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18.02.04 , 17:51 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum europäischen Haftbefehl

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 7 – Europäischer Haftbefehl Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt für die rechtspolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Irene Fröhlich: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 063.04 / 18.02.2004

Harmonisierung ist nur dann ein Fortschritt, wenn die Beschuldigtenrechte gewahrt bleiben
Seit 1999 wird im Europäischen Rat die Forderung erhoben, gerichtliche Entscheidungen innerhalb der europäischen Union gegenseitig anzuerkennen. Im Juni 2002 ist ein Be- schluss des Rates über den Europäischen Haftbefehl gefasst worden. Dieser war von den Nationalstaaten bis zum 31. Dezember 2003 umzusetzen. Mehrere Mitgliedstaaten sind mit der Umsetzung allerdings noch im Verzug.
Kritisch wurde an diesem Beschluss vor allem die sogenannte Positivliste gesehen. Die- se umfasst einen Katalog von Straftaten, die ohne Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit zur Auslieferung führen sollen. Dies kann tatsächlich im schlimmsten Fall dazu führen, dass eine Deutsche oder ein Deutscher wegen eines Verhaltens ausgeliefert werden muss, das in der Bundesrepublik Deutschland selbst nicht unter Strafe gestellt ist.
Wir müssen allerdings erkennen, dass die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet ist, die innerstaatlichen Voraussetzungen zu schaffen, das im Beschluss des Rates vorgegebene Ziel auch zu erreichen. Allerdings müssen wir ebenfalls sehen, dass die europäischen Rahmenbeschlüsse nur hinsichtlich des Ziels verbindlich sind. Das schließt nicht aus, dass über die Wahl der Mittel noch Verbesserungen möglich sind.
Grüne Position war und ist immer: Die europäische Harmonisierung im Bereich der justi- ziellen Zusammenarbeit kann nur dann einen Fortschritt darstellen, wenn dabei die Ver- teidiger- und Beschuldigtenrechte nicht unter die Räder kommen.
1/2 Während der Bundestagsberatungen des Gesetzes zur nationalen Umsetzung werden wir daher auf Ergänzungen drängen, die im Rahmen der Vereinbarungen die Verteidiger- und damit Beschuldigtenrechte stärken. Es ist auch gründlich zu prüfen, wann im Einzel- fall allgemeine Rechtsgrundsätze eine Auslieferung trotz Straftatbestands aus der Posi- tivliste unzulässig machen könnten.
Die hier in diesem Antrag aufgestellte Forderung nach Boykottierung des völkerrechtlich verbindlichen Beschlusses bringt uns weder in der bundespolitischen noch in der europä- ischen Debatte weiter.
EuropäerInnen müssen zudem wissen, dass sie sich auch im europäischen Ausland die dort jeweils geltenden Gesetze halten müssen.

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