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Martin Kayenburg: Regionale Fensterprogramme sicherstellen - Produktionsstandorte müssen in Schleswig-Holstein bleiben
Nr. 36/04 21. Januar 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deMedienpolitik TOP 9 Martin Kayenburg: Regionale Fensterprogramme sicherstellen Produktionsstandorte müssen in Schleswig-Holstein bleibenMit unserem Entwurf zur Änderung des Rundfunkgesetztes für das Land Schleswig-Holstein legen wir eine Diskussionsgrundlage vor, um eventuelle Abwanderungsüberlegungen der privaten Fernsehanbieter sowie der Verlagerung der Produktion regionaler Fensterprogramme und vor allem einer Beschneidung der regionalen Fenster entgegenzuwirken. Unser Vorschlag geschieht im Interesse der Bürger und Bürgerinnen unseres Landes und in der Absicht, Arbeitsplätze zu sichern, sowie in der Verantwortung, auch durch die privaten Anbieter Berichte über das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben im Lande zu gewährleisten.Denn eines ist doch klar: ein Weggang der technischen Produktion der regionalen Fensterprogramme würde erstens den Verlust von zahlreichen weiteren Arbeitsplätzen in unserem Lande bedeuten - wobei erschwerend hinzu kommt, dass es sich um technologisch hochwertige und zukunftsträchtige Medienarbeitsplätze handelt - und zweitens die Medienvielfalt in Schleswig-Holstein erheblich einschränken. Der Grundsatz „regionale Nachrichten für die Region“ ist für mich unabdingbar. Es kann doch nicht sein, dass alles nur noch in Berlin produziert wird. Das widerspräche auch zutiefst dem föderalen Grundgedanken. Es muss in unser aller Interesse liegen, eine Zentralisierung von Medienproduktionen schon im Anfangsstadium zu hinterfragen.Bei allem Verständnis für die private Wirtschaft und bei aller Unterstützung der privaten Landesrundfunkprogramme wollen wir sicherstellen, dass diese ihrer Verpflichtung, nämlich regional zu produzieren und zu senden, auch ausreichend nachkommen. Diese Problemlage ist unter anderem auch durch die aufsichtsbehördliche Maßnahme des ULR-Medienrates in der letzten Woche deutlich geworden, als dieser wiederholte Verstöße gegen Zulassungsbestimmungen bei der regionalen Berichterstattung kritisierte.„Eine Überprüfung des Regionalprogramms ‚Guten Abend RTL’ über den Zeitraum eines Monats hatte ergeben, dass RTL den in der Lizenz festgelegten Umfang der Schleswig- Holstein-bezogenen Berichterstattung nicht erreicht. Insbesondere der Nachrichtenblock erhielt an keinem der 22 Kontrolltage die von der ULR vorgeschriebene Länge, sondern unterschritt diese um 25 Prozent. In ihrer Gesamtheit zeigte die Überprüfung, dass das RTL- Regionalprogramm dahin tendiert, vermehrt Boulevard-Themen zu behandeln.“ (Pressemitteilung ULR vom 14.01.2004). Unabhängig davon, dass die Boulevard-Berichterstattung immer mehr zunimmt und Sachthemen in den Medien kaum noch stattfinden, was alleine schon eine gesonderte Diskussion wert wäre, sollte uns der Lizenzverstoß von RTL nachdenklich stimmen. Unsere Gesetzesinitiative, die übrigens Ende letzten Jahres in Niedersachsen realisiert wurde, ist also gut begründet.Offenbar hat die Regierung die Sachlage ähnlich beurteilt, denn Frau Wolff-Gebhardt kündigte bereits am 9. Januar, nachdem unser Gesetz zugeleitet war, in der Presse an, dass regionale Fensterprogramme eine hohe medienpolitische Bedeutung hätten und zur Sicherung der Meinungsvielfalt unerlässlich seien. Außerdem versprach sie, dass Schleswig- Holstein - entsprechend dem Beispiel Niedersachsens - gesetzliche Änderungen überprüfen lasse. (dpa-Meldung vom 09.01., Beitrag im Schleswig-Holstein Magazin 09.01.04)Wir sollten deshalb den Entwurf auch zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken, inwiefern wir das Gesetz zukunftsorientiert fit machen können für die DVB-T-Einführung.Wir stehen mit der Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens vor einer neuen Herausforderung in der Medienentwicklung und werden in Zukunft einen Wettbewerb digitalisierter Angebote über Antenne, Kabel und Satellit erleben. Nur dieser Wettbewerb wird zukünftig verhindern, dass Kabelbetreiber hinsichtlich Programmangebot und Preisgestaltung eine Monopolstellung ausnutzen können.Damit der Prozess der Einführung reibungslos verläuft, benötigen wir eine neue Flexibilität, das heißt, wir sollten Satzungskompetenzen zum schnellen Reagieren auf die Einführung von DVB-T diskutieren. Ich habe bereits in der letzten Landtagsdebatte zum 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag darauf hingewiesen, dass die Einführung von DVB-T am 8. November 2004 für RTL und SAT1 den technischen Zusammenschluss der Sendegebiete Hamburg und Schleswig-Holstein bedeutet und damit auch das Aus für getrennte Regionalfenster. Ich räume ein, meine Damen und Herren, dass hier hinsichtlich der DVB-T- Startinsel „Hamburg-Lübeck“ noch eine Feinjustierung am Gesetzentwurf vorgenommen werden muss, aber ich wiederhole hier auch noch einmal: Frau Simonis, hier muss dafür gesorgt werden, dass Schleswig-Holstein überhaupt noch stattfindet!