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22.01.04 , 10:28 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zum öffentlichen Gesundheitsdienst

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 28 – Öffentlicher Gesundheitsdienst Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Angelika Birk: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 020.04 / 22.01.2004


Kommunale Gesundheitsvorsorge muss ernster genommen werden
Das moderne Gesundheitsamt vor Ort soll nicht nur bei Krisen intervenieren, sondern schon präventiv tätig werden. Es soll nicht nur den Einzelfall im Blick haben, sondern verschiedene Akteure an einen Tisch bringen, um den Lebensraum einer Kommune ge- sünder zu gestalten und benachteiligten Gruppen Gesundheitsdienstleistungen zu eröff- nen.
Die Kommunen haben mehr Freiheit bei der Gesundheitsvorsorge erhalten. Bei der Fest- legung von landesweiten Gesundheitszielen und entsprechender Gesundheitsberichter- stattung sollen sie dennoch landesweit an einem Strang ziehen. Dies haben wir im De- zember 2001 beschlossen.
Dann kam alles völlig anders: Die Vorsorgemaßnahmen gegen möglichen Terroran- schläge durch z.B. Pockenviren oder Milzbranderreger haben für uns alle überraschend die traditionellen Wege der typisch amtlichen Seuchenprävention in den Vordergrund rü- cken lassen. Die Aufgabe wurde gut bewältigt, aber dabei viel Personalkapazität gebun- den.
Zu kritisieren ist allerdings der Trend der Kommunen, die größere Freiheit bei der Aufga- benwahrnehmung vor Ort für Sparmaßnahmen zu missbrauchen. So z.B. im Kreis Sege- berg, hier gibt es fast 20 Prozent weniger Personal.


1/2 Umso mehr freut uns, dass Lübeck, Kiel, Plön und Ostholstein Gesundheitsziele und Schwerpunkte definieren, dazu Runde Tische einrichten und auch Nordfriesland mit einer Gesundheitsberichterstattung beginnt. Wir begrüßen ausdrücklich die Einrichtung des Arbeitskreises kommunale Gesundheitsberichterstattung und den geplanten Landesbe- richt zur landesweiten Auswertung der Schuleingangsuntersuchung.
Dies reicht uns allerdings nicht, die Verbindlichkeit der Aufgabenwahrnehmung muss vor Ort erhöht werden. Wegen unterschiedlicher Standards und Einschätzungen unterhalb des EU-Rechts, gibt es beispielsweise im gesundheitlichen Umweltschutz erheblichen Abstimmungsaufwand. Dies sollte uns als Landesgesetzgeber fordern.

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