kombilohnes“ (= Lohnergänzungsleistungen) zu

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 marktfähigen zu machen. Die ökonomische Schwelle zur Sozialhilfeleistung muss überwunden werden.

IV. Faire Chancen für alle – zielorientierte besondere Unterstützung
1. Langzeitarbeitslose mit erheblichen Defiziten 2. Menschen mit Behinderungen
Durch besondere Maßnahmen sollen Langzeitarbeitslose mit erheblichen Defiziten (Qualifikation) und Menschen mit Behinderungen, denen der Zugang zum Arbeitsmarkt aufgrund ihres Handicaps erschwert ist, gezielt gefördert werden. Zielrichtung des Programms ist es, diesen Personenkreis durch sozial flankierende Maßnahmen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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