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18.02.04 , 16:48 Uhr
SPD

Ingrid Franzen zu TOP 7: Europäischer Haftbefehl wird Auslieferungsverfahren effizienter und schneller gestalten

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 18.02.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 7 – Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl (FDP-Antrag)


Ingrid Franzen:

Europäischer Haftbefehl wird Auslieferungsverfahren effizienter und schneller gestalten

Mehr Sicherheit steht nicht nur in Deutschland bei den Bürgerinnen und Bürgern hoch im Kurs. Das gilt sicher genauso, meine Damen und Herren, in ganz Europa, insbe- sondere auch in dem ab Mai 2004 erweiterten Europa. Dabei ist der Maßstab Europa eher noch zu klein gegriffen, denn nicht nur die Wirtschaft arbeitet zunehmend global. Das Verbrechen hat diese Dimension schon viel länger entdeckt und leider sehr erfolg- reich zu Lasten unserer Sicherheit betrieben.

Soviel einleitend aber auch als nicht zu vernachlässigender Maßstab zur Einleitung zu dem etwas sperrigen Thema: Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13.Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten.

Um auch das gleich zu Beginn zu sagen: Die SPD-Fraktion wird dem Antrag der FDP hier und heute nicht zustimmen. Ich beantrage die Überweisung dieses komplexen Themas in den Innen- und Rechtsauschuss federführend und in den Europaausschuss mitberatend.

Im Grundsatz ist der Europäische Haftbefehl zu begrüßen. Er ist der erste konkrete Schritt zur Verwirklichung der vom Europäischen Rat gewollten justiziellen Zusam- swig- Schle Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



menarbeit. Auch die leider bisher nicht beschlossen Europäische Verfassung wird hierzu grundsätzliche Aussagen treffen. Er hat eine längere Entstehungsgeschichte, die sicher nach dem 11. September 2001 beschleunigt wurde. Eine größere Öffent- lichkeit erlangte das Thema, weil der italienische Präsident Berlusconi von 32 Strafta- ten, für die der Haftbefehl gelten soll, nur sechs anerkennen wollte. Insbesondere woll- te er die Aufnahme von Wirtschaftsstraftaten verhindern. Das konnte abgewendet werden.

Denn, Herr Kubicki, der Rahmenbeschluss des Rates vom 13.Juni 2002 ist natürlich einstimmig erfolgt und ist damit auch für die Bundesrepublik rechtsverbindlich! Auch im Europäischen Parlament haben am 06.02.04 414 von 626 Abgeordneten dem Rah- menbeschluss zugestimmt und sich vorher sehr gründlich um grundrechtsrelevante Fragen gekümmert.

Der europäische Haftbefehl wird an die Stelle aller bisherigen Übereinkommen über die Auslieferung treten und das Verfahren effizienter und schneller gestalten Wollen wir das nicht auch ständig in Schleswig-Holstein? Der Haftbefehl soll für 32 Straftaten gelten, für die eine sog. Positivliste erstellt wurde. Das bedeutet, dass in diesen Fällen die ausländischen strafrechtlichen Entscheidungen anerkannt werden und auf die Prü- fung der beidseitigen Strafbarkeit verzichtet wird.

Wichtig für mich ist: Der Haftbefehl soll die europäische Menschrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der EU respektieren. Eine Auslieferung darf nicht erfolgen bei drohender Folter.

Selbstverständlich gab und gibt es bei diesem Umsetzungsverfahren eine Menge kriti- scher Punkte, die wir sicher im Ausschuss vertiefen können. Sie sind allerdings auch alle rechtzeitig – nämlich im Verfahren des Rahmenbeschlusses – vorgetragen wor- den. Beispielhaft verweise ich hier auf die Forderungen der Bundesrechtsanwalts- kammer vom 19.09.2001. -3-



Der Europäische Haftbefehl sollte uns in den Fachausschüssen auch Anlass sein, uns grundsätzlich mit dem Thema justizielle Zusammenarbeit in der EU zu beschäftigen

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