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Irene Fröhlich zum Großen Lauschangriff
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 088.04 / 03.03.2004Ein klarer Auftrag zum Handeln: Staatliches Abhören muss eingegrenzt werdenZum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Irene Fröhlich:Der Große Lauschangriff wurde seinerzeit damit begründet, dass er angeblich unver- zichtbar für die Verfolgung schwerer Straftaten sei. Fünf Jahre Anwendung konnten die- se Unverzichtbarkeit nicht belegen. Das Instrument kam sowieso nur in wenigen Fällen pro Jahr zum Einsatz, bei denen bisher keine spektakulären Ermittlungserfolge bekannt wurden. Von einer effizienten Ermittlungsmethode kann also keineswegs die Rede sein.Die heute verkündete Entscheidung gibt einen klaren Auftrag zu Handeln. Alle Regelun- gen der Kommunikationsüberwachung müssen nun überprüft werden. Staatliches Abhö- ren von Bürgerinnen und Bürgern muss deutlich eingegrenzt und eingeschränkt werden.Die vom Bundesverfassungsgericht sehr sorgfältig und konkret beschriebenen Grenzen des Belauschens gelten nicht nur für den sogenannten großen Lauschangriff, sondern auch für die Telekommunikationsüberwachung. Insgesamt werden unsere Warnungen von 1998 bestätigt. ***