Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Wolfgang Kubicki: Die FDP wird die von der CDU vorgeschlagenen Änderungen zum Rundfunkgesetz nicht mittragen
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 019/2003 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 21. Januar 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLWolfgang Kubicki: Die FDP wird die von der CDU www.fdp-sh.de vorgeschlagenen Änderungen zum Rundfunkgesetz nicht mittragen In seiner Rede zu TOP 9 (Änderung des Rundfunkgesetzes) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:Die CDU-Fraktion schlägt dem Landtag eine Änderung des Landesrundfunkgesetzes vor. Diese Änderung soll folgendes beinhalten:1. Die zwei reichweitenstärksten bundesweiten Vollprogramme im Fernsehen, die in Schleswig-Holstein über terrestrische Frequenzen verbreitet werden – also RTL und SAT1 -, sollen verpflichtet werden, ein mindestens dreißig-minütiges Regionalprogramm täglich anzubieten.2. Diese Sender werden darüber hinaus verpflichtet, die Herstellung und studiotechnische Abwicklung der Regionalprogramme in Schleswig-Holstein vorzunehmen.Hintergrund dieses Gesetzentwurfes ist wohl die Beanstandung des Senders RTL durch die unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR). Was war passiert ?Eine Überprüfung des Regionalprogramms GUTEN ABEND RTL durch die ULR hatte ergeben, dass RTL nach Auffassung der ULR den in der Lizenz festgelegten Umfang der Schleswig-Holstein-bezogenen Berichterstattung nicht erreicht.Insbesondere der Nachrichtenblock habe an keinem der insgesamt 22 Kontrolltage die von der ULR vorgeschriebene Länge, sondern unterschritt diese um 25 Prozent. In der Gesamtheit tendiere RTL dahin, vermehrt Boulevardthemen zu behandeln.Nach Auffassung der ULR gibt es darüber hinaus Zentralisierungstendenzen der Sender bei Produktion und Abwicklung der Regionalprogramme. Der ehemalige Innenminister des Landes und jetzige Vorsitzende des ULR-Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Medienrates hierzu: „Für den Schleswig-Holstein-Bezug ist es immer noch das Beste, wenn die Programme hier im Land produziert werden.“Das genau will die CDU nun vorschreiben und folgt damit auch dem Ansinnen der niedersächsischen Landesregierung, die Ende letzten Jahres eine entsprechende Regelung in die Neufassung ihres Landesmediengesetzes aufgenommen hat.Die FDP wird die von der CDU vorgeschlagenen Änderungen zum Rundfunkgesetz nicht mittragen.Das hat folgende Gründe:1. Die Regelungen sind inhaltlich faktisch nicht notwendig,2. sie haben im Rundfunkgesetz nichts zu suchen, sondern wenn überhaupt im Lizensierungsverfahren und3. sie sind zumindest teilweise europarechtlich bedenklich.Zur faktischen Notwendigkeit der vorgeschlagenen Änderung: Man könnte dann über eine Gesetzesänderung nachdenken, wenn es dafür Anzeichen gibt, dass die Regionalfenster von RTL und Sat.1 außerhalb Schleswig-Holsteins produziert werden sollen. Das ist nicht der Fall. Alle Regionalfenster der genannten Privatsender werden in den entsprechenden Ländern produziert. Sie werden auch weiter in den entsprechenden Ländern produziert, alles andere macht auch für die Sender keinen Sinn. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass beispielsweise Sat.1 am Brandenburger Tor einen Bericht über eine Sturmflut an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste produzieren wollte.Wer allerdings immer noch Zweifel daran hat, dass die Produktion der entsprechenden Berichte zentralisiert würde, der nehme bitte die gestrige dpa-Meldung zur Kenntnis. Dort steht expilizit, dass RTL zugesagt hat, seine Produktionspraxis für sein Regionalfenster beizubehalten, und auch Frau Annette Krümmel, Leiterin für Medienpolitik bei ProSiebenSat.1, wird in eben dieser Meldung mit dem Satz zitiert: „Es gibt derzeit keine Planungen für Änderungen bei der Produktion.“Entsprechende Nachfragen unserer Fraktion bei den Sendern haben zum gleichen Ergebnis geführt.Zu den europarechtlichen Bedenken: Es bestehen seitens der Privatsender nachvollziehbare europarechtliche Bedenken gegen die Regelung, dass die studiotechnische Abwicklung der Regionalfenster im jeweiligen Bundesland zu erfolgen hat. Hierdurch wird der Markt für entsprechende Betriebsstätten außerhalb von Schleswig-Holstein abgeschottet. Sowohl Sat.1 als auch RTL prüfen derzeit, ob sie gegen diese Regelung im niedersächsischen Mediengesetz den Rechtsweg beschreiten.Dabei muss man sich vor Augen führen, was die studiotechnische Abwicklung überhaupt bedeutet. Es handelt sich hier um einen kleinen Raum, ein kleines virtuelles Studio bei dem der Zuschauer überhaupt keinen Unterschied merkt, ob die Übertragung nun aus Hamburg, Berlin oder Kiel erfolgt. Der Zuschauer muss doch in dieser Frage auch Maßstab sein. Ihm kann es egal sein, ob nun das in Schleswig-Holstein produzierte Regionalfenster aus einem kleinen Studio in Kiel oder von anderswo her auf seinen Bildschirm flimmert. Das ist eben nicht so wie bei „Wetten dass“, wo aus der Kieler Ostseehalle direkt übertragen wird und werden muss.Letztlich haben alle angesprochenen Punkte nach Auffassung meiner Fraktion nichts im Gesetz zu suchen, sondern gehören, wenn überhaupt, ins Lizensierungsverfahren.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/