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22.01.04 , 11:33 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: Beim SSW-Gesetzentwurf noch Klärungsbedarf

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 023/2004 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 22. Januar 2004 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL
Minderheitenpolitik/Gesetz zur Förderung des Friesischen Veronika Kolb, MdL


Ekkehard Klug: Beim SSW-Gesetzentwurf noch



www.fdp-sh.de Klärungsbedarf In seinem Redebeitrag zu TOP 8 (Erste Lesung des SSW-Gesetzentwurfes zur Förderung des Friesischen) erklärte der minderheitenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Nach Artikel 5 unserer Landesverfassung haben die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe in Schleswig-Holstein Anspruch auf Schutz und Förderung. Das Land wird dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe auf vielfältige Art und Weise gerecht: Materiell durch eine Reihe von Fördermaßnahmen, in rechtlicher Hinsicht zum Beispiel durch die im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen eingegangenen Verpflichtungen.
Ob darüber hinaus ein spezielles Landesgesetz zur Förderung des Friesischen ein sinnvolles Instrument darstellt, muss nach Auffassung der FDP-Fraktion aber noch im Rahmen der Ausschussberatung geklärt werden. Klärungsbedürftig ist dabei unter anderem die Frage, inwieweit ein solches Gesetz tatsächlich über die heute bereits bestehende Rechtslage hinausgeht, und welche Konsequenzen gegebenenfalls mit diesem Gesetz verbunden wären.
Missverständliche Deutungen - wie die in den „Lübecker Nachrichten“ in einer Artikelüberschrift am 15. Januar enthaltene Aussage, Friesisch solle nun in unserem Land „Amtssprache“ werden - könnten einer breiten Zustimmung zur Minderheitenpolitik eher schaden als ihr zu nützen. Des weiteren ist die Frage zu erörtern, inwiefern ein solches Gesetz mit Folgekosten verbunden wäre, die sich in der gegenwärtigen Lage der öffentlichen Finanzen schwer vermitteln ließen. Und drittens muss nach unserer Auffassung auch folgendes bedacht werden: Nach unserer Kenntnis wünscht die dänische Minderheit ausdrücklich kein Landesgesetz dieser Art, und zwar vor allem mit Rücksicht darauf, dass sonst nördlich der Grenze eine Diskussion über einen komplementären Anspruch der deutschen Minderheit in Dänemark aufkäme. Es ist aber andererseits nicht ganz unproblematisch, wenn die beiden nach der Landesverfassung besonders privilegierten Minderheiten in der
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Gesetzgebung aus solchen Gründen – selbst wenn sie politisch nachvollziehbar sind - sehr unterschiedlich behandelt werden.
Gerade in diesem Zusammenhang wird deutlich, dass die Minderheitenpolitik auch heute noch ein ‚schwieriges Gelände’ darstellt, auf dem man sich unter Umständen im Gestrüpp unterschiedlicher Rücksichten, Interessen und Folgewirkungen verheddern kann.
Schleswig-Holstein ist dabei aber sicher noch ein harmloser Fall. Gerade in jüngster Zeit wurde deutlich, welche Probleme die Nachbarn im Ostseeraum im Verhältnis zu ihren nationalen Minderheiten noch zu bewältigen haben.
In Lettland hat eine der Regierungsparteien kurz vor Weihnachten eine Initiative angekündigt, der zufolge für Lehrer und Schulleiter in Zukunft die lettische Staatsbürgerschaft vorgeschrieben werden soll.
Fast gleichzeitig hat Präsident Vladimir Putin im russischen Staatsfernsehen zugunsten der russischen Minderheiten in den baltischen Staaten eine Quotenregelung für den öffentlichen Dienst gefordert - im übrigen unter nicht ganz ungeschickter Berufung auf entsprechende Forderungen der OSZE im Hinblick auf die albanische Minderheit in Mazedonien.
Bei unseren polnischen Nachbarn sorgte im vergangenen Jahr die allgemeine Volkszählung für erheblichen politischen Wirbel - und für überraschende Ergebnisse, als in Polen in diesem Rahmen erstmals die Bekenntnisse zur Volkszugehörigkeit statistisch ermittelt wurden. Rund ein Dutzend nationale Minderheiten, zusammen eineinviertel Prozent der Gesamtbevölkerung, wurden dabei registriert, von größeren Minderheiten wie den Schlesiern mit 173.000 und den Deutschen mit 152.000 Personen bis hin zu kleineren Minderheiten wie den Kaschuben, zu denen sich 5.100 Personen rechneten.
Wenn in der polnischen Presse in diesem Zusammenhang Reaktionen aufkamen wie die in einem Beitrag des Dziennik Ba³tycki hergestellte Verbindung ausgerechnet von den friedlichen Kaschuben zur baskischen ETA, dann zeigt auch dieses Beispiel: Bis zu einem entspannten Umgang mit den Minderheiten ist in Europa noch ein weiter Weg zurückzulegen.
Im Zuge der Osterweiterung der EU werden all diese Entwicklungen bei unseren Nachbarn im Ostseeraum aber schon bald zur europäischen Innenpolitik gehören, uns also sehr viel stärker berühren, als dies bislang der Fall ist.
Daran zu erinnern, mag wichtig sein, wenn man die vergleichsweise undramatischen Minderheitenthemen im eigenen Haus diskutiert.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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