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Torsten Geerdts: Hartz IV finanzielle Lasten dürfen nicht bei den Kommunen hängen bleiben!
Nr. 151/04 10. März 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deSozialpolitik TOP 14 Torsten Geerdts: „Hartz IV – finanzielle Lasten dürfen nicht bei den Kommunen hängen bleiben!“Die CDU-Landtagsfraktion hat sich stets für eine Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe ausgesprochen. Der Vermittlungsausschuss hat sich auf Initiative der CDU und der CSU dafür stark gemacht, den Kommunen ein Optionsrecht bei der Anwendung des 4. Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt einzuräumen.Die CDU-Landtagsfraktion ist davon überzeugt, dass auf der kommunalen Ebene eine weit aus größere Kompetenz vorhanden ist, Langzeitarbeitslose zielgerichtet in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.Eine Grundvoraussetzung, um in diesem sensiblen Bereich erfolgreich arbeiten zu können, ist die Nähe zwischen der zuständigen Behörde und den Arbeitssuchenden vor Ort. Schon der Zuschnitt der Arbeitsamtbezirke mit einer Zuständigkeit über mehrere Kreise und kreisfreie Städte hinweg macht deutlich, welche Problematik bei einer Anbindung dieser Aufgabe bei der Bundesagentur für Arbeit entstehen würde.Langzeitarbeitslose sind nicht nur darauf angewiesen, dass eine reine Vermittlungsbehörde für das neue Instrument geschaffen wird. Gerade Langzeitarbeitslose brauchen häufig zusätzliche Hilfs- und Beratungsangebote, die auf der kommunalen Ebene angesiedelt sind. Dazu zählen für uns beispielsweise Instrumente wie die Schuldnerberatung, die Suchtberatung oder auch die Familienberatung. Arbeitslosigkeit hat zum einen ihre Ursache in einem mangelnden Arbeitsangebot. Hinzu kommen Defizite in den sozialen Kompetenzen.Aus diesen Gründen waren wir uns im Landtag über Fraktionsgrenzen hinweg stets einig, dass das Instrument der zusammengelegten Arbeitslosen – und Sozialhilfe am besten auf kommunaler Ebene angesiedelt werden sollte. Die Kreise und die kreisfreien Städte müssen allerdings vom Bundesgesetzgeber in die Lage versetzt werden, die geschaffenen Optionen überhaupt nutzen zu können. Daher muss der Bundesgesetzgeber aus Sicht der CDU- Landtagsfraktion folgende Grundvoraussetzungen schaffen:Die von der Bundesagentur an die optierende Kommune zu zahlende Summe muss für den kommunalen Träger auskömmlich sein und sollte sich sinnvollerweise aus drei Komponenten zusammensetzen, nämlich den passiven Leistungen wie Sozialgeld und Übergangszuschlag als durchlaufender und in tatsächlicher Höhe zu erstattender Posten. Weiterhin aus einer fallbezogenen Pauschale für die Verwaltungskosten, dazu zählen die Sach- und Personalkosten sowie einer bundeseinheitlichen fallbezogenen Pauschale für die Eingliederungsleistungen.Die Pauschalen müssen dynamisiert werden. Diese Mittel sollen zweckgebunden sowie gegenseitig deckungsfähig ausgestaltet sein.Die Bereitstellung der Mittel durch die Bundesagentur ist unter Berücksichtigung der Belange der kommunalen Träger so zu regeln, dass die Liquidität der Kommunen gewährleistet ist.Hinsichtlich des Zulassungsverfahrens ist festzustellen, dass der Gesetzeswortlaut des § 6a Sozialgesetzbuch II in so weit eindeutig ist und dem Bund keinen Spielraum für die Ablehnung eines Optionsbegehrens einer Kommune gibt. Soweit notwendig soll eine Prüfung des Optionswunsches einer Kommune durch die oberste Landesbehörde erfolgen, deren Zustimmung Voraussetzung für die Zulassung ist.Die Prüfung kann sich aber nur auf gravierende Bedenken gegen die Fähigkeit der Kommune, die Aufgabe sachgerecht wahrzunehmen erstrecken.Für die CDU-Landtagsfraktion ist es außerdem von großer Bedeutung, dass die optierenden Kommunen entsprechend den für die Agenturen für Arbeit getroffenen Regelungen die Möglichkeit erhalten Aufgaben an Dritte, sei es auf Wohlfahrtverbände, kreisangehörige Gemeinden, einen anderen Kreis oder auch auf eine Agentur für Arbeit zu delegieren.So sollten gewisse Leistungen zur Eingliederung wie z.B. die Berufsberatung von den Agenturen für Arbeit erbracht werden.Die unterschiedliche Gebietsaufteilung von Landkreisen und Agenturen für Arbeit kann zu problematischen Abstimmungsprozessen führen, wenn auf einer der beiden Seiten mehrere Akteure zuständig sind. Es ist daher notwendig, dass ein optierender Kreis oder eine kreisfreie Stadt lediglich eine Agentur für Arbeit als Ansprechpartner hat.An dieser Stelle erlaube ich mir den Hinweis, dass die Bundesagentur für Arbeit im vergangenen Jahr noch unter einem anderen Namen gefordert hat, dass es nach einer Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe dazu kommen müsste, 11.000 zusätzliche Arbeitsplätze bei den Arbeitsämtern zu schaffen. Dass ist eine abenteuerliche und nicht akzeptable Forderung dieser Mammutbehörde.Die CDU-Landtagsfraktion hält an dem Optionsmodell fest. Wenn wir wirklich erfolgreich und dauerhaft Langzeitarbeitslose vermitteln wollen, dann sagen uns auch die Fachleute, muss dieses Instrument auf kommunaler Ebene angesiedelt werden.Die Voraussetzung ist allerdings, dass nicht erneut die finanzpolitischen Lasten bei den Kommunen hängen bleiben. Auf diese Art und Weise könnte man den erzielten Kompromiss im Vermittlungsausschuss zwar unterlaufen, man schadet am Ende aber den Langzeitarbeitslosen.Wir sollten gemeinsam überlegen, ob es nicht Sinn macht, die Frist der Kommunen sich für das Optionsmodell zu entscheiden zu verlängern. Unsere Befürchtung ist, dass bei einer bisher geplanten kurzfristigen Entscheidung zur Jahresmitte und damit eine verbundene Festlegung auf fünf Jahre der politische Wille, der auch unser gemeinsame politischer Wille ist, unterlaufen wird.Wir sind jetzt sehr weit: Die Arbeitslosen- und die Sozialhilfe werden endlich zu einem gemeinsamen Instrument zusammengefügt. Sorgen wir jetzt auch gemeinsam dafür, dass es durch Berliner Trickserei am Ende nicht doch noch scheitert.