Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Neu !!! Veronika Kolb zum Erhalt der Jugendaufbauwerke Neu !!!
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 093/2004 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 10. März 2004 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdLJugendaufbauwerk Schleswig-Holstein Veronika Kolb, MdLVeronika Kolb zum Erhalt der Jugendaufbauwerke www.fdp-sh.de In ihrem Redebeitrag zu TOP 22 (Jugendaufbauwerk in Schleswig- Holstein, Resolution des Sozialausschusses) sagte die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Veronika Kolb:„In Schleswig-Holstein herrscht derzeit die höchste Arbeitslosigkeit seit 50 Jahren. Und ein Ende ist bisher nicht abzusehen. Im Gegenteil: Auch im Februar 2004 ist die Zahl der arbeitslos gemeldeten Frauen und Männer weiter gestiegen. Genauso dramatisch ist die Situation der jungen Menschen unter 25 Jahre: Obwohl bereits eine Vielzahl von Jugendlichen nicht mehr in der offiziellen Statistik ausgewiesen werden, weil sie sich in verschiedenen Weiterbildungs-, Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen befinden, sind derzeit fast 18.000 Jugendliche offiziell in Schleswig- Holstein arbeitslos gemeldet.Aus einer ähnlichen Situation heraus wurde 1949 von Seiten des Landes Schleswig-Holstein das Gesetz über das Jugendaufbauwerk verabschiedet. Ziel des Gesetzes war es, junge Menschen durch ein „Vorschaltjahr“ sozial zu stabilisieren, ihnen eine gesellschaftliche Orientierung zu geben und sie beruflich zu prägen. Darüber hinaus sollten die Jugendaufbauwerke die Jugendlichen vor Instabilität und Perspektivlosigkeit aufgrund der drohenden Arbeitslosigkeit bewahren. Seit dem leisten die 20 Jugendaufbauwerke mit ihren heute rund 600 Voll- und Teilzeitbeschäftigten und 3.862 Plätzen in Schleswig-Holstein einen wichtigen Beitrag, um u.a. besondere Härten für benachteiligte Jugendliche zu lindern.Im Laufe der Zeit wurde auf der Grundlage des SGB III das Jugendaufbauwerk in enger Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeit, bzw. mit der heutigen Bundesagentur für Arbeit, zu einer berufsfördernden Einrichtung.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Zwar verfolgen die Einrichtungen der Jugendaufbauwerke vorrangig soziale Belange und damit keine erwerbswirtschaftlichen Ziele - doch eben auch die Integration von Jugendlichen in den 1. Arbeitsmarkt.Damit steht das Jugendaufbauwerk in direkter Konkurrenz zu anderen privaten Anbietern auf dem Aus- und Weiterbildungsmarkt, die ebenfalls berufsfördernde Maßnahmen anbieten und muss sich an der Verdingungsordnung für Leistungen, messen lassen.Im Gegensatz zu privaten Anbietern haben die Einrichtungen des Jugendaufbauwerks entscheidende Wettbewerbsvorteile, da diese vom Land Schleswig-Holstein Zuschüsse erhalten, mit der Öffentlichen Hand als Gewährsträger Vorteile bei der Vergabe von Krediten haben, darüber hinaus genießen sie oftmals steuerliche Vorteile.Daher ist schon die Kalkulation des Jugendaufbauwerkes bei der öffentlichen Vergabe von Aufträgen eine andere, als die von privaten Trägern.Aus diesem Grund hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im Rahmen einer Wettbewerbsklage aus formalen Gründen feststellen müssen, dass die Einrichtungen des Jugendaufbauwerkes an öffentlichen Ausschreibung der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr teilnehmen dürfen.Die Jugendaufbauwerke leisten in unserem Land eine ungeheure wichtige Aufgabe.Nochmals: Sie sind damals gegründet worden „um die Berufsnot der Jugend zu steuern und den Gefahren der Arbeitslosigkeit zu begegnen“, wie es das Gesetz formuliert.Diese Aufgabe ist heute so aktuell wie bei der Gründung 1949.Deshalb ist es wichtig, durch entsprechende Maßnahmen dazu beizutragen, dass die Institution Jugendaufbauwerk in Schleswig-Holstein weiterhin erhalten bleibt.Das bedeutet aber auch, dass sich die Einrichtungen der Jugendaufbauwerke Schleswig-Holstein den geänderten Anforderungen stellen.Welche Änderungen möglich sind, wurde bereits in der Begründung des Urteils des OLG Düsseldorf aufgezeigt:Dazu gehört beispielsweise die Ausgliederung der Angebote des Jugendaufbauwerks in neue Rechtsformen, mit denen das Jugendaufbauwerk am Ausschreibungsverfahren teilnehmen möchte.Vor dem Hintergrund, dass die berechtigten Interessen privater Anbieter auf einen fairen Wettbewerb angewiesen sind und andererseits Angebote von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, die nicht primär auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet, aber von regionalpolitischer Bedeutung sind, müssen schnellstmöglichst Lösungen gefunden werden.Deshalb unterstützen wir diese Resolution.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/