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03.02.04 , 15:11 Uhr
SPD

Anna Schlosser-Keichel: Gleichstellungsbeauftragte stärken kommunale Kompetenz

Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 03.02.2004, Nr.: 019/2004



Anna Schlosser-Keichel: Gleichstellungsbeauftragte stärken kommunale Kompetenz



Anlässlich ihres Gesprächs mit der Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sagte die gleichstellungspolitische Spreche- rin der SPD-Landtagsfraktion, Anna Schlosser-Keichel:

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten leisten ausgezeichnete Arbeit. Sie sind in den Kommunen maßgeblich dafür verantwortlich, die Gleichberechtigung von Frau- en und Männern im Alltag einzufordern. Ohne ihre Arbeit würde Gleichstellung oftmals ein abstrakter Begriff bleiben. Das betrifft Themen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gerechte Chancen im Beruf, die Berücksichtigung von Fraueninteressen im öffentlichen Nahverkehr, die Ausrichtung der Gesundheitspolitik, den ehrlichen und menschenwürdigen Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt und viele andere Bereiche. Schleswig-Holstein verfügt über eine Vielfalt von Gleichstellungsaktivitäten wie kaum ein anderes Bundesland. Deshalb haben wir in der Kommunalverfassung die Einflussmöglichkeiten der Gleich- stellungsbeauftragten gestärkt.

Erfolgreiche Gleichstellungsarbeit in der Kommune benötigt gute Rahmenbedingun- gen. Daher ist die Reduzierung der Arbeitszeit von Gleichstellungsbeauftragten oder ihrer Mitarbeiterinnen, wie sie von einigen Kreisen und Kommunen jetzt vorgenommen wurde, wenig hilfreich. Dies schadet den betroffenen Kommunen ebenso wie den Frauen und Männern, die bislang von der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten profi- tiert haben.
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Es gehört zu den Aufgaben des Landes und der Kommunen, die Gleichstellung von Männern und Frauen voran zu bringen. Das Land fördert Einrichtungen für Opfer häus- licher Gewalt, Frauenberatungsstellen, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist beratend tätig. Die Kommunen sind gut beraten, wenn sie die Kompeten- zen ihrer Gleichstellungsbeauftragten uneingeschränkt nutzen. Die Gleichstellungsbe- auftragten sollten eine aktive Rolle bei der politischen Weiterentwicklung der Kommu- nen spielen.

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