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10.03.04 , 12:00 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zur DNA-Analyse

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 23 – Erweiterung des Einsatzes der DNA- Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Analyse Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt die innen- und rechtspolitische Sprecherin Mobil: 0172/541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Irene Fröhlich: Nr. 098.04 / 10.03.2004



Gefährlichkeitsprognose ist unverzichtbar
Im letzten Jahr debattierten wir in erster Lesung über den vorliegenden CDU-Antrag. Mittlerweile hatten wir nicht nur umfangreiche Ausschussberatungen, sondern auch eine unvorhergesehen lebhafte Debatte über die Ausweitung der DNA-Analyse als erken- nungsdienstliche Maßnahme. Leider wird – wie so oft – auch in dieser öffentlichen De- batte die Frage nach der Ausweitung der DNA-Maßnahme auf eine simple Ja-Nein-Frage reduziert. Sie umfasst jedoch verschiedenste Problemfelder:
- Der Begriff „DNA-Analyse“ beinhaltet unterschiedliche Maßnahmen: Die Untersuchung von Tatortspuren, die Untersuchung von Vergleichsmaterial Verdächtiger, und die Spei- cherung des Analyseergebnisses in Datenbanken. Alle Maßnahmen sind unterschiedlich zu beurteilen.
- Die geltenden Regelungen zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen sind – unabhängig von der Frage nach der DNA-Analyse – unbefriedigend geregelt. Die Strafprozessord- nung verlangt lediglich einen Anfangsverdacht ohne Qualifikation der Anlasstat. Eine Lö- schung der Daten ist nur bei festgestellter Unschuld vorgesehen. Dies ist rechtsstaatlich nicht haltbar, wir möchten dies ändern
- Die Forschung in diesem Bereich entwickelt sich, auch unter wirtschaftlichem Druck, rasant weiter. Es muss also von vorne herein der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die heutige Beurteilung der Eingriffsintensität in einigen Jahren aufgrund besserer gentechnischer Entschlüsselungsmöglichkeiten vermutlich überholt sein wird.


1/2 - Trotz zunehmender Privatisierung bei der Durchführung der DNA-Analyse ist die Frage der Qualitätskontrolle bisher rechtlich weitgehend ungeklärt.
Der Antrag der CDU betrifft lediglich die Speicherung des DNA-Identitätsprofils. Dabei soll auf die Gefährlichkeitsprognose verzichtet werden. Dies ist nicht nur ein inhaltlich fal- scher Ansatz, sondern es ist auch ein Antrag, der die meisten Fragen zum Thema unbe- antwortet lässt.
Die DNA-Analyse ist ein hoch effizientes und sehr zuverlässiges Ermittlungsinstrument, das von hoher Bedeutung für die kriminalistische Arbeit ist und weiterhin sein wird. Aller- dings stellt die Analyse in Verbindung mit der Speicherung der daraus gewonnenen Da- ten einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar. Ein solcher Eingriff benötigt zur Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gesetzlich ausformulierte Be- schränkungen, eine der wichtigsten Beschränkungen ist die Gefährlichkeitsprognose. Wir werden den vorliegenden Antrag daher ablehnen.
Die Sensibilität der in den Körperzellen gespeicherten Daten macht es weiterhin unbe- dingt erforderlich, den Vorgang gegen Fehler durch Qualitätsmängel in der Untersuchung und gegen missbräuchliche Ausweitung zu sichern. Eine wirksame einheitliche staatliche Qualitätskontrolle privatwirtschaftlich betriebener Labore muss daher eingeführt werden. Weiterhin müssen unabhängige Stellen, wie zum Beispiel die Datenschutzbeauftragten, Kontrollrechte zur Verhütung von Missbrauch, d.h. die Ausweitung der Analyse über das Identifizierungsmuster hinaus, erhalten.
Die DNA-Analyse in ihrer jetzigen Handhabung besitzt nur wenig Aussagekraft über per- sönliche Erbinformationen. Die wissenschaftliche Forschung entwickelt sich allerdings – auch unter ökonomischem Druck – weiter. Das muss durch ständige Weiterentwicklung des Rechts berücksichtigt werden. Ein Mittel hierzu könnte die Befristung entsprechender Eingriffsermächtigungen sein.

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