Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

10.03.04 , 16:09 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Landeswaldgesetz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 7 – Landeswaldgesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Detlef Matthiessen: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 102.04 / 10.03.2004


Naturnaher Wald in Schleswig-Holstein
Die von SPD und Grünen im Koalitionsvertrag festgeschriebene Waldpolitik fordert eine na- turnahe Waldbewirtschaftung. Diese wurzelt auf dem Postulat der Waldbewirtschaftung des 19. Jahrhunderts, durch die der Begriff „Nachhaltigkeit“ überhaupt erst aufkam. Es ist aller- dings so, dass sich der Begriff Nachhaltigkeit in der Waldbewirtschaftung heutzutage kom- plexer darstellt als vor 150 Jahren. Das schließt die Verzahnung der Landeswaldpolitik mit Klimaschutz, Naturschutz und Bildung ein.
Deshalb ist mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) neben dem geltenden Bundeswaldgesetz ein neuer naturschutzrechtlicher Rahmen vorgegeben. Die Vorschriften des BNatSchG zur forstlichen Nutzung des Waldes sollen in Schleswig-Holstein im neuen Landeswaldgesetz umgesetzt werden.
Daher gehört zur guten fachlichen Praxis in Zukunft neben einer nachhaltigen wirtschaftli- chen Nutzung auch die Erhaltung der Waldökosysteme als Lebensraum einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt. Dazu gehören unter anderem auch eine waldverträgliche Wilddichte, Verzicht auf Düngung, Pestizideinsatz, Entwässerungsmaßnahmen und Kahlschlag sowie der Ausschluss von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen im schleswig-holsteinischen Wald.
Das alte Waldgesetz erlaubt Kahlschlag, indem es diesen lediglich für hiebunreife Bestände untersagt, und verbietet „eine bestimmte Art forstlicher Bewirtschaftung vorzuschreiben.“
Demgegenüber ist das neue Gesetz ein großer Fortschritt.


1/2 Während das alte Gesetz eine Bewirtschaftungspflicht vorschreibt, ist jetzt geplant, auch ein Herausnehmen aus der Bewirtschaftung zuzulassen. Das kann für viele Waldbesitzer attrak- tiv sein.
Leider müssen wir einen nahezu unverändert dramatisch hohen Anteil geschädigter Bäume in unseren Wäldern zur Kenntnis nehmen. Der durch das neue Waldgesetz gestärkte natur- nahe Waldbau trägt zur Stabilisierung unserer Wälder gegen Waldschadenseinflüsse bei. Auch die Bevorzugung standortheimischer Baumarten trägt zur ökologischen und ökonomi- schen Stabilisierung unserer Wälder bei.
Deshalb muss der Wald und seine Bewirtschaftung trotz stürmischer Zeiten – ich möchte sa- gen – ein Herzensanliegen der Landespolitik bleiben. Ob wir Politikerinnen und Politiker uns wirklich um zukünftige Generationen gekümmert haben, werden unsere Kinder gerade am und im Wald hautnah erleben.
Umstritten ist das Betretungsrecht der Wälder auch außerhalb der Wege. Dies ist in allen an- deren Bundesländern möglich und sollte nun auch endlich in Schleswig-Holstein möglich gemacht werden. Dem steht nach wie vor die Möglichkeit einer Sperrung von Waldgebieten gegenüber und – ganz wichtig - eine Klarstellung der Verkehrssicherungspflicht, wonach das Risiko waldtypischer Gefahren auf den Betreter übergeht. Bei Dunkelheit ist das Betreten der Flächen untersagt. Ich denke, das neue Betretungsrecht ist ein Fortschritt und alle Seiten werden mit den neuen Regeln leben können.
Der damit verbundene Wegfall der Ausweisung von Erholungswäldern führt auch zu einer Verschlankung des Regelungsdickichts. Das neue Waldgesetz weist 44 Paragraphen auf gegenüber 51 im alten Gesetz. Neben dem Betreten für Fußgänger wird in der Beratung auch eine Öffnung für Reiter zu diskutieren sein, ein weiteres spannendes Thema.

***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen