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18.02.04 , 14:46 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls: SPD befürwortet Parlamentsinformationsgesetz

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 18.02.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 4+6 – Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung (CDU) + Ver- einbarung zwischen zwischen Landtag und Landesregierung über die Unterrichtung des Landtages durch die Lan- desregierung (FDP)

Klaus-Peter Puls:

SPD befürwortet Parlamentsinformationsgesetz

Konkrete Informationspflichten der Regierung sind eines der wichtigsten Kontrollin- strumente insbesondere der parlamentarischen Opposition: Die CDU-Landtagsfraktion dokumentiert mit ihrem Entwurf eines Parlamentsinformationsgesetzes, dass sie sich auf fünf weitere Jahre Opposition eingestellt hat.

Möglicherweise hat unser nach Sylt zugewanderter Kollege Heinz Maurus aber auch in Erinnerung an seine Heimat (und in Unkenntnis der aktuellen Bundesligatabellen- Situation) bei der Abfassung seiner Anträge gedacht: „Von Bayern lernen heißt siegen lernen.“ Denn bei der ursprünglich eingereichten Fassung der CDU-Anträge handelt es sich um komplette, wortwörtliche Abschriften aus bayerischen Gesetz- und Verord- nungsblättern.

Das muss ja für sich noch nichts schlechtes sein: Problematisch wird es allerdings, wenn das ganze ins Schleswig-Holsteinische Landesrecht weder formal noch inhaltlich hineinpasst: So haben die Antragsteller

1. zunächst übersehen, dass nahezu sämtliche Informationspflichten der Lan- desregierung, die sie in ihr Polizeiinformationsgesetz hineinschreiben wollen, in Schleswig-Holstein bereits in der Landesverfassung konkret verankert sind. Und Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



2. ist ihnen offenbar entgangen, dass unsere Landesverfassung nur für die nä- here Ausgestaltung ein Gesetz vorsieht, dies allerdings auch als Grundlage nä- herer Regelungen für nötig hält, so dass der von der CDU-Fraktion vorgeschla- gene bayerische Weg einer Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregie- rung schon formalrechtlich unzulässig sein dürfte.

Wir als SPD-Landtagsfraktion würden den Weg der Vereinbarung mit unserer Landes- regierung gar nicht gehen wollen: Warum sollten wir ohne Not auf unsere parlamenta- rische Regelungskompetenz verzichten und uns in Verhandlungen mit der Regierung über deren von uns für richtig gehaltene Informationspflichten begeben? Wir können das allein und souverän als Landesgesetzgeber festlegen, so wie es unsere Verfas- sung vorsieht, und wir sollten das auch tun.

Dem Anliegen der CDU-Fraktion nach näherer Konkretisierung der Informationspflich- ten stimmen wir zu. Da kann hier und da auch in der bisher gehandhabten Praxis das eine oder andere sicherlich verbessert werden. Denkbar wäre z.B. die ausdrückliche Aufnahme der Staatsverträge und Verordnungen in den Katalog der Unterrichtungsge- genstände. Und dass das Parlament von der Landesregierung zeitgleich mit Vereinen und Verbänden über Regierungsvorhaben unterrichtet wird, könnte ebenfalls aus- drücklich gesetzlich festgeschrieben werden.

Die Unterrichtungspflicht der Regierung ergibt sich zwar unabhängig von gesetzlichen Regelungen unmittelbar aus der Verfassung und kann auch ohne gesetzliche Konkre- tisierung erfolgen. Darüber hinausgehende Konkretisierungen der in Artikel 22 unserer Landesverfassung geregelten Informationspflichten gegenüber dem Landtag sowie insbesondere Unterrichtungswege und –modalitäten sowie sonstige Verfahrensregelungen könnten sinnvoll in einem ergän- zenden Gesetz geregelt werden. Da wir als Gesetzgeber auch aufgerufen sind, zu den Informationspflichten der Regierung gegenüber einzelnen Abgeordneten nach Artikel 23 unserer Landesverfassung Näheres zu regeln, bietet sich ein die Einzelheiten zu -3-



beiden Verfassungsvorschriften zusammenfassendes Informationsgesetz an. Darüber sollten wir im zuständigen Ausschuss reden und möglichst Einigkeit erzielen.

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