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Monika Heinold zur Verteuerung der sogenannten "Alcopops"
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 14 – “Alcopops“ Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Monika Heinold: Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 075.04 / 19.02.2004Jugendschutz muss vor Profitinteresse stehenDer Markt für alkoholische Mixgetränke boomt. Wurden im Jahr 2002 allein von den har- ten Spirituosenmischgetränken 80 Millionen Flaschen verkauft, so verdreifachte sich die- se Zahl in den ersten zehn Monaten des Jahres 2003 – für die Hersteller ein lukratives Geschäft.Limonade mit hochprozentigem Wodka, Rum oder Whiskey gemischt, wird wegen des fruchtig-süßen Geschmacks gerade von jungen Menschen gerne getrunken und dabei in ihrer Wirkung unterschätzt.Den wenigsten Jugendlichen ist klar, dass sie mit einer Flasche dieses Getränkes bis zu zwei Gläschen Schnaps trinken, eingebettet in ein chemikalisches Sammelsurium, das zumindest mich schon beim Lesen der Inhaltsangabe davon überzeugt hat, dass nichts über ein gutes Bier mit seinem Reinheitsgebot geht.Alkopops gelten deshalb zurecht als Einstiegsdroge. Schon heute haben 9 Millionen Menschen in Deutschland ein gravierendes Alkoholproblem, etwa 1,6 Millionen Men- schen sind alkoholabhängig. 42.000 Menschen sterben jedes Jahr an den Folgen des Alkoholkonsums.Angesichts dieser Zahlen ist es grob fahrlässig, wenn Kindern und Jugendlichen durch diese Drinks und deren verlockende Werbung der Weg in den Alkoholkonsum noch schmackhafter gemacht wird.Im Januar war in einer großen deutschen Wochenzeitschrift zu lesen, dass bei einer Be- fragung unter 1000 Jugendlichen 48 Prozent der 14 bis 17-Jährigen angaben, mindes- tens einmal pro Monat Alkopops wie „Rigo“ oder „Smirnoff Ice“ zu trinken. Je älter die be- fragten Personen waren, desto geringer wurde der Anteil der Alkopops-Konsumenten.1/2 Vor diesem Hintergrund kritisieren Verbraucherschutzverbände zu Recht, dass die Pro- duzenten der Mixgetränke mit ihrer Werbung in Sprache und Gestaltung gezielt junge Konsumenten ansprechen.Die Politik hat bereits auf diese Entwicklung reagiert. Am 25. Juni 2003 billigte das Bun- deskabinett den Aktionsplan Drogen und Sucht, der den nationalen Rauschgiftbekämp- fungsplan aus dem Jahre 1990 ablöst.Während früher das Schwergewicht auf der Repression lag, sind heute Prävention, Bera- tung und Angebotsreduzierung drei Säulen der neuen Gesundheitspolitik, die hier zu Anwendung kommen.Der Aktionsplan macht deutlich, dass neben der Aufklärung in Schule und Elternhaus auch Handel und Gewerbetreibende ihrer Verantwortung für die Einhaltung der Jugend- schutz-Vorschriften nachkommen müssen.Denn Biermischungen dürfen nur an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden, Spiri- tuosenmischungen nur an volljährige Personen verkauft werden. Offensichtlich ist vielen Jugendlichen, Eltern und VerkäuferInnen nicht klar, dass dazu auch die Alkopops gehö- ren!Die verantwortlichen PolitikerInnen in Berlin planen außerdem eine Sonderabgaben oder zusätzliche Steuern für die neuen Designerdrinks. Ziel ist es, den Preis dieser Mixgeträn- ke so zu verteuern, dass sich Kinder und Jugendliche diese schlichtweg nicht mehr leis- ten können.Meine Fraktion begrüßt dieses Überlegungen, und auch unsere Jugendministerin Anne Lütkes hat schon vor Monaten darauf aufmerksam gemacht, dass in dieser Frage Ju- gendschutz vor Profitinteresse gehen muss. Dabei können wir uns Frankreich als Vorbild nehmen: Hier gibt es seit 1997 eine Sonderabgabe zugunsten des nationalen Sozialver- sicherungssystems. Dadurch ist der Markt für Alkopops zusammenbebrochen.Deshalb begrüße ich die Diskussion über eine deutliche Verteuerung von Alkopops durch Abgaben oder Steuern. Meine Recherche in Berlin hat erbracht, dass dort zur Zeit sehr differenziert diskutiert und abgewogen wird, ob die Einführung zweckgebundener Son- derabgaben oder aber zusätzlicher Steuern besser geeignet sind, zumal auch EU- rechtliche Aspekte zu beachten sind. Sollte sich der Bundestag für eine Abgabe ent- scheiden, können diese Einnahmen zweckgebunden ausgegeben werden und beispiels- weise die Suchtprävention verstärken.Aber auch bei einer zusätzlichen Steuer auf Alkopops hat der Gesetzgeber die morali- sche Pflicht, ausreichende Mittel für Präventionsmaßnahmen bereit zu stellen. Die Dis- kussion ist also im vollen Gange, und es ist mir Sicherheit hilfreich, wenn Schleswig- Holstein eine Verteuerung der Alkopops unterstützt und im Gegenzug ausreichende Prä- ventionsmaßnahmen einfordert. ***