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Heiner Garg: "Wir wollen keine unverhältnismäßige Ausweitung der DNA-Analyse"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 090/2004 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Kiel, Mittwoch, 10. März 2004 Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Rechtspolitik/DNA-Analyse Veronika Kolb, MdLHeiner Garg: „Wir wollen keine unverhältnismäßige www.fdp-sh.de Ausweitung der DNA-Analyse“ In seinem Redebeitrag zu TOP 23 (DNA-Analyse) erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Ich bin außerordentlich glücklich darüber, dass wir heute noch einmal über den CDU-Antrag zur Ausweitung der Anwendung von DNA-Analysen debattieren. Wir können durch die Diskussion hier und heute ein klares Zeichen setzen, in welche Richtung die Sicherheitspolitik eines liberalen Rechtsstaates zeigen soll.Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 03. März 2004 hat es gezeigt. Wir müssen uns der Grenzen der Gefahrenabwehr im Spannungsverhältnis zur freiheitlichen Gesellschaft immer wieder neu besinnen.Eins lässt sich feststellen: Beim höchsten deutschen Gericht haben Freiheits- und Bürgerrechte weiterhin Konjunktur. Die Entscheidung hat aber nicht nur juristisch festgestellt, dass ein Großteil der in der Strafprozessordnung zum großen Lauschangriff getroffenen Regelungen verfassungswidrig sind.Dieses Urteil ist geradezu eine rote Karte für die politischen Gruppen, die den staatlichen Organen immer neue Eingriffsbefugnisse in die persönliche Lebenssphäre der Bürgerinnen und Bürger geben und dabei die rechtsstaatliche Grundordnung auf dem Altar des Sicherheitsstaates, des Überwachungsstaates opfern wollen.Diese rote Karte bedeutet nichts anderes als den Auftrag an die Politik, dass solche Mitspieler das Spielfeld der inneren Sicherheit zu verlassen haben.Der Dank meiner Fraktion geht insbesondere an die drei liberalen FDP- Politiker, die gegen eine solche Politik erfolgreich gekämpft haben, die einen Sieg für den Rechtsstaat errungen haben und die sich immer der Unterstützung der liberalen Parteifreunde aus Schleswig-Holstein sicher sein konnten. Wo waren hier eigentlich die Grünen?Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Ganz in diesem Sinne wird meine Fraktion der vorliegenden Beschlussvorlage des Innen- und Rechtsausschusses zustimmen und der nach unserer Auffassung unverhältnismäßige Ausweitung der DNA-Analyse – wie sie die Union beabsichtigt – eine Absage erteilen.Es ist so: Die von der CDU vorgeschlagene Ausweitung der DNA-Analyse ist Ausgangslage höchst problematisch. In seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2000 hat das Bundesverfassungsgericht klare Grenzen gesetzt. Kriminalistische Nützlichkeit genügt nicht als Rechtfertigung für die DNA- Analyse. Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht müssen verhältnismäßig sein. Erst ab dem Bereich der sogenannten mittleren Kriminalität ist die DNA-Analyse rechtlich überhaupt zulässig.Die CDU will aber die DNA-Analyse auch bei Personen vornehmen lassen, die eines sonstigen Vergehens mit sexuellem Hintergrund verdächtig sind. Dazu gehört unter anderem § 183 Strafgesetzbuch – Exhibitionistische Handlungen.Exhibitionistische Handlungen im Sinne des § 183 StGB sind im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht – also bis zu einem Jahr.Das ist nun so ziemlich das unterste Maß der Strafzumessung. Vom Bereich der mittleren Kriminalität kann keine Rede sein. Dazu kommt, dass nach einer Studie der Göttinger Universität bei exhibitionistischen Straftätern mit einer Wahrscheinlichkeit von ein bis zwei Prozent mit der späteren Begehung eines Gewaltdelikts zu rechnen ist. Dies rechtfertigt keine Änderung der Strafprozessordnung in dem von der CDU verlangten Maß.Im übrigen ist seit dem sogenannten Volkszählungsurteil bekannt, dass die sogenannte Vorratsdatenspeicherung unzulässig ist. Die Tatsache, dass die CDU nun wegen ein bis zwei Prozent potentieller Gewalttäter 98-99 Prozent Harmlose, die sich gerne öffentlich zeigen, auch in einer DNA-Datei erfassen wollen, spricht dafür, dass sie es genau auf eine solche Vorratsdatenspeicherung anlegt. Damit ignoriert die Union ein zweites Mal die Vorgaben der Verfassungsrechtsprechung.Ähnliches gilt für den von der CDU geforderten Wegfall der Gefährlichkeitsprognose.Eins will ich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich klarstellen. Der Besuch des Innen- und Rechtsausschusses im Dezember beim Landeskriminalamt (LKA) hat allen dort Anwesenden deutlich vor Augen geführt, wie verantwortungsvoll in Schleswig-Holstein beim LKA mit den DNA-Spuren umgegangen wird. Ein Missbrauch mit diesen Spuren ist in unserem Bundesland nahezu auszuschließen.Darum geht es aber bei der Bewertung des CDU-Antrages nicht.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/