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Günter Neugebauer: Maulkorb für die Zeugin
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 26.01.2004, Nr.: 014/2004Günter Neugebauer:Maulkorb für die ZeuginZur heutigen Sitzung des Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses er- klärt der Obmann der SPD-Landtagsfraktion Günter Neugebauer:Erwartungsgemäß erbrachte auch diese von der CDU-Fraktion gestützt auf ihr Min- derheitenrecht beantragte Vernehmung der Prüfgruppenleiterin des Landesrech- nungshofes, Frau Barbara Rocca, keine Erkenntnisse über das Verfahren zur Beschaf- fung eines KLR-Systems für die Landesverwaltung, die nicht schon seit zwei Jahren bekannt und bereits Gegenstand umfangreicher Beratungen im zuständigen Finanz- ausschuss des Landtages mit anschließend ebenso ausgiebiger politischer Bewertung durch die Fraktionen waren.Bemerkenswert an dieser Vernehmung war jedoch die Tatsache, dass die Zeugin in der Sitzung erschien mit einer stark eingeschränkten Aussagegenehmigung und einer Aufpasserin des Landesrechnungshofes, die ihr anfänglich durch Gestik und Zeichen- sprache vorschrieb, welche Fragen von Abgeordneten sie beantworten durfte und wel- che nicht.So blieben denn auch die einzigen interessanten Fragen, die in dieser Vernehmung hätten gestellt werden können, weitgehend unbeantwortet. So durfte die Zeugin nichts darüber aussagen, ob ihr für die Prüfung bestimmte, unter Umständen auch politische Vorgaben gemacht wurden, und welche Rolle das Präsidium des Landesrechnungsho- fes bei der Bewertung des Prüfungsergebnisses spielte. Ebenfalls verweigert wurde die Beantwortung der Frage, ob der von ihr und den übrigen Mitgliedern der Prüfungs- gruppe erstellte Entwurf des Abschlussberichtes nachträglich verändert wurde, bevor Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-er in die Öffentlichkeit gelangte, dort für erhebliches Aufsehen sorgte und letztlich mit zur Beantragung der Einsetzung des Untersuchungsausschusses durch die CDU- Landtagsfraktion führte. Zu den Bewertungen der zusammengestellten Fakten durch den Landesrechnungshof durfte die Mitarbeiterin auch dann nichts sagen, wenn sie mit Unterlagen aus den Akten konfrontiert wurde, die auch andere Schlussfolgerungen zu- ließen. In diesem Zusammenhang fiel dann auch auf, dass der Zeugin ein wichtiger Vermerk aus den Akten des Finanzministeriums, der Aufschluss über die Bewertung der Angebote und das weitere Auswahlverfahren geben konnte, offensichtlich unbe- kannt war.