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Claus Hopp: Landeswaldgesetzentwurf kein großer Wurf
Nr. 145/04 10. März 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deUmweltpolitik TOP 7 Claus Hopp: Landeswaldgesetzentwurf – kein großer WurfNachdem der schleswig-holsteinische Landtag vor nicht einmal drei Wochen den 6. Forstbericht debattiert hat, diskutiert er in der aktuellen Tagung mit der Novellierung des Landeswaldgesetzes wiederholt eine ähnliche Thematik.Wenn die Signale aus Berlin stimmen, dann arbeitet die Bundesregierung gerade an einer Novellierung des Bundeswaldgesetzes. In diesem Zusammenhang muss die Frage erlaubt sein, ob es nicht besser wäre, die Rahmengesetzgebung des Bundes abzuwarten, bevor man auf Landesebene aktiv wird.Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich positiv vermerken, dass die Landesregierung zum Beispiel beim Betretungsrecht gegenüber dem Referentenentwurf eine deutlich klarere Formulierung gefunden hat.Des weiteren möchte ich davor warnen, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, sowohl für Alt- und Totholzanteile als auch für die Herausnahme von Flächen aus der Bewirtschaftung Prozentzahlen im Gesetzentwurf festzuschreiben. Schon jetzt ist Schleswig-Holstein das waldärmste Bundesland, weitere Reglementierungen und Einengungen sind wenig geeignet, die Bereitschaft zur Wiederaufforstung zu steigern.Im Jahre 2001 wurden gerade einmal gerade 19 Hektar Wald aufgeforstet.Auch muss im Zusammenhang mit der Gesetzesnovellierung über die Möglichkeit der Reduzierung von Zuschüssen für die Landesforstverwaltung nachgedacht werden. Wenn auf der einen Seite Privatwaldbesitzer ohne Zuschüsse auskommen, ist nicht einzusehen, warum der Steuerzahler – besonders in Zeiten knappen Geldes – jedes Jahr der Landesforstverwaltung mit 10 Millionen Euro unter die Arme greifen muss.Im § 3 ist jetzt die forstliche Rahmenplanung vorgesehen. Auf die dortige Präzisierung der Darstellung könnte durchaus verzichtet werden, zumindest sollte man darüber nachdenken. Der vorgesehene § 4 regelt Selbstverständliches im Umgang mit Behörden und könnte daher ebenfalls weggelassen werden.Der § 5 regelt die ordnungsgemäße Forstwirtschaft, in dem er im Absatz 2 die Grundsätze der guten fachlichen Praxis in elf Ziffern näher definiert. Dies schränkt die Freiheit bei der Bewirtschaftung des Waldes stark ein.Zusammenfassend möchte ich der Landesregierung den Vorwurf machen, dass dieser Gesetzentwurf nicht der „große Wurf“ ist. Der Gesetzentwurf • greift der Bundesgesetzgebung vor, • hat nicht die Chance auf eine umfassende Vereinfachung des Gesetzes genutzt, • führt zu einer weiteren überflüssigen Verökologisierung der Gesetze und ist wenig geeignet, Schleswig-Holstein aus der Situation des waldärmsten Bundeslandes herauszuführen.Ich gehe davon aus, dass der vorliegende Gesetzentwurf federführend im Umweltausschuss und mitberatend im Agrarausschuss beraten wird und gemeinsam eine umfangreiche Anhörung durchgeführt wird, um für den schleswig-holsteinischen Wald zu retten, was zu retten ist.