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Veronika Kolb: "Gesellschaftliche Gleichstellung gelingt nur über eine Bewusstseinsveränderung - nicht aber durch Quote"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 018/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 21. Januar 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLFrauengleichstellung im öffentlichen Dienst www.fdp-sh.de Veronika Kolb: „Gesellschaftliche Gleichstellung gelingt nur über eine Bewusstseinsveränderung – nicht aber durch Quote“In ihrem Redebeitrag zu TOP 25 (Zweiter Bereicht zur Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst – Gleichstellungsbericht (1999-2002) sagte die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Veronika Kolb:„Der von der Landesregierung vorgelegte Bericht soll über die Umsetzung auf den drei Handlungsfeldern des Gleichstellungsgesetzes im öffentlichen Dienst Rechenschaft ablegen. Denn Hauptziel des Gleichstellungsgesetzes ist die Umsetzung des in der Verfassung verankerten Grundrechts der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Deshalb muss jede Entscheidung, die eine Gleichberechtigung beeinträchtigt, als Verfassungsverstoß verstanden und unverzüglich berichtigt werden. Das ist auch richtig und gut so. Denn die Gleichstellung von Mann und Frau soll neben dem geschlechtsdifferenzierten Ansatz, den „Gender Mainstreaming“ ausmacht, von Seiten des Landes weiter verfolgt werden.Allerdings frage ich mich an dieser Stelle, wie im Einzelnen tatsächlich festgestellt werden soll, ob Gleichberechtigung als Teilhaberecht auf Chancengleichheit in der Praxis verwirklicht wird? Das Ergebnis gesellschaftlicher Prozesse ist hierbei aus meiner Sicht ein eher zweifelhaftes Signal. Wenn ein Geschlecht z.B. in einer bestimmten Berufsgruppe nicht paritätisch vertreten ist, kann dies ein Hinweis auf geschlechtsspezifische Diskriminierung sein – muss es aber nicht gezwungener Maßen sein. Es könnte ebenso gut sein, dass nicht ausreichend geeignete Frauen und Männer diesen Berufsweg eingeschlagen haben. Wie will man hier differenzieren? Eine einfache Erbsenzählerei hilft bei der Feststellung der Chancengleicheit meiner Meinung nur bedingt weiter.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Um nur ein Beispiel zu nennen: Im vorgelegten Bericht wird die Steigerung des Frauenanteils um 2,3% in der Landesverwaltung bei gleichzeitigem Rückgang der Gesamtbeschäftigungszahl als positiv herausgestellt. Das sieht nach einer beachtlichen Leistung aus. Nur stellt sich für mich hier die Frage, ob der Frauenanteil sich nur auf dem Papier erhöht hat, da im gleichen Zeitraum 2,3% der männlichen Kollegen aus dem Landesdienst ausgeschieden sind?Ich will damit nur deutlich machen, dass die rein statistische Betrachtung von Frauenanteilen wenig fruchtbar ist.Im Gegenteil: Müsste eine solche Betrachtung nicht letztlich dazu führen, dass künftig im Bereich der Grund- und Hauptschulen nur noch männliche Lehrkräfte eingestellt werden dürften, um die hohe Repräsentanz von Frauen in diesem Bereich wieder auszugleichen? So kann und soll die Umsetzung des Zieles nicht gewollt sein.Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe und damit ein Auftrag an alle politisch Verantwortlichen: Alle Menschen sollten die gleichen rechtlichen Möglichkeiten haben, ihr Leben entsprechend ihrer Wünsche und Möglichkeiten zu gestalten. Auch in einem von einer Ministerpräsidentin regierten Land sind die wesentlichen Entscheidungsträger in Wirtschaft, Politik und Verwaltung nach wie vor Männer. Daran konnte die flächendeckende Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten bisher nichts ändern. Vielmehr hat die andauernde Betonung der Notwendigkeit der Frauenförderung in vielen Bereichen der Gesellschaft dazu geführt, dass durch die Einführung von entsprechenden „Quoten“ Frauen nicht die Anerkennung für ihre Leistungen und Befähigungen bekommen, wie sie sie verdient haben. Ich plädiere deshalb dafür, dass Sondermaßnahmen zugunsten eines Geschlechtes unvoreingenommen überprüft werden sollten, dass Maßnahmen, die ihren Zweck verfehlen, überarbeitet oder besser abgeschafft werden.Wir haben das Glück, dass derzeit eine Generation von hochqualifizierten Frauen im Berufsleben steht bzw. eintritt – diese Chance sollten wir nutzen. Denn schon im Hinblick auf die demographische Entwicklung kann und darf die Gesellschaft auf das Wissen und die Fähigkeiten dieser Frauen nicht verzichten. Die immer wieder geführte Diskussion über einen Fachkräftemangel, der sich in der Zukunft noch mehr verstärken wird, zeigt bereits heute, wohin wir uns bewegen werden. Schon allein aus diesem Grund ist die Gleichstellung über eine Bewusstseinsveränderung in der Gesellschaft zu bewirken – dies bewirkt aber in den seltensten Fällen die Einführung einer „Quote“.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/