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22.01.04 , 10:16 Uhr
SPD

Arno Jahner zu TOP 28: Gesetz hat die eigene Verantwortung gestärkt

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 22.01.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 28 – Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst

Arno Jahner:

Gesetz hat die eigene Verantwortung gestärkt

Ich will meinen Redebeitrag mit einem Zitat aus dem Landtagsprotokoll der Sitzung am Freitag, 14 Dezember 2001, zweite Lesung des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) beginnen – mit freundlicher Genehmigung des Präsidiums.

Dort heißt es im Redebeitrag der Kollegin Hinrichsen:

„Wir haben dann noch einen Berichtsantrag gestellt, darauf sind die Kolleginnen und Kollegen ja schon eingegangen, weil wir meinen, dass der Landtag in zwei Jahren nachsehen muss, was die kommunale Ebene aus dem neuen Regelwerk gemacht hat und ob weiterer Regelungsbedarf seitens des Landes besteht.“

Vielen Dank, Frau Kollegin Hinrichsen, für den damaligen Antrag, der von allen Frakti- onen bei Enthaltung der CDU angenommen wurde.

Macht dieser Bericht doch deutlich, dass er der Anfang einer kritischen Betrachtung ist.

Sagen lässt sich allerdings schon jetzt, dass die Berichterstattung anhand von Beispie- len deutlich macht, wie wichtig eine Novellierung dieses Teiles des öffentlichen Ge- sundheitsdienstes ist. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Ich selbst kann nach Gesprächen mit meinem örtlichen Gesundheitsamt feststellen, dass dieses Gesetz die eigene Verantwortung gestärkt hat. Und es zeigt, dass die damals eingebrachten Änderungsanträge der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen richtig und richtungsweisend waren.

Es war gut, die Aufgaben aus dem § 6 über die Gesundheitsberichterstattung zu präzi- sieren, es war wichtig für die im § 7 festgelegte Handlungsanweisung für den Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit, für die regelmäßige Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen eben in Kindertagesstätten und Schulen klare Richtlinien einzubauen. Und gerade dieser Bereich ist auf der Seite 7 des Berich- tes als positiv hervorgehoben. Und für die hier in den Fraktionen verantwortlichen Kol- leginnen und Kollegen hat der nunmehr geänderte § 8 mit seiner Ergänzung im Be- reich der Migrantinnen und Migranten, der Obdachlosen und der Unterstützungsbe- dürftigen seine Berechtigung gefunden.

Ich sagte damals in der zweiten Lesung, dass dieses neue Gesundheitsdienstgesetz ein gelungener Meilenstein ist, es ist wahrlich ein Stück „gelebtes Gesundheitsmana- gement“, das mit Leben erfüllt ist, der Bericht zeigt dieses deutlich auf. Ich wiederhole mich gern, wenn ich noch einmal sage „Moderne Zeiten erfordern modernes handeln“ – das Ergebnis liegt vor.

Für uns sind die beispielhaften Aufzählungen und Darstellungen der gemachten Erfah- rungen und Bewertungen der kommunalen Träger wichtig und beratenswert, und ich erspare es mir, hier einzeln auf die Punkte einzugehen. Die kreisfreien Städte und die Kreise selbst haben die Möglichkeit, sich anhand dieses Berichtes zu orientieren, sich zu vergleichen und mit zu helfen, evtl. vorhandene Defizite abzubauen.

Auch dieser Bericht macht deutlich, Schleswig-Holstein ist ein Gesundheitsland, das selbst in Form dieser Gesetzgebung deutlich macht, wie fortschrittlich, innovativ und -3-



beweglich es ist. Ich danke ausdrücklich dem zuständigen Ministerium für diesen Be- richt und beantrage die Überweisung in den Fachausschuss.

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