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20.02.04 , 11:16 Uhr
SPD

Ingrid Franzen zu TOP 3: Reform der Juristenausbildung nich verzögern

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 20.02.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 3 – Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung von Juristinnen und Juristen im Land Schleswig-Holstein (Ju- ristenausbildungsgesetz)

Ingrid Franzen:

Reform der Juristenausbildung nicht verzögern

Heute wird in zweiter Lesung das Gesetz über die Ausbildung von Juristinnen und Ju- risten im Land Schleswig-Holstein verabschiedet. Es wird auch Zeit, denn das Bundes- rahmengesetz ist bereits seit 1. Juli 2003 in Kraft, viele andere Bundesländer haben die Umsetzung des Rahmenrechts in Landesrecht bereits abgeschlossen.

Brauchen wir diese Reform – ja schon fast das neue Unwort des Jahres – und was bringt sie? Beides will ich im Namen der SPD-Landtagsfraktion ausdrücklich bejahen. Nach ausführlicher 1. Lesung und Beratung will ich Ihnen und mir umfängliche Be- gründungen dazu ersparen. Nur drei Schlagworte will ich nennen für die Reform: 1. Die Wahlfachprüfungen werden vollständig auf die Universitäten übertragen, so dass ihnen damit ein wesentlicher Teil der Examensprüfungen selbst obliegt, jedoch das 1. Staatsexamen erhalten bleibt. 2. Mit der Aufnahme neuer interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen und dem Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen erfolgt eine längst fällige inhaltliche Reform und Anpassung an den internationalen Bedarf. Künftige Generationen von JuristInnen werden durch vertiefte Kenntnisse der Kommunikation, Verfah- ren außergerichtlicher Streiterledigung besser auf die alltäglichen Anforderun- gen vorbereitet sein.


Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



3. In der Referendarausbildung wird durch die Erhöhung der anwaltlichen Ausbil- dungsstation von vier auf neun Monate endlich der Tatsache Rechnung getra- gen, dass 80 % der Referendare nach dem 2. Examen in eine anwaltliche Tä- tigkeit gehen.

Dank der gründlichen Auswertung der erneuten Anhörung durch das Justizministeri- um, einer interfraktionellen Initiative und einer Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses schlagen wir Ihnen zwei Änderungen zum vorliegenden Gesetz- entwurf vor:

1. Die Änderung in § 7 schließt eine Gesetzeslücke für die Gewichtung der Prü- fungsteile – schriftlich und mündlich – innerhalb der Schwerpunktprüfung. Fer- ner ermöglicht sie den Universitäten, den Umfang von Prüfungsarbeiten zu be- grenzen. Letzteres ist gut für die Studenten, die ein Thema kurz und prägnant bearbeiten lernen, und es entlastet die Prüfer. 2. Mit den Änderungen in § 15 schaffen wir weichere Übergangsfristen, die insbe- sondere Studenten zugute kommen, die durch Auslandssemester, Gremienar- beit oder Elternschaft benachteiligt wären.

Wichtig ist mir und der SPD-Fraktion allerdings auch bei diesen Änderungen, dass die Reform der Juristenausbildung nicht verzögert sondern zügig in Angriff genommen und umgesetzt wird. Dazu gibt es mehr Bereitschaft bei der Universität und den Anwälten, als die Opposition uns glauben machen will.

Zur Haltung der CDU-Fraktion, die laut Aussage des Kollegen Geißler im Innen- und Rechtsausschuss das JAG ablehnen wird, zwei kurze Anmerkungen:

1. 1. Sie fordern, weit aus mehr Regelungen im Gesetz zu treffen statt, wie vor- gesehen, in der Verordnung. Das, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, -3-



widerspricht allen Regeln der Kunst moderner und effizienter Gesetzgebung und ist in der Modernisierungsdebatte eine tolle Rolle rückwärts. 2. 2. Ferner wollen sie das JAG heute ablehnen, weil rot/grün Ihnen im Aus- schuss nicht gefolgt ist, bei einer im jetzigen Beratungsstand noch vorzuneh- menden mündlichen Anhörung, und zwar ausschließlich der CAU. Dabei wäre es um mehr Finanzmittel für die Reformen gegangen. Fakt ist aber, meine Da- men und Herren, dass Landesregierung und CAU für den Zweitraum 2004 - 2008 eine Zielvereinbarung abgeschlossenen haben mit jährlich ca.134 Mio € für laufende Kosten und 3,8 Mio € für Investitionen, beides ohne Klinika. Ferner werden die Kosten für Tarifsteigerungen draufgelegt. Und – im Zusammenhang mit dem JAG besonders zu beachten – die CAU ist verpflichtet, zur Weiterent- wicklung wettbewerbsfähiger Studienstrukturen (wörtliches Zitat aus der Ver- einbarung).

Vielleicht, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, schließen Sie sich doch noch der großen Mehrheit des Landstages an und stimmen dem Juristenausbildungsgesetz in der jetzigen Fassung zu.

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