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10.03.04 , 12:48 Uhr
SPD

Andreas Beran zu TOP 6: Verschlechterung durch neue EU-Vorgabe?

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 10.03.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 6 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufegesetzes

Andreas Beran:

Verschlechterung durch neue EU-Vorgabe?

Auf den Inhalt des Gesetzes ist bereits eingehend eingegangen worden. Dafür herzli- chen Dank, so kann ich Ihnen und mir Wiederholungen ersparen. – Als ich den Ge- setzentwurf zugesandt bekam, habe ich ihn erst einmal in meiner Arbeit hinten ange- stellt. Na ja, habe ich mir gedacht, schon wieder mal so ein europäisches Rechtsrah- mengesetz, das wir nur umzusetzen haben, uninteressant.

Dann, vergangene Woche, hieß es auf einmal, ich solle mich für die Fraktion um die- sen Gesetzentwurf kümmern. Warum ausgerechnet ich, hätten ja auch die Europäer machen können. Dann las ich zur Vorbereitung den Gesetzentwurf durch und war er- staunt, was ich da erfahren durfte. Nun gut, die gegenseitige Anerkennung in den EU- Mitgliedsländern von Weiterbildungsabschlüssen von Fach- und Zahnärzten, das fand ich in Ordnung, und das war aus meiner Sicht von wenig Brisanz.

Aber dann ging es um die „Fachärztin für Allgemeinmedizin“ bzw. den „Facharzt für Allgemeinmedizin“. Der Begriff als solches war mir schon suspekt, denn wie kann et- was Allgemeines gleichzeitig etwas Fachliches sein. Dann holte ich Erkundigungen ein, führte zum Beispiel lange Telefonate mit „Allgemeinmedizinern“ und ich fühlte mich bestätigt, dass unsere „Allgemeinmediziner“ wirklich Fachleute sind.


Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Fünf Jahre dauert in Deutschland diese Weiterbildung und danach erst darf sich der studierte Mediziner „Facharzt für Allgemeinmedizin“ nennen. In den fünf Jahren muss ein Mediziner als Assistenzarzt z.B. beim Internisten, Kinderarzt, Chirurgen und weite- ren Fachärzten assistiert haben. Gleichzeitig hat er bei der Ärztekammer 360 theoreti- sche Stunden zu absolvieren.

Mir wurde an dieser Stelle deutlich, warum der „Facharzt für Allgemeinmedizin“ im Rahmen der Gesundheitsreform so eine Schlüsselstellung erhalten soll, denn, er hat den besten Allgemein-Überblick über die medizinischen Bereiche und kann meiner Meinung nach auch am ehesten erkennen, mit welchen anderen Fachärzten er in dem ein oder anderen Fall zusammenarbeiten muss. Wenn es einen gibt, der die „Patien- tengeschichte“ umfassend kennt, dann ist es der „Facharzt für Allgemeinmedizin“, mit seiner Stellung als Lotse im Gesundheitssystem!

Nun entnehme ich dem Gesetzentwurf, dass die EU als Mindeststandard nur eine drei jährige Weiterbildung für diesen Facharzt festsetzt. Was bedeutet dies für die Qualität der künftigen Fachärztinnen für Allgemeinmedizin? Führt dies zu einer Verschlechte- rung der Fachlichkeit, oder aber waren wir Deutschen nur schon wieder mal zu gründ- lich in dem, was wir taten? Wird die Weiterbildung bei uns weiterhin fünf Jahre dauern oder wird sie auf drei Jahre verkürzt?

Welche Auswirkungen auf unsere Versorgung mit „Allgemeinmedizinern“ wird dieses neue Gesetz haben? Kann es auch dazu führen, dass bei einer kürzeren Weiterbil- dungsmaßnahme mehr Mediziner diese fachliche Weiterbildung absolvieren? Vielleicht führt dies ja auch dazu, dass unser Mangel an „Allgemeinmedizinern“ in der Fläche behoben werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind erst in der ersten Lesung des Gesetzent- wurfes. Es bleibt uns die Zeit, diese und weitere Fragen in der Ausschussberatung zu klären. Ich beantrage daher für die SPD-Fraktion die Überweisung des Gesetzentwur- fes in den Sozialausschuss.

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